Hallo
Eine Frage zur Kleinunternehmerreglung.
Gewerbe wurde im Dezember 2014 eröffnet. Rechnung wurde im Januar ausgehändigt.
Kleinnehmerreglung besagt ja:
Im 1. Jahr dürfen die Bruttoeinnahmen nicht über 17500€ übersteigen.
Bezieht sich die 1. Rechnung vom Januar auf das vorangegangene Jahr 2014? oder auf das laufende Jahr 2015?
Gruß