Kleinunternehmer / Einstellung Praktikant (was ist zu beachten)?

Ich habe betreibe einen Büro- und EDV-Service und überlege mir einen Praktikanten einzustellen.

Was ist bei der Einstellung zu beachten?

  • Gibt es hier eine „Mindest“-Vergütung bzw. ist der Mindestlohn zu beachten?
  • Muss ein schriftlicher Vertrag abgeschlossen werden oder ist mündlich ausreichend?
  • Sind irgendwelche Versicherungen für den Praktikanten abzuschliessen?

Einstellung Praktikant (was ist zu beachten)?
Servus,

  • Gibt es hier eine „Mindest“-Vergütung bzw. ist der Mindestlohn zu beachten?

das kommt drauf an. Um was für ein „Praktikum“ geht es denn?

  • Muss ein schriftlicher Vertrag abgeschlossen werden oder ist mündlich ausreichend?

Mündliche Arbeitsverträge sind ein bewärtes Mittel, um sich mit kleinster Mühe jede Menge Zores einzuhandeln. Aber ausreichend ist das schon.

  • Sind irgendwelche Versicherungen für den Praktikanten abzuschliessen?

Das kommt drauf an.

Berufsgenossenschaft auf jeden Fall (der hast Du vermutlich mal mitgeteilt, dass Du bis auf weiteres keine Arbeitnehmer beschäftigst); Sozialversicherung, KV, PV hängt vom Einzelfall ab - eine Betriebsnummer (von der Bundesagentur für Arbeit, geht auch online) brauchst Du in jedem Fall.

Abschließend: Der Begriff „Kleinunternehmer“ stammt aus dem UStG und sollte auch nur in diesem Zusammenhang verwendet werden, sonst gibt es unnötige Verwirrung.

Schöne Grüße

MM

Hallo!

Den „Kleinunternehmer“ hab ich in der Überschrift nicht übernommen, weil es bei der Fragestellung nicht um Umsatzsteuer geht.

  • Gibt es hier eine „Mindest“-Vergütung bzw. ist der
    Mindestlohn zu beachten?

Geht es um ein Praktikum im Zusammenhang mit einer Ausbildung und/oder ist der Praktikant noch nicht volljährig, muss kein Mindestlohn gezahlt werden. Sonst schon. Eine Zusammenfassung findet man u. a. hier http://www.ihk-praktikumsportal.de/inhalte/Arbeitgeb…

  • Muss ein schriftlicher Vertrag abgeschlossen werden oder ist
    mündlich ausreichend?

Eine mündlich vereinbarte Anstellung ist zwar gültig (nicht aber mündliche Kündigungen!), aber so sicher wie das Amen in der Kirche haben die Beteiligten alsbald sehr verschiedene Vereinbarungen in Erinnerung und was du im Zweifel von einem Arbeitsgericht zu hören bekommst, wird dir vorhersehbar noch viel weniger gefallen.

Gruß
Wolfgang