Kleinunternehmer - Bruchware ausbuchen?

Hallo zusammen, wie verhält es sich für einen Kleinunternehmer der umsatzsteuerbefreit ist wenn:

a) zu viel Ware geliefert wurde (mal 1-2 Teile)
b) zu wenig Ware geliefert wurde (mal 1-2 Teile)
c) Bruchware anfällt die nicht mehr zu verkaufen ist
d) Nachlieferung and den Kunden als Ersatz oder Entschädigung erfolgen
e) ware für den eigengebrauch/bedarf entnommen wird???

Muss dies ausgebucht werden - wenn ja wie? ohne Belege? Wie geht das? Wenn nein wie sonst?

Vielen Dank

Servus,

Hallo zusammen, wie verhält es sich für einen Kleinunternehmer
der umsatzsteuerbefreit ist bei dem keine USt erhoben wird, wenn:

Muss dies ausgebucht werden - wenn ja wie?

Die Kleinunternehmereigenschaft ist für die Buchung von Wareneinsatz irrelevant.

Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten:

(1) Vereinfachend den gesamten Wareneinkauf unterjährig in Aufwand buchen und nur von Inventur zu Inventur die Bestandsveränderungen in einem Betrag erfassen; einzelne Vorgänge, die das Ergebnis sichtbar beeinflussen (Bruch/Schwund in größerem Umfang, Privatentnahmen) in einem Nebenbuch dokumentieren, um sie ggf. plausibel erläutern zu können.

(2) Unterjährig den Wareneinkauf als Bestandsmehrung und den Wareneinsatz (einschließlich Privatentnahme) als Bestandsminderung erfassen und lediglich Inventurdifferenzen zum Abschluss buchen.

Option (1) führt zwar zu mehr oder weniger dramatischen Verzerrungen der unterjährigen Auswertungen - je nach Organisation des Wareneinkaufs geht die Aussagefähigkeit gegen Null -, aber in der Praxis lässt sich (2) ohne Warenwirtschafssystem kaum ordentlich buchen, insbesondere bei einer großen Zahl kleiner Ausgangsrechnungen.

Bevor ich jetzt aber von Buchungssätzen erzähle, würde es mich interessieren, ob der fragliche Unternehmer denn überhaupt bilanziert?

Schöne Grüße

MM

Servus,

Hallo zusammen, wie verhält es sich für einen Kleinunternehmer
der umsatzsteuerbefreit ist bei dem keine USt erhoben wird, wenn:

ja das schreib ich immer ausversehen falsch :smile: ich kanns mir irgendwie nicht richtig merken :smile:

Danke für die Antwort -> in diesem Fall keine Bilanz sondern nur die einfache Einnahme-Überschuss-Rechnung.
Ich dachte Kleinunternehmer müssen doch keine Inventur machen oder?

Servus,

Ich dachte Kleinunternehmer müssen doch keine Inventur machen
oder?

bitte Ertragsteuern und Umsatzsteuer nicht vermischen. Die Kleinunternehmerbesteuerung bezieht sich ausschließlich auf die Umsatzsteuer, es gibt keine anderen Gebiete - weder Handelsrecht noch Ertragsteuerrecht noch Abgabenordnung -, in denen § 19 I UStG eine Rolle spielt.

Eine Inventur muss jeder Unternehmer machen, der Kaufmann ist oder wegen § 141 AO Bücher führen und Abschlüsse erstellen muss.

Überschussrechner, die ihren Gewinn gem. § 4 Abs 3 EStG ermitteln, buchen den Wareneinkauf als Betriebsausgabe. Dort ist dann alles enthalten, was die eingekauften Waren gekostet haben, egal ob sie verkauft werden, privat entnommen werden, zu Bruch gehen oder sonstwie abhanden kommen. Wenn Ware hereingenommen und verkauft wird, die vom Lieferanten nicht fakturiert wird, hat das keinen Einfluss auf die Betriebsausgaben.

Private Entnahmen müssen auch beim Überschussrechner separat aufgezeichnet und in der Überschussrechnung wie Betriebseinnahmen ausgewiesen werden.

Auch beim Überschussrechner ist es nützlich, bedeutende Abgänge (Diebstahl, Bruch etc.) separat aufzuzeichnen und zu dokumentieren, um ggf. starke Schwankungen des Verhältnisses Einnahmen/Ausgaben für Wareneinkauf plausibel erklären zu können.

Schöne Grüße

MM