Hallo zusammen,
bei meiner Anfrage geht es um Folgendes:
Eine fast 18-jährige geht noch zur Schule und macht voraussichtlich im Jahr 2022 Abitur.
Aus einem Hobby kann sich nunmehr eine Verdienstmöglichkeit ergeben, die ausbaufähig ist. Hierzu benötige ich bitte Rat.
Die „Werke“ werden unter anderem am PC produziert und sollen verkauft werden.
1. Steuerrecht
Als Kleinunternehmer ist man verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben. Als Kleinunternehmer gelten selbstständig tätige Personen, deren Gesamtumsatz eine bestimmte Umsatzgrenze nicht überstieg. Seit dem 01.01.2020 beträgt die Umsatzgrenze 22.000 €.
Liegt das Einkommen 2020 unter 9.408 Euro pro Jahr, müssen keine Steuern gezahlt werden. Das ist der sogenannte Grundfreibetrag. Muss trotzdem eine Steuererklärung abgeben werden, auch wenn man unter 9.408 Euro pro Jahr liegt? Und was heißt „Einkommen“?
- Bei den o.g. 22.000 € wird vom „Umsatz“ gesprochen.
- Beim Freibetrag 9.408 Euro pro Jahr heißt es „Einkommen“.
Wenn doch bei den o.g. 22.000 € von „Umsatz“ die Rede ist, wieso muss man dann bei der Steuererklärung eine Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR) durchführen?
(Zitat aus dem Internet: „Die Höhe der Ausgaben spielt bei der Anwendung der Kleinunternehmerregelung keine Rolle. Entscheidend für die Kleinunternehmerregelung ist nur der Umsatz.“) Hier fehlt es an Verständnis.
2. Gewerberecht
Die Kriterien eines Gewerbes sind erfüllt. Also ist ein Gewerbeschein zu beantragen.
Zitat aus dem Internet: „Dabei spielt die Höhe der Einnahmen eigentlich keine Rolle , zumal Gewerbetreibende mit geringen Einnahmen durch den jährlichen Freibetrag von 24.500 Euro ohnehin meistens verschont bleiben.“
Einnahmen = Umsätze?
Also insgesamt etwas verwirrend. Da alles richtig laufen soll, benötigen ich bitte Unterstützung.
Vielen Dank
Gruß