Kleinunternehmen Regelung/ Gewinn

Ich habe ein Gewerbe angemeldet und werden nun auf einem Markt Smoothies vertreiben. (Nebenberuflich)!
Ich habe mich hierbei für die Kleinunternehmenregelung entschieden.
Wenn ich sagen wir mal 500€ die Woche auf den Markt verdien(Umsatz), dann habe ich einen Monatsumsatz von 2000€ davon ziehe ich dann meine Ausgaben wie Wareineinsatz, Gebühren etc ab sodass ich eventuell auf 1500€ Gewinn komme.
Ich möchte die Kleinunternehmenregelung wählen!
Bedeutet das dann das ich die 1500€ Gewinn auf mein Brutto Gehalt (Hauptberuf festangestellt ) drauf rechen sodass ich sagen wir 3400€ brutto habe (1900 Festanstellung+ 1500 Markt) und mir davon steuern berechnet werden sodass ich auf mein Monatlichen Netto Lohn komme ?
(die 3400 Brutto könnte ich dann mit meinen Daten in einem Brutto/ Netto Rechner umrechnen ?

Vielen Dank für eure Hilfe!

Kleinunternehmer hat NICHTS, ABER AUCH GAR NICHTS mit Einkommensteuer zu tun. Es gibt im UStG den §19, der es erlaubt, unterhalb gewisser Einkommensgrenzen keine Umsatzsteuer auszuweisen.
Für die Ermittlung der Einkommensteuerschuld wird das Einkommen aus allen (außer Kapitalvermögen, andere Baustelle) Einkunftsarten zusammengerechnet. Darauf wird Einkommensteuer erhoben. Die Lohnsteuer aus der abhängigen Beschäftigung ist eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuerschuld. Hast du zuviel gezahlt, gibt es was wieder. Hast du zuwenig gezahlt, musst du nachzahlen.

Data

Die so oft als Kleinunternehmerregelung bezeichnete Regelung (UStG § 19 Besteuerung der Kleinunternehmer) besagt, dass die dem Staat geschuldete Umsatzsteuer von Unternehmern (von Seiten des Finanzamts) nicht erhoben wird, wenn der Umsatz im letzten Jahr nicht 17 500 Euro überstiegen hat im laufenden Jahr wohl nicht mehr als 50 000 Euro sein wird.
Dann musst du keine Umsatzsteuer erheben, das heißt beim Verkaufen keine vom Kunden verlangen (im Preis einrechnen, das ist bei jedem Brötchen so) und diese auch nicht ans Finanzamt abführen (und vierteljährliche Vorauszahlungen ans Finanzamt zahlen in der Höhe, die vermutlich an Umsatzsteuer einfließen wird.
Als Einnahmen musst du jeden Cent angeben und dann versteuern, den du nach den Ausgaben noch übrig hast und auch da gibt es diese Grenze bis zu der du nur eine einfache Einnahmen und Ausgaben Bilanz einreichen musst. (Da gibt es EÜR Formulare beim Finanzamt zu).
Also kurz.
Alle Einnahmen musst du versteuern, kannst aber alle Ausgaben davon abziehen („absetzen“) und so deine Steuer mindern. (Und nach dieser Regelung nicht die Umsatzsteuer von deinen Ausgaben vom Finanzamt zurückbekommen, wie das „große“ Unternehmer können).
In etwa und in Kürze,
Ich bin kein Steuerberater, habe aber auch Erfahrung mit Unternehmen nach §19.
Auf evtl. Rechnungen (wenn du ins Büro am Marktplatz 22 Smoothies lieferst) kannst du dann auch nur schreiben, dass die Rechnung nach §19 UStG ohne ausgewiesene MwSt (Umsatzsteuer) erfolgt.
:wink:
Viel Spaß