Kleinunternehmer

Hallo,

ich plane schon seit längeren zur vermeidung der langen Arbeitslosigkeit ein Kleingewerbe (Bewachungen und Sicherheitsdienste) zu betreiben.

Habe mich in diversen Foren schon etwas belesen, aber es stellen sich mir immernoch ein parr fragen.

Da ich keinen Steuerberater in Anspruch nehmen will und meinen Papierkram lieber selber erledige, möchte ich das mit steuern und so gleich lieber selber wissen.

Also ich habe vor ein Kleingewerbe nach §19 UStG Besteuerung der Kleinunternehmer zu betreiben, also nicht über den Umsatzsteuerfreibetreag von 17.500€ jährlich zu kommen.

Einkommenssteuer zahle ich bis zu einer bestimmten Summme (jährlich) … welche Summe ist das?

Da ich nun 2 Konten betreiben will (eins Privat und 1 geschäftlich), worüber lasse ich dann meine privaten versicherungen laufen (die ich eh als kleinunternehmer haben muss), und kann man die gegenrechnen zu der Einkommenssteuer? (wenn ja welche?)

Lohnsteuer und Gewerbesteuer kommt ja garnicht in betracht, da das unwichtig für mich ist (richtig?) … genau wie der IHK Beitrag.

Mein Vater (auch selbstständig) hat etwas von einen Berufsgenossenschaftsbeitrag geredet (als Kleinunternehmer auch?)

Zu der Buchführung: simple Gewinn-differenzial Rechnung (hat da wer ne Excel Tabelle oder so?).

Achja ganz wichtig, wie hoch sind die Einkommenssteuern denn überhaupt und wie?

Und damit ich es recht verstanden habe, kann ich auch nix abschreiben/nix zurückgezahlt bekommen vom FA, da ich keine MwSt abführe(n darf als Kleinunternehmer).

Du möchtest Deinen Papierkram selbst erledigen, hast aber keine Ahnung, wie es geht - das funktioniert nicht.

Lass’ Dich von einem Kollegen, der IHK und/oder einem Steuerberater beraten und konzentriere Dich lieber darauf, genügend Aufträge und Kunden zu haben.

hallo, ich rate ihnen sich an ihre zustaendige verbraucherzentrale zu wenden

und dort zu erfragen wo sie als kleingewerbebetreibender umfassend
informationen erhalten zu einem guenstigen preis

gruss

Siehe unten …

Hallo,

ich plane schon seit längeren zur vermeidung der langen
Arbeitslosigkeit ein Kleingewerbe (Bewachungen und
Sicherheitsdienste) zu betreiben.

Habe mich in diversen Foren schon etwas belesen, aber es
stellen sich mir immernoch ein parr fragen.

Da ich keinen Steuerberater in Anspruch nehmen will und meinen
Papierkram lieber selber erledige, möchte ich das mit steuern
und so gleich lieber selber wissen.

Also ich habe vor ein Kleingewerbe nach §19 UStG Besteuerung
der Kleinunternehmer zu betreiben, also nicht über den
Umsatzsteuerfreibetreag von 17.500€ jährlich zu kommen.

Einkommenssteuer zahle ich bis zu einer bestimmten Summme
(jährlich) … welche Summe ist das?

>>> meinst Du ab einer bestimmten Summe? Das wäre dann der Grundfreibetrag von 8.130 €

Da ich nun 2 Konten betreiben will (eins Privat und 1
geschäftlich), worüber lasse ich dann meine privaten
versicherungen laufen (die ich eh als kleinunternehmer haben
muss), und kann man die gegenrechnen zu der Einkommenssteuer?
(wenn ja welche?)

>>> Im Grunde brauchst Du keine 2 Konten. Als Wachdienst hast Du ja kaum Belege, das dürfte ohnehin sehr Üersichtlich sein.

Ja, Werbungskosten, Versicherungen etc. verringern das zu versteuernde Einkommen.

Krankenversicherung, Lebens- oder Rentenversicherung kapitalgedeckt (reine Geldverschwendung), Haftplfichtversicherung (Privat und Beruflich) Berufsunfähigkeitversicherung, KFZ - Wenn beruflich bedingt, Pflegeversicherung

Lohnsteuer und Gewerbesteuer kommt ja garnicht in betracht, da
das unwichtig für mich ist (richtig?) … genau wie der IHK
Beitrag.

IHK Beitrag swobald man Gewerbesteuer zahlt.

Mein Vater (auch selbstständig) hat etwas von einen
Berufsgenossenschaftsbeitrag geredet (als Kleinunternehmer
auch?) …

>>>>Handwerker?

Hängt vom Beruf ab, ob man das als Wachdienst braucht bezweifele ich.

Zu der Buchführung: simple Gewinn-differenzial Rechnung (hat
da wer ne Excel Tabelle oder so?).

>>> Einnahme- Überschussrechnung … einfach googeln

Achja ganz wichtig, wie hoch sind die Einkommenssteuern denn
überhaupt und wie?

Einkommenssteuertabelle einfach googeln… http://www.imacc.de/steuer/steuertabelle/grundtabell…

Und damit ich es recht verstanden habe, kann ich auch nix
abschreiben/nix zurückgezahlt bekommen vom FA, da ich keine
MwSt abführe(n darf als Kleinunternehmer).

>>>> Es gibt keine Verrechnung der von Dir bei Kauf von Dingen (Jobbedingt) gezahlten MWST. Zurückbezahlt wird fallst Du in die Situaition kommt zuviel Einkommenssteuer bezahlt zu haben. Dazu musst Du erst einimal Steuern im Voraus bezahlen. Also erst in 2 bis 3 Jahren. Wenn sich dann nachträglich herausstellt, dass Du zu viel gezahlt hast, gibt es Geld zurück.

Beachte bitte unbedingt die Krankenversicherungsprlicht.

Gruß
Der Ruhestandsplaner

beraten ja ok, aber im endeffekt will ich das selber erledigen, kann mir dann nicht wer einen grundkurs mit alles nennenswerten oder so nennen/erklären ?

Hallo,

ich plane schon seit längeren zur vermeidung der langen Arbeitslosigkeit ein Kleingewerbe (Bewachungen und Sicherheitsdienste) zu betreiben.

Habe mich in diversen Foren schon etwas belesen, aber es stellen sich mir immernoch ein parr fragen.

Hier bedarf es einer komplexen Beratung!

Da ich keinen Steuerberater in Anspruch nehmen will und meinen Papierkram lieber selber erledige, möchte ich das mit steuern und so gleich lieber selber wissen.

DAS WIRD WOHL NICHTs WERDEN!
ERSTINFO BEI IHK EINHOLEN und einschlägige Gesetze studieren!

Also ich habe vor ein Kleingewerbe nach §19 UStG Besteuerung der Kleinunternehmer zu betreiben, also nicht über den Umsatzsteuerfreibetreag von 17.500€ jährlich zu kommen.

DAS KANN NACH KOSTEN ZU EINEM JAHRESDEFIZIT IN ERHEBLICHER GRÖSSE FÜHREN- LIEBHABEREI, usw.

Einkommenssteuer zahle ich bis zu einer bestimmten Summme
(jährlich) … welche Summe ist das?

ABHÄNGIG VOM EINKOMMEN - TARIF IM INTERNET

Da ich nun 2 Konten betreiben will (eins Privat und 1
geschäftlich), worüber lasse ich dann meine privaten
versicherungen laufen

AUF DEM PRIVAT- KONTO (die ich eh als kleinunternehmer haben

muss), und kann man die gegenrechnen zu der Einkommenssteuer? ZUM TEIL // BUCHHALTUNG ODER STEUERBERATER

(wenn ja welche?)

KOMMT DRAUF AN, WELCHE DA SIND.

Lohnsteuer und Gewerbesteuer kommt ja garnicht in betracht, da das unwichtig für mich ist (richtig?) … HM

genau wie der IHK-Beitrag.
INFO BEI DER IHK.

Mein Vater (auch selbstständig) hat etwas von einen
Berufsgenossenschaftsbeitrag geredet (als Kleinunternehmer auch?)

KANN u.U. abgewählt werden.

Zu der Buchführung: simple Gewinn-differenzial Rechnung (hat da wer ne Excel Tabelle oder so?).

MATHE KLASSE 6, ES GIBT PROFIPROGRAMME

Achja ganz wichtig, wie hoch sind die Einkommens-steuern denn überhaupt und wie?

FÜR SINGLE?
VERHEIRATET
MIT x,y KINDERFREIUBETRÄGEN?
Tarif siehe oben…

Und damit ich es recht verstanden habe, kann ich auch nix abschreiben/nix zurückgezahlt bekommen vom FA, da ich keine MwSt abführe(n darf als Kleinunternehmer).

UND WAS IST, WENN DIE 17500 ÜBERSCHRITTEN WERDEN, was ich IHNEN DRINGEND WÜNSCHEN WÜRDE- sonst sind Sie bald so was von PLEITE…

Erlaubnispflicht- das wäre mal das ERSTE!
Ich glaube, Ihre Überlegungen stehen noch sehr am Anfang.
s.a.:
www.hk24.de/unternehmensfoerderung_und_start/sach_fa…

Sorry, kein Versicherungsthema. Kann ich leider nix zu sagen.

Hallo,
es tut mir leid, doch ich kann diese Fragen leider nicht beantworten.

Gruß Brendon

Falsche Fachgebiet. Steuerrecht! Wer lesen kann ist einwandfrei im Vorteil!
Das einzige was ich dazu sagen kann ist, dass sich die Betriebshaftpflicht nach dem Jahresumsatz berechnet.
Mfg

Erlaubnispflicht- das wäre mal das ERSTE!
Ich glaube, Ihre Überlegungen stehen noch sehr am Anfang.
s.a.:
www.hk24.de/unternehmensfoerderung_und_start/sach_fa…
fungen_genehmigung/dienstl/bewachung/370308/bewachungsgewerbe1.
html

Ich habe den §34a, also bin mit bewachungsgewerbe vertraut =)

DAS WIRD WOHL NICHTs WERDEN!
ERSTINFO BEI IHK EINHOLEN und einschlägige Gesetze studieren!

am 6.3 habe ich eh einen termin bei einen stellvertreter der regionalen selbständigen da.

Schau Dir mal das Buch und die Seiten von Johanna Sameit an:

http://www.amazon.de/Selbst%C3%A4ndig-erfolgreich-ka…

beraten ja ok, aber im endeffekt will ich das selber
erledigen, kann mir dann nicht wer einen grundkurs mit alles
nennenswerten oder so nennen/erklären ?

^Hallo Pat6996,

für mich ist es bis heute nicht nachvollziebar warum immernoch leute auf den Mist mit dem Kleingewerbe reinfallen,auch in meinem Umfeld.
Lass die Finger davon und melde ganz normal Dein Gewerbe ohne diese Klausel an. Wenn Du in den Wachdienst gehen solltest dann wirst Du sowiso bei Firmen arbeiten die die Mehrwertsteuer mit anrechnen müssen, also du bekommst Sie drauf kannst allerdings nichts dagegen setzen. Desweiteren wirst Du Dir zur ausführung Deines Berufes Materialien und Gegenstände (Arbeitssachen , Auto, Benzinkosten)kaufen müssen bei denen Du dann keine MwSt. absetzen kannst. Du musst ja auch Mehrwertsteuer den Rechnungen Deiner Auftraggeber etgegen setzen müssen um nicht alles an den Fiskus durchzureichen. Ich persönlich habe es nie bereut auf die Kleinunternehmer klausel verzichtet zu haben. Zumal Du bei Deinem vorläfigen Einkommen nur Deine Ausgaben gegen die einnahmen zu rechnen brauchst.
Deine Firmenversicherungen gehen vom Firmenkonto ab.
Die Privaten Versicherungen bleiben da wo sie sind für Deine prifate Vorsorge damit sie späther nicht in eine Insolvenzmasse eingerechnet werden kann. Bei der BG, mußt Du aufpassen, denn es gibt BG’s da brauchstDu als Einzelunternehmer nix bezahlen. Kläre mit Deiner UNfallversicherung Deinen höheren Risikograd Deiner Arbeit ab und eine BU Versicherung nur als Risikoversicherung diese dann wenn neu über die Firma und die Summe max 80% von dem was Du verdienst (vorher abklären ob Du Ansprüche aus der Gesetzlichen Rente hast un wie hoch. DU DARFST DICH IM SCHADENSFALL NICHT BERUEICHERN DÜRFEN.

Viel Glück Boxer1965

Einkommenssteuer = Lohnsteuer zahlt man ab einem Einkommen von 8.100,-, dann zahlt man je mehr man verdient umso mehr steuern. Zur Höhe, einfach Einkommenssteuertabelle 2013 in Google eingeben und schon hat man jede Menge Auswahl.
Die privaten Versicherungen können Sie ruhig über ihr Privatkonto laufen lassen. Sie können nur die Versicherungen ansetzen (Werbekosten) wie bisher auch: Altersvorsorge (Rente), Haftpflicht, Rechtsschutz, Unfall, Krankenversicherung.
Gewerbesteuer hängt von Ihrer Gemeinde ab, ob und wieviel Sie zahlen müssen. Sie können dies anfragen, wenn Sie Ihr Gewerbe angemeldet haben.
In Deutschland ist die Berufsgenossenschaft pflicht, so bald Sie Mitarbeiter haben. Für Selbständige ist dies keine Pflicht.
Ich würde hier eine kostenlose Buchhaltungstool empfehlen wie z.B.:http://www.wintotal.de/softwarearchiv/?rb=22&id=1567
Die MWSt hat nichts mit „zurückbekommen“ zu tun. Aber Sie meinen bestimmt, da Sie keine MWSt berechnen müssen, können Sie die ihnen belastete MWSt auch nicht zurückverlagen, z.B. die auf Rechnungen, das ist korrekt.
Abschreiben dürfen Sie dennoch, sollten Sie sogar, wenn Sie sich etwas angeschafft haben, um Ihrem Gewerbe nach zu gehen, da dies das Einkommen reduziert.

Na dann alles Gute!

Hallo pat 6996,
das klingt noch nach etwas Aufklärungsbedarf. Fangen wir mal vorne an und hangeln uns langsam durch:

  1. Buchführung: Einnahmen-Überschuss-Rechnung heißt das Zauberwort. Das Kürzel EÜR kannst du dir auch gleich für die Steuererklärung merken. Es ist ganz einfach: Einnahmen minus Ausgaben = Überschuss (Gewinn). Nicht alle Ausgaben sind zu 100% steuerlich wirksam. So gibt es z.B. Begrenzungen bei der Bewirtung etc. Aber du kannst erst einmal davon ausgehen, dass betrieblich veranlasste Ausgaben auch steuerlich zu einer Gewinnminderung und damit zu geringerer Steuerzahlung führen. Unser Tipp: bei kleinen Unternehmen ersetzt eine gute Software wie WISO Sparbuch häufig den Steuerberater, bietet Schnittstellen zum Online-Banking und zu Elster (Finanzamt). Außerdem werden in einer solchen Software fast alle Fragen durch Hilfemenüs beantwortet.

Um es noch einmal klar zu sagen: du kannst also alles abschreiben, was du betrieblich anschaffst. Du kannst allerdings nicht den sog. Vorsteuerabzug nutzen, also die Gegenrechnung von gezahlter und erhaltener Umsatzsteuer, weil du ja gerade auch die Umsatzsteuerpflicht verzichtest.

  1. Der entstandene Gewinn ist dann steuerpflichtig, und zwar grundsätzlich in der Gewerbesteuer und Einkommenssteuer.

2.1. Gewerbesteuer: Bemessungsgrundlage ist der Gewerbeertrag. Deine Ein-Mann-Bude hat allerdings einen Freibetrag von 24.500 €. Wenn dein Gewerbeertrag also drunter liegt, zahlst du keine Gewerbesteuer.

2.2. Einkommenssteuer: hier gibt es einen Freibetrag von gut 8.000 € für Ledige. Nach oben hin ist unbegrenzt Einkommenssteuer zu zahlen. Auf die Einkommenssteuer kommt ab bestimmten Einkommen noch der Soli oben drauf (5,5% der Einkommenssteuer). Und wenn du Kirchenmitglied bist, kommt diese auch noch einmal oben drauf (je nach Kirche 8 oder 9% der Einkommenssteuer). Mit einem einfachen Rechner kannst du die Steuerlast berechnen: https://www.bmf-steuerrechner.de/ekst/

  1. Berufsgenossenschaft: als Selbständiger bist du kein Pflichtmitglied in der BG. Du kannst es auf Antrag aber werden und bist dann gegen Unfälle während der Arbeit finanziell abgesichert. Unser Tipp: als Selbständiger ist man quasi immer im Dienst :smile:

  2. Wir empfehlen aber über eine Betriebshaftpflicht nachzudenken: also die Absicherung deines Betriebs gegen Pflichtverletzungen und Fehler bei der Vertragserfüllung. Denn deine Privathaftpflicht übernimmt solche Schäden nicht. Wenn du ein Büro einrichtest, kann auch eine sog. Betriebsinhaltsversicherung (zahlt bei Feuer-, Leitungswasser-, Sturm- und Einbruchdiebstahlschäden).

  3. Konten: wir empfehlen ein privates Konto für sämtliche privaten Ausgaben und ein Geschäftskonto zu führen. Das schafft Übersicht und du bist über die Gewinnsituation im Unternehmen einigermaßen transparent informiert. Einmal monatlich kannst du dann eine sog. Privatentnahme machen (oder seltener oder häufiger) und den Gewinn entnehmen, um davvon Miete und Lebenshaltung zu bezahlen.

Viele Fragen, die sich nicht auf die Schnelle beantworten lassen und auch nicht alle von mir beantwortet werden können.
Die Einkommensteuer (EkSt) wird am Anfang jährlich abgeführt und ist abhängig vom Einkommen und davon ob Sie verheiratet sind. Einsehen können Sie die Steuertabelle hier: http://www.einkommenssteuertabelle.de/
Alle Versicherungen, die der Firma zugeordnet werden können (z.B. Haftplicht etc.), lassen Sie über das Firmenkonto laufen. Alle an Sie persönlich gebundenen und nur Sie betreffenden Verträge (z.B. Krankenversicherung) lassen Sie über das Privatkonto laufen. Wenn was dabei schiefläuft ist das auch kein Drama, da es im Rahmen der Buchhaltung wieder richtiggestellt werden kann.
IHK-Beitrag kann notwendig werden. Bitte hierzu direkt mit der IHK vor Ort Kontakt aufnehmen.
Berufsgenossenschaft ist gut, da Sie sich auch als Unternehmer für Unfälle darüber absichern können. Auch hier bitte direkt Kontakt mit der BG aufnehmen.
Buchführung bitte nur über ein gekauftes Programm. Excel-Tabelle führt nur zum Chaos.
Einkommensteuerhöhe siehe Tabelle (oben angegeben).
Sie können Anschaffungen abschreiben, jedoch nicht direkt die MwSt. wiederbekommen (genannt: „Vorsteuerabzugesberechtigt“). Die bekommen Sie nur direkt wieder, wenn Sie auch MwSt. bezahlen und abführen. Ansonsten sind halt die Bruttobeträge für Anschaffungen absetzbar.
Ich empfehle Ihnen jedoch UNBEDINGT die Hilfe eines Steuerberaters in Anspruch zu nehmen. Dieser kann Ihnen auch jeweils den Stand der Steuerschuld sagen. Ansonsten ist das Chaos und die Überraschung beim „Krieg“ mit dem Finanzamt vorprogrammiert!
Und nebenbei angemerkt: alle o.g. Tipps stellen keine Rechtsberatung dar und der Tippgeber übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit!

DEINE FRAGEN KAICH DIR NICHT BEANTWORTEN