Hallo,
ich habe eine Frage zur Kleinunternehmerregelung und hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen.
Ich bin Angestellter im öffentlichen Dienst und habe zusätzlich ein kleines Nebengewerbe angemeldet.
Mit meinem Nebengewerbe im Bereich Onlinehandel mache ich im Schnitt 7.000 Euro Gewinn im Jahr.
Nach meinem Kenntnisstand gibt es für Kleinunternehmer einen Freibetrag von 22.000 Euro, den ich nie überschreiten werde.
Warum muss ich bei meiner Steuererklärung trotzdem eine Nachzahlung leisten, sobald mein Gewinn aus meinem Gewerbe ca. 2000 Euro übersteigt? Wie ist dieser Freibetrag zu verstehen?
Ich muss bei 7.000 Euro Gewinn aus meinem Gewerbe ca. 1800 Euro an das Finanzamt überweisen? (ab nächstes Jahr soll ich sogar Vorauszahlungen leisten?!)
Zählt mein Angestelltenverhältnis da auch irgendwie mit rein?
Vielen Dank im Voraus!
Thomas
Moin,
Die Kleinunternehmerregelung bezieht sich ausschließlich auf die Umsatzsteuer, aus https://finanzamt-bw.fv-bwl.de/,Lde/Startseite/Service/Was+ist+die+sogenannte+Kleinunternehmerregelung_
Was ist die sogenannte Kleinunternehmerregelung?
Die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) ist eine gesetzliche Vereinfachungsregelung für Unternehmen mit nur geringen Umsätzen. Dabei wird auf die Erhebung der Umsatzsteuer verzichtet. Sie können die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, wenn Ihr Gesamtumsatz (§ 19 Abs. 3 UStG) im vorangegangenen Kalenderjahr 22.000 € nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich nicht mehr als 50.000 € betragen wird.
Mir deiner Einkommenssteuer hat der § 19 UStG nichts zu tun. Du hast Gewinn gemacht, damit ein höheres Einkommen erzielt und du musst mehr Einkommenssteuer abführen. Grob gesagt.
Klar doch, das ist ganz normal und allemal besser, als am Jahresende noch eine deftige Nachzahlung leisten zu müssen.
Hast du wirklich erwartet, dass dein Gewinn komplett in deinen Geldbeutel wandert?
-Luno
Hallo,
als Unternehmer, auch als Kleinunternehmer, solltest du den Unterschied zwischen Umsatz und Gewinn kennen, Dennoch frage ich: sind es 7000 Gewinn oder Umsatz? Ich frage, weil du die 22000 ins Gespräch gebracht hast, die aber den Umsatz betreffen, wie von Luno bereits erwähnt. Und es ist kein Freibetrag in dem Sinne. Schau dir § 19 UStG an, und frag nach, wenn/was du nicht verstehst.
Gruß
Christa
Einfach den ESt-Bescheid genau lesen.
Alle Einkünfte (Lohn + Gewinn + was Du sonst noch so hast) werden addiert und daraus die festzusetzende Einkommensteuer berechnet. Wenn diese den Betrag der einbehaltenen Lohnsteuer übersteigt (wie bei Dir!), ist die Differenz als Nachzahlung zu leisten.
So einfach ist das.
Bißchen mehr Mühe bei der Beschreibung des Sachverhaltes würde auch nicht schaden.