Kleinunternehmer mit Kunde im EU-Ausland

Hallo,
ich arbeite als Kleinunternehmer u.a. für ein Unternehmen in Frankreich. Dafür habe ich auch eine UST-ID beantragt, die dem Unternehmen vorliegt. Die stellen für mich Rechnungen aus und dort ist die UST mit 0 € ausgewiesen.
Wie gebe ich das alles an? Ich habe gelesen, dass ich „Umsätze mit Unternehmern in anderen EU-Ländern dem Finanzamt in einer Umsatzsteuervoranmeldung mitteilen“ soll. Stimmt das? Gibt es sonst noch etwas zu beachten?

Hallo!

Ja, zunächst wäre erst einmal abzuklären, ob es sich um eine sonstige Leistung oder eine (innergemeinschaftliche) Lieferung oder Dreiecksgeschäft handelt und welcher Art die Leistung ist. Bestimmte Leistungen wären ggf. im Zielland steuerfrei, andere wären Reverse-Charge oder vielleicht auch unter die deutsche Kleinunternehmerregelung zu subsumieren, Umsatzsteuer ist leider äußerst variantenreich.

Schöne Grüße!

Danke! Es kommt mir auch sehr kompliziert vor. Ich habe vorhin allerdings von meiner Sachbearbeiterin beim Finanzamt als Antwort bekommen:
Es ist in diesem Fall nicht anders zu behandeln als eine Inlandsrechnung.
Es handelt sich um eine Dienstleistung die ich für das Unternehmen ausführe und für die ich bezahlt werde. Die Rechnung stellt das Unternehmen aus. Umsatzsteuer ist ausgewiesen bei 0 €.
Ich muss es dann in der Umsatzsteuerjahreserklärung miteinbeziehen als Teil meines Umsatzes und auch wenn ich umsatzsteuerbefreit bin, muss ich diese Umsatzsteuerjahreserklärung sowieso machen.

Servus,

bist Du nicht. Bei Dir wird keine deutsche USt erhoben, aber Du bist nicht USt-befreit.

Und damit ist der Ort der Leistung in Frankreich und die Leistung unterliegt der französischen TVA. Es ist aber der Leistungsempfänger, der für Dich die TVA abführt, zu Deutsch ‚autoliquidation de TVA par le preneur‘.

Recht wichtig für Dich, falls Du mal in die Nähe einer der beiden Umsatzgrenzen für Kleinunternehmer kommst: Deine Umsätze, die in F der TVA unterliegen, sind in D nicht steuerbar, d.h. sie zählen nicht zum Gesamtumsatz gem. § 19 Abs 3 UStG!

ja, aber keinesfalls in Zeile 33 und 34 mit eintragen! Da gehören nur die steuerbaren Umsätze rein!

Übrigens: Die schon elend falsche Auskunft der Mausi vom FA

beweist, dass man sehr leicht den Bock zum Gärtner macht, wenn man sich an das FA wegen steuerlicher Beratung wendet. Das können dort bloß ganz wenige Leute, und die Tante, die Dir diesen Mist erzählt hat, kann es jedenfalls nicht.

Schöne Grüße

MM

2 Like

Dass ich mich nicht wirklich auf die FA-Frau verlassen sollte, macht schon Sinn, hab ich bisher verdrängt. Ich versuch deinen Beitrag mal vollständig zu verstehen und habe dann evtl. noch Fragen. Danke schon mal!

Ja gerne - übrigens auch gern im deutsch-französischen Kontext, ich habe in einem früheren Leben bei Mazars et Guérard gearbeitet.

Schöne Grüße

MM

1 Like