Kleinunternehmer - Quittungen

Hallo Zusammen,

ich habe eine Frage zum Ausstellen von Quittungen für Barzahlungen.
Es handelt sich um ein Gewerbe mit Kleinunternehmerregelung. Ich konnte bereits in Erfahrung bringen, dass das Ausweisen der Mwst. nicht zulässig ist (logisch, sonst muss sie abgeführt werden). Problematisch ist, dass auf den Quittungsblöcken mit Durchschlag auch ein Feld für die Mwst. drauf ist. Wenn man hier nun 0% einträgt, wäre das regelkonform oder darf die Steuer quasi gar nicht erwähnt werden?

Des weiteren kursieren unterschiedliche Aussagen darüber, ob es notwendig ist auf einer Quittung einen Vermerk zur Kleinunternehmerregelung unterzubringen.

Danke schonmal für jede Hilfe!

Servus,

Wenn man hier nun 0% einträgt, wäre das regelkonform

wenn einer in den Krümeln picken will, wird er das als falsch ansehen: Die USt wird bei Kleinunternehmern nicht erhoben; der Steuersatz ändert sich dadurch nicht, kann also auch nicht den Wert Null annehmen.

oder darf die Steuer quasi gar nicht erwähnt werden?

Besser is das. Ein beherzter Strich mit dem Kuli genügt.

Des weiteren kursieren unterschiedliche Aussagen darüber, ob
es notwendig ist auf einer Quittung einen Vermerk zur
Kleinunternehmerregelung unterzubringen.

Hier empfehle ich, nicht zum Schmittchen zu gehen, sondern zum Schmitt. Da hört dann das vage wabernde Kursieren auf und wird durch eindeutige Aussagen ersetzt: § 14 Abs 4 Nr. 8 UStG schreibt lediglich Angaben zu USt-Befreiungen vor. Die Nichterhebung von USt bei Kleinunternehmern ist keine Befreiung.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Hallo,

Des weiteren kursieren unterschiedliche Aussagen darüber, ob
es notwendig ist auf einer Quittung einen Vermerk zur
Kleinunternehmerregelung unterzubringen.

§ 14 Abs 4 Nr. 8 UStG
schreibt lediglich Angaben zu USt-Befreiungen vor. Die
Nichterhebung von USt bei Kleinunternehmern ist keine
Befreiung
.

Die Anwort ist zwar richtig, passt aber nicht zur Frage.

Auf einem handelsüblichen Quittungsblock kann eine Quittung (§368 BGB), eine Kleinbetragsrechnung (§33 UStDV) und prinzipiell auch eine Rechnung (§14 UstG) erstellt werden.

Auf einer Quittung muß der §19 Satz nicht enthalten sein. Es ist dennoch zu empfehlen!

MfG Frank

Servus,

Auf einer Quittung muß der §19 Satz nicht enthalten sein.

auch auf einer Rechnung nicht.

Ob man den Hinweis geben möchte oder nicht, hängt sehr stark vom Kontext ab - es gibt genügend Zusammenhänge, in denen man ungefragt nicht jedem auf die Nase binden möchte, wie geringe Umsätze man so macht.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder