Hallo!
Als Kleinunternehmer kaufst du wie ein Privatmensch ein. In dem Preis, den du für deine Einkäufe bezahlst, ist Umsatzsteuer enthalten.
wenn ich als Kleinunternehmer im Großhandel einkaufe geschieht
dies ohne Umsatzsteuer richtig?
Nein. Du bezahlst wie ein Privatmensch den Warenpreis inkl. Umsatzsteuer.
Wenn ich den Artikel dann
weiterverkaufe darf ich ja auch keine Umsatzsteuer für den
Artikel verlangen.
So ist’s. Du hast deinen Einkaufspreis, schlägst deine Marge drauf und verkaufst das Teil. Von Umsatzsteuer steht auf deiner Rechnung an deinen Kunden nichts. In deinen Einkaufspreisen ist Umsatzsteuer enthalten, aber die hat dich als Kleinunternehmer gar nicht zu interessieren. Ein Kleinunternehmer kann die von ihm bezahlte Umsatzsteuer beim Finanzamt nicht geltend machen, er weist in seinen Verkaufspreisen keine Umsatzsteuer aus und muss ans Finanzamt nicht die Differenz von bezahlter und eingenommener Umsatzsteuer abführen. Der Kleinunternehmer hat mit Umsatzsteuer nichts zu tun. Ungeachtet dessen bezahlt er mit jedem Einkauf Umsatzsteuer - wie ein Privatmensch, der sich ein Brötchen kauft. Im bezahlten Preis ist die Umsatzsteuer enthalten, interessiert aber den privaten Kunden und den Kleinunternehmer gar nicht.
Ist der Artikel dann komplett steuerfrei
Steuerfrei ist da gar nix. Beim Einkauf hast du Umsatzsteuer bezahlt und dein Gewinn unterliegt der Einkommensteuer.
Aber: Wenn du ein Geschäft betreibst, bei dem du Großhandelsware einkaufst und an Endkunden verkaufst, bist du mit der Kleinunternehmerregelung nachteilig. Die Kleinunternehmerregelung ist für Leute ohne nennenswerten Wareneinkauf gedacht, die z. B. bei Privatleuten die Fenster putzen, den Rasen mähen oder Fußpflege anbieten. Für Handel mit laufendem Wareneinkauf oder Gewerbe mit nennenswerten Investitionen ist die Kleinunternehmerregelung ein teurer Irrweg, den manche Leute beschreiten, weil sie „mit dem ganzen Papierkram“ nicht viel am Hut haben.
Gruß
Wolfgang