Hallo,
ich hatte ein Kleinunternehmen bis 31.12.2012 angemeldet. Ich hatte damals einen Verlust von 3000€. Dieser wurde auf der Steuererklärung ausgewiesen.
Am 01.01.2013 habe ich mit meinem Bruder eine GbR gegründet. Da es nicht läuft wie geplant wollen wir die GbR zum 30.09.2013 wieder auflösen.
Nun meine Fragen:
- Kann ich mein altes Kleinunternehmen zum 1.10.2013 wieder anmelden (die Arbeit (Massage) ist die gleiche)?
- Welche Rolle spielt dabei der Umsatz aus der GbR (01.01.2013 - 30.09.2013)? Tatsächlich habe nur ich Umsätze gemacht, nicht jedoch mein Bruder. Durchschnittlich betrug der Umsatz 1800€. Werden nur 900€ auf mich angerechnet?
- Kann ich es so hinbekommen, dass der Verlust von meinem Kleinunternehmen aus 2012 auf das wieder angemeldete Kleinunternehmen übergeht?
Für Tipps bin ich sehr dankbar.
M.W.