Hallo Zusammen,
ich habe eine Frage zum Ausstellen von Quittungen für Barzahlungen.
Es handelt sich um ein Gewerbe mit Kleinunternehmerregelung. Ich konnte bereits in Erfahrung bringen, dass das Ausweisen der Mwst. nicht zulässig ist (logisch, sonst muss sie abgeführt werden). Problematisch ist, dass auf den Quittungsblöcken mit Durchschlag auch ein Feld für die Mwst. drauf ist. Wenn man hier nun 0% einträgt, wäre das regelkonform oder darf die Steuer quasi gar nicht erwähnt werden?
Des weiteren kursieren unterschiedliche Aussagen darüber, ob es notwendig ist auf einer Quittung einen Vermerk zur Kleinunternehmerregelung unterzubringen.
Danke schonmal für jede Hilfe!