Guten Tag,
Mit dem Hobby Geld verdienen wäre schön!
Ich habe drei Fragen bzgl. einer Beschäftigung als Kleinunternehmer.
Angenommen ich kaufe ein Wirtschaftsgut für 300 Euro. Diese könnte ich als GWG direkt als Betriebsausgabe ansetzten. Nun Verkaufe ich das Wirtschaftsgut im selben Jahr für 250€. Diesen Betrag muss ich auf meine „Einnahmen-Seite“ schreiben. Diese 250€ mindert aber meinen maximalen Umsatz, da ich ja im Jahr nur 17500€ Umsetzten darf.
Ich suche also eine legale Möglichkeit, die 50€ Verlust auf meine Ausgabenseite zu setzten, ohne dass mein möglicher Umsatz hierunter leidet.
Die selbe Frage für über mehrere Jahre abzuschreibende Güter: Laut meinem Verständnis verkaufe ich den bereits teilweise abgeschriebenen Gegenstand, setzte den Verkaufspreis auf meine Einnahmen-Seite. Gleichzeitig darf ich den noch abzuschreibenden Betrag komplett als Ausgabe deklarieren. Wenn allerdings der Verkaufswert der Maschine bereits an meiner Kleinunternehmer-Grenze kratzt, darf ich ansonsten keinen Umsatz mehr machen?
Was passiert mit meinen GWG und (teilweise) abgeschriebenen Gütern, wenn ich meine kleinunternehmerische Tätigkeit aufgeben würde?
Was wäre zu tun, damit sie in meinen Privatbesitz übergehen?
Danke und liebe Grüße!