Kleinunternehmen nur Gewerbeschein?

Hallo,

ich würde gerne nebenher etwas bei ebay o.Ä. verkaufen.
Dies gilt ja meines erachtens nach dann als gewerbliches Unternehmen. Auf viele Seiten wird geschrieben das hierfür ein einfacher Gewerbeschein ausreicht.
Ist das richtig?
Von einer anderen Person habe ich gehört das dort viel mehr dahinter steckt so wie AGB’s, Widerrufsrecht uvm.

Was ist denn davon jetzt richtig?

Sehr geehrter Interessent,

nach dem Antrag des Gewebescheins (Gewerbeanmeldung) melden sich folgende Instutionen:
1.) Finanzamt: Versteuerungs-, Abrechungsart, Umsatzsteuer-Nr., wenn gewünscht internationale Steuer-ID festlegen
2.) Berufsgenossenschaft: Einzelunternehmen ohne Mitarbeiter sind beitragsfrei, wenn gewünscht können Sie sich freiwillig versichern
3.) IHK Einzelunternehmen ohne Mitarbeiter sind in der Regel im ersten Jahr beitragsfrei

Wer online, öffentlich handelt unterliegt spez. Regeln:

Sie müssen dem Kunden ein Widerrufs- und Rücktrittsrecht einräumen.
Den Mustertext hierzu liefert eBay.
Wichtig hierbei: den Verantwortlichen, die Rücksende-, eMail-Adresse und wenn vorhanden Fax-nr. angeben.
Die Telefon-Nr. gehört hier nicht hin (Anrufe sind nicht beweisbar)

Sie verwenden, versenden gewerblich Verpackungsmaterialien. Sie müssen sich bei einem öffentlichen Entsorger z.B. www.Landbell.de (eine Art grüner Punkt für Online- und Versandunternehmen) anmelden.

AGB sind keine Pflicht. diese Rechte regeln das deutsche BGB und HGB.

Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Uwe-Karsten Schröder

Hallo,
vielen Danke für Ihre Antwort.
Also ich habe noch keine konkrete Vorstellung was ich verkaufen werde bin aber schon fleißig dran ein Konzept auszuarbeiten.

Ist das dann alles an Behörden-Wegen?
Soweit ich weiß muss ich ja dann auch eine Rechtsform auswählen, haben Sie hierfür vielleicht einen Tip für mich?
Ich möchte mich da wirklich ganz klein rantasten, sprich mit kleinen Mengen und Beträgen anfangen und das ganze alleine.

Wie sieht es aus mit der Umsatzsteuer?
Wenn ich die Kleinunternehmer-Regel in Anspruch nehme muss ich die Steuer nicht mehr ausweisen, kann jedoch auch die Vorsteuer nicht verwenden ist das richtig?

Ich hoffe Sie haben noch etwas Zeit die Sie für mich aufopfern können. :smile:

Ich bedanke mich bei Ihnen und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen

Hallo,

beides ist richtig.
Für den gewerblichen Verkauf bei Ebay genügt ein normaler Gewerbeschein. Das ist sozusagen die Grundlage, um dies überhaupt tun zu können.
Wenn Du gewerblich tätig bist, egal ob bei ebay oder anderen Internetplattformen, mußt Du aber auch Deine Käufer(sofern Du an Endverbraucher verkaufst)über Ihr gesetzliches Widerrufsrecht belehren. Auch AGB sind wichtig, da darin quasi die Grundlagen für Euer Rechtsgeschäft geregelt werden.
Wenn Du noch sehr unerfahren auf diesem Gebiet bist, besorge Dir am besten entsprechende Literatur zu dem Thema und/oder kontaktiere eine Rechtsberatung zum Thema Internethandel.
Verzichtest Du auf Widerrufsbelehrung etc.oder ist diese nicht gesetzeskonform kannst Du ganz schnell abgemahnt werden und dies wird dann i.d.R. teuer.

Viele Grüße,
Silke

Hello again,

viel Spass beim Planen.

Ich empfehle als Rechtsform für ein kleines Unternehmen die Rechtsform „Einzelunternehmen“.

Ich würde auf die Kleinunternehmerregelung verzichten.

Nachteile KUR:
1.) Sie können keine internationale Steuer-ID beantragen (kein Nettogeschäft mit Auslandunternehmen z.B. bei eBay möglich)
2.) Sie dürfen keine Vorsteuer verrechnen
3.) Sie dürfen keine MwSt. ausweisen (unattraktiv für gewerbetreibende Kunden)
4.) Sie verzichten darauf in den ersten 1 - 5 J. (Gründungs-, Investitions-, Verlustphase) Geld vom Finanzamt zurückzubekommen

Meine Empfehlungen:
1.) suchen Sie sich für Ihre Abrechungen, die Einnahme-, Überschussrechgung und die mtl. Umsatzsteuerabrechnung einen günstigen Buchhaltungsservice (Kosten ca. 30 - 100.- Euro p.m.). Ein Steuerberater ist teuer, „kleine“ benötigen keinen Steuerberater, ein geprüfter Buchhalter reicht in der Regel aus.
2.) führen Sie Fahrtenbuch
3.) heben Sie alle Belege aus der Gründungsphase auf. Sie können entstandene Fahrt-, Gründungs-, Investitionskosten beim FA geltend machen (3 Monate rückwirkend ab Gründungsdatum)

Hierzu berät Sie Ihre IHK kostenlos.

Mit freundlichen Grüßen
Uwe-Karsten Schröder