Kleinunternehmer verkauft Dinge - Rechnung zwingend?

Hallo zusammen,

angenommen man ist Kleinunternehmer und verkauft auf ebay.
Reicht es hier die Einnahmen in der EÜR aufzulisten oder müsste ich zwingend zusätzlich pro verkauftem Artikel auch eine Rechnung schreiben und abheften?

Dankeschön!

Moin,
Es hängt davon ab, an wen du verkaufst: http://www.jura-basic.de/aufruf.php?file=&find=Rechnung__Rechnungsstellung

-Luno

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Hallo Luno,
besten Dank, heißt zusammengefasst: wenn ich an Privatleute verkaufen würde, die nicht an einer Rechnung interessiert wären, brauche ich auch keine auszustellen, auch nicht für die Ablage (sprich später fürs Finanzamt). Right?

Moin,

So sehe ich das auch, wobei du dir schon zumindest aus purem Eigeninteresse Aufzeichnungen machen solltest:https://www.kleinunternehmer.net/kassenbuch-kleinunternehmer.html

Ganz ohne Aufzeichnungen geht es selbst im Kleinunternehmen nicht . Wer seine Einnahmen nicht vollständig oder nicht korrekt aufzeichnet, muss darauf gefasst sein, dass der Fiskus eine Hinzuschätzung vornimmt. Und diese kann die eigenen Gewinne deutlich erhöhen, so dass entsprechend hohe Steuernachzahlungen zu erwarten sind.

Ganz auf die Aufzeichnungen kann also nicht verzichtet werden. Allerdings reicht es bei EÜR-Unternehmen aus, wenn ein Heft oder Buch geführt wird , in dem die Einnahmen aufgezeichnet werden. Diese werden am Ende des Tages zu einer Summe addiert.

Wichtig außerdem: Handschriftliche Aufzeichnungen sind nicht vorgeschrieben. Einnahmen und Ausgaben können auch auf elektronischem Wege erfasst werden.

Auch in Hinsicht auf Ärger aufgrund von Gewährleistungsansprüchen sehe ich das als sinnvoll an, denn damit hast du ja schließlich auch zu tun.

-Luno

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Es reicht auch die Aufzeichnung durch geordnete Ablage der Belege mit Ablage des Additionsstreifens. So mache ich das bei kleineren Fällen.

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