Kleinunternehmen (Steuerrecht und Gewerbe)

Hallo zusammen,

bei meiner Anfrage geht es um Folgendes:

Eine fast 18-jährige geht noch zur Schule und macht voraussichtlich im Jahr 2022 Abitur.

Aus einem Hobby kann sich nunmehr eine Verdienstmöglichkeit ergeben, die ausbaufähig ist. Hierzu benötige ich bitte Rat.

Die „Werke“ werden unter anderem am PC produziert und sollen verkauft werden.

1. Steuerrecht

Als Kleinunternehmer ist man verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben. Als Kleinunternehmer gelten selbstständig tätige Personen, deren Gesamtumsatz eine bestimmte Umsatzgrenze nicht überstieg. Seit dem 01.01.2020 beträgt die Umsatzgrenze 22.000 €.

Liegt das Einkommen 2020 unter 9.408 Euro pro Jahr, müssen keine Steuern gezahlt werden. Das ist der sogenannte Grundfreibetrag. Muss trotzdem eine Steuererklärung abgeben werden, auch wenn man unter 9.408 Euro pro Jahr liegt? Und was heißt „Einkommen“?

  • Bei den o.g. 22.000 € wird vom „Umsatz“ gesprochen.
  • Beim Freibetrag 9.408 Euro pro Jahr heißt es „Einkommen“.

Wenn doch bei den o.g. 22.000 € von „Umsatz“ die Rede ist, wieso muss man dann bei der Steuererklärung eine Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR) durchführen?

(Zitat aus dem Internet: „Die Höhe der Ausgaben spielt bei der Anwendung der Kleinunternehmerregelung keine Rolle. Entscheidend für die Kleinunternehmerregelung ist nur der Umsatz.“) Hier fehlt es an Verständnis.

2. Gewerberecht

Die Kriterien eines Gewerbes sind erfüllt. Also ist ein Gewerbeschein zu beantragen.

Zitat aus dem Internet: „Dabei spielt die Höhe der Einnahmen eigentlich keine Rolle , zumal Gewerbetreibende mit geringen Einnahmen durch den jährlichen Freibetrag von 24.500 Euro ohnehin meistens verschont bleiben.“

Einnahmen = Umsätze?

Also insgesamt etwas verwirrend. Da alles richtig laufen soll, benötigen ich bitte Unterstützung.

Vielen Dank

Gruß

Wenn man aus dem Internet zitiert, ist es das Mindeste, auch die komplette Quelle anzugeben.

Der Satz ist zu knapp, es geht halt darum, dass es von der Umsatzhöhe (max. 22.000 €/Jahr) abhängt, ob man die Regelung anwenden darf/kann oder nicht.

EÜR musst du logischerweise machen, um dem FA zu ermöglichen, die Steuer bei Bedarf festzusetzen. Wie sollen sie denn sonst wissen, was du für Ausgaben hattest?

„Einkommen“ ist in dem Fall vermutlich gleichgestellt mit „Gewinn“=Jahresüberschuss. Also das, was übrig bleibt, wenn du von dein Einnahmen die Ausgaben abziehst.

Im Zweifelsfall kann ein Steuerberater zu Rate gezogen werden.

Gruß
Christa

Als Gewerbetreibender hat man dem Finanzamt zu sagen, was man verdient hat.
Das geht am einfachsten mit der EÜR.
Die Einnahmen und die Ausgaben werden verrechnet, der Überschuss ist das Einkommen.
Unter 22000€ Umsatz (Summe der Einnahmen) darf man von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen, man darf keine Umsatzsteuer berechnen und keine Vorsteuer abziehen.

Du mischst hier Gewerbe-, Einkommensteuer- und Umsatzsteuerrecht.

Du möchtest bitte dringend ein „Gründerseminar“ bei deiner IHK besuchen, da werden dir Grundlagen beigebracht.

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Hallo,
es gibt mehrere Einkunftsarten, die eine Person haben kann. Die Einkuenfte werden zusammengerechnet, Werbungs- oder entsprechende Kosten abgezogen, manchmal Freibetraege. (sehr vereinfacht) Daraus ergibt sich der Gesamtbetrag der Einkuenfte. Die Steuererklaerung ist dem Finanzamt einzureichen, die muessen es doch nachrechnen koennen und bewerten. Sollte der Gesamtbetrag der Einkuenfte unter den 9400 sein, ist keine Einkommen-Steuer zu zahlen.
Einkunftsarten

Nein.
Der Grundfreibetrag bezieht sich auf das zu versteuernde Einkommen.

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Bitte mal beim Gewerbeamt erkundigen, ob Minderjährige überhaupt einen Gewerbeschein beantragen können.

Im Internet steht viel.
Bitte Quelle angeben oder selber genauer lesen.

Gewerbeschein und Gewerbesteuer sind zwei Paar Stiefel.
Ein Kleinunternehmer muß niemals Gewerbesteuer zahlen und braucht auch keine GewSt-Erklärung abzugeben. Das ergibt sich durch das Limit des Umsatzes bei Kleinunternehmern (Euro 22.000).
Die 24.500 sind der Freibetrag für die Gewerbesteuer.

Dem kann ich nur zustimmen.

Ja schon, aber was ich sagen wollte, auf alle Einkunftsarten gemeinsam, Forstwirtschaft, Selbstaendig, Miete usw. Es geht bei der Steuer um die Summe aller.
Steuer allein aus Gewerbe laesst sich einzeln schlecht errechnen. Nur im Sonderfall wenn es das einzige Einkommen ist.

Aber auch dann sind Einkünfte nicht gleich Einkommen!

Das bestreitet niemand. Trotzdem muß mit den Fachbegriffen richtig umgegangen werden, zumal die jeder Mensch anhand seines eigenen ESt-Bescheides nachsehen kann.

Hier war aber nur von Kleingewerbe die Rede.
Und wenn unsere Gymnasiastin bisher bereits andere Einkunftsarten hätte, dann hätte der Herr Papa einen Steuerberater und müßte sich nicht die Infos im Internet zusammensuchen.

Dies betrifft die Umsatzsteuer. Die 22.000 sind im ersten Jahr jahresanteilig umzurechnen (und ein paar andere Feinheiten sind auch noch zu beachten). Darunter ist der Verzicht auf die Erhebung der Umsatzsteuer möglich, darüber nicht.
.

Dies betrifft die Einkommensteuer, das ist eher Theorie und spielt für die Praxis keine Rolle. Einkommensteuererklärung und EÜR sind im Zweifel bei einem Gewerbebetrieb auch dann abzugeben, wenn der Gewinn unter dem Grundfreibetrag bleibt.

Etwas vereinfacht: „Einnahmen“ bezeichnet alles, was aufs Konto fließt (Geld oder Geldeswert, also das „Konto“ nicht zu wörtlich nehmen), „Umsätze“ bezeichnet alles, was als Gegenleistung für eine Leistung beim Leistungsaustausch in Geld oder Geldeswert gewährt wird. Bei den „kleinen Fällen“ kann man in der Regel vom „Ist“ ausgehen (Zeitpunkt des Zahlungseinganges), bei größeren Fällen spielt dann meistens das „Soll“ die Rolle (Zeitpunkt der Entsteheung des Anspruchs). Der Freibetrag bei der Gewerbesteuer in Höhe von 24.500 ist jedoch bezogen auf den Gewinn, hängt also direkt weder von den Umsätzen noch von den Einnahmen ab.

Wenn es zu einfach wäre, wäre ich arbeitslos :slight_smile:

„Hier war aber nur von Kleingewerbe die Rede.
Und wenn unsere Gymnasiastin bisher bereits andere Einkunftsarten hätte, dann hätte der Herr Papa einen Steuerberater und müßte sich nicht die Infos im Internet zusammensuchen.“

Lach…das stimmt. Aber Papa hilft gerne. Ist doch selbstverständlich.
An alle, die bislang geantwortet haben ein ganz herzliches DANKE!

:wink:

Dann darfst Du als nächstes noch die Auswirkungen auf Kindergeld und (Familien-)Krankenversicherung prüfen.
Bei beiden gibt es Einkommensgrenzen.