Servus,
Ich dachte Kleinunternehmer müssen doch keine Inventur machen
oder?
bitte Ertragsteuern und Umsatzsteuer nicht vermischen. Die Kleinunternehmerbesteuerung bezieht sich ausschließlich auf die Umsatzsteuer, es gibt keine anderen Gebiete - weder Handelsrecht noch Ertragsteuerrecht noch Abgabenordnung -, in denen § 19 I UStG eine Rolle spielt.
Eine Inventur muss jeder Unternehmer machen, der Kaufmann ist oder wegen § 141 AO Bücher führen und Abschlüsse erstellen muss.
Überschussrechner, die ihren Gewinn gem. § 4 Abs 3 EStG ermitteln, buchen den Wareneinkauf als Betriebsausgabe. Dort ist dann alles enthalten, was die eingekauften Waren gekostet haben, egal ob sie verkauft werden, privat entnommen werden, zu Bruch gehen oder sonstwie abhanden kommen. Wenn Ware hereingenommen und verkauft wird, die vom Lieferanten nicht fakturiert wird, hat das keinen Einfluss auf die Betriebsausgaben.
Private Entnahmen müssen auch beim Überschussrechner separat aufgezeichnet und in der Überschussrechnung wie Betriebseinnahmen ausgewiesen werden.
Auch beim Überschussrechner ist es nützlich, bedeutende Abgänge (Diebstahl, Bruch etc.) separat aufzuzeichnen und zu dokumentieren, um ggf. starke Schwankungen des Verhältnisses Einnahmen/Ausgaben für Wareneinkauf plausibel erklären zu können.
Schöne Grüße
MM