Kleinunternehmer und Fahrtenbuch

Wenn man Kleinunternehmer ist und seinen Privatwagen auch dienstlich nutzt,also im Privatvermögen belässt,kann man ja pro dienstlich gefahrenen Kilometer mit 0,30 Cent steuerlich geltend machen.Wie verhält es sich dann mit den Spritkosten und Versicherung und KfZ-Steuer?Kann man diese dann auch als Betriebsausgaben geltend machen?Ich habe mein Kleinunternehmen am 30.05.14 gegründet und hatte ca. eine Woche vorher einen Kupplungsschaden der 1100 E inkl.Mwst.gekostet hat.Ich brauchte aber das Auto für einen Auftrag,kann ich diese 1100 E auch absetzen auch wenn das Auto dem Privatvermögen zugeordnet ist

Hallo,

Du kannst entweder die gefahrenen Kilometer abrechnen mit den 30 Cent oder Du nutzt die 1% Regelung. Mit dieser kannst Du alle Kosten Deines Fahrzeugs dagegen rechnen ( Steuer, Sprit, Versicherung, Inspektionen, Reparatur etc. )
Rede am besten mit dem Finanzamt, ob diese Möglichkeit bei Dir als Kleinunternehmer in Frage kommt.

Hi!

Ich weiß, dass das jetzt vielleicht doof klingt, aber als Existenzgründer rate ich dringed zu einer vernünftigen steuerlichen Beratung, z.B. bei einem Steuerberatere.

Die obige Frage kann man nicht mal ebend beantworten, weil man dabei sehr viele besondere Puntke beachten muss.

Nur eines vorweg. Man setzt entweder den Wagen über die Pauschale ab oder legt ihn ins Firmenvermögen ein und setzt alle Kosten ab. Dabei muss man aber eine denkbare Privatnutzung besteuern.
Die Auswahl ob man den Wagen im Privat oder Firmenvermögen hält, kann man nicht immer frei entscheiden, weil es auch notwendiges Betriebsvermögen und reines Privatvermögen gibt!

Servus,

Beginning hat die Entscheidung (falls denn überhaupt eine Wahlmöglichkeit besteht, denn allzu umfangreich dürfte die betriebliche Nutzung des Autos bei einem Versandhandel nicht sein) bereits getroffen: Das Auto ist Privatvermögen, eingelegt wird die betriebliche Nutzung. Anders geben die 0,30 € / km überhaupt keinen Sinn.

Schöne Grüße

MM

richtig erkannt :smile:)