kleinkläranlage auf pachtland

hallo zusammen,
wir wohnen in einem Haus auf Pachtland. Der Pachtvertrag läuft bis 2033.
Nun wurden wir vom Landkreis angeschrieben, das wir eine neue biologische Kleinkläranlage anschaffen müssen.
Hier meine Frage…müssen wir für die Kosten aufkommen, oder der Pächter.
In unserem Pachtvertrag steht darüber nichts.
Bin gespannt auf eure antworten.

ich meinte natürlich den verpächter

Haus auf Pachtland.

Gut, aber da gibt’s ja 2 Möglichkeiten.

  1. Man hat das unbebaute Grundstück gepachtet und das Haus selbst gebaut

  2. oder man hat ein schon vorh. Haus gepachtet.

Im Fall 1) sehe ich die Kostenfrage Kläranlage beim Pächter

im Fall 2) beim Verpächter, denn hier ist der Verpächter ähnlich wie ein Vermieter zu betrachten. Er muss das Haus in dem vertragsgemäßen Zustand erhalten. Heißt m.E. auch die Abwasseranlage muss repariert oder auch umgebaut werden damit man das gepachtete (analog gemietete) Haus weiterhin nutzen kann.

MfG
duck313

Also. …wir haben das Haus 2008 gekauft…aber nicht von dem Verpächter. das Haus hatte vorher einen anderen Besitzer. …

Geht es hier evtl um Erbbaurecht?

Hallo!

Also habt ihr ein Pachtgrundstück (Erbpacht ?) und darauf wurde ein Haus gebaut. Das Haus habt ihr gekauft, fürs Grundstück zahlt ihr Pacht.
Gut.

Dann müsst ihr auch die neue Kläranlage bezahlen. Man kann es doch schon daraus sehen, dass der Landkreis an Euch geschrieben hat und nicht an den Verpächter des Grundstücks.

MfG
duck313

Hallo, Erbpacht ist es nicht. Der Landkreis hat uns angeschrieben, aber in diesem Schreiben steht…

wenn Sie nicht Eigentümer des Grundstückes sind…

dann sollen wir den Namen vom Grundstückseigentümer benennen.
So, bevor ich mich nun mit meinem Verpächter auseinandersetze, wollte ich nur sicher gehen, das ich auch wirklich im Recht bin, und die Kläranlage nicht Zahlen muss.

Ist wohl doch kniffliger, als ich gedacht habe.

Hallo,
zunächst mal: wer Seid Ihr denn nun? Der „Pächter“ oder ein Mieter eines vermeintlich von einem Dritten gepachteten Hauses?

Dann: bist Du sicher, dass es nicht doch ein Erbbaurecht ist? Es gibt in dem Sinne keine „Gebäudepacht“. Der veraltete Begriff „Erbpacht“ wird gelegentlich für das Erbbaurecht verwendet.

Ohne diese Angaben kann man die Frage nicht beantworten!

Gruß vom
Schnabel