Hi,
Er darf den Namen führen, der im Gewerbeschein eingetragen
ist.
Das sehe ich ein wenig anders.
Bei einem strengen Gewerbeamt bedeutet das die Eintragung in
das Handelsregister A und somit die Endung e.K. (eingetragener
Kaufmann).
Wenn, dann ist das der Job der IHK, weniger des Gewerbeamtes.
sieh dazu auch http://www.existenzgruender.de/selbstaendigkeit/vorb…
Kleingewerbetreibende, die nicht im Handelsregister eingetragen sind, müssen im Geschäftsverkehr mit ihrem bürgerlichen Vor- und Familiennamen auftreten und diesen spätestens vor Vertragsabschluss oder Erbringung ihrer Dienstleistung dem Vertragspartner nennen. Daneben sind Zusätze erlaubt, z.B. Branchenbezeichnungen oder Tätigkeitsangaben („Susanne Musterfrau, Web-Design“), Phantasie- oder Etablissementbezeichnungen („Zum goldenen Hirschen“ oder „Modeeck“). Die zusätzliche Nutzung eines Logos ist möglich.
Ulrich