Kleinunternehmerregelung - Kurierdienst

Guten tag,

Ich möchte eine Selbstständige Tätigkeit als Kurierfahrer aufnehmen.

Ist es in dieser Branche sinnvoll von der Kleinunternehmerregelung gebrauch zu machen? Sprich von der Umsatzsteuerbefreiung in Verbindung mit Vorsteuer etc…

Durch den benötigten Kraftstoff währe es doch sinnvoll Vorsteuer geltend zu machen und Umsatzsteuer abzuführen, oder?

Vielen dank schonmal

MfG Sascha

Hi Sascha,

Du hast da meines Wissens gar keine Wahlmöglichkeiten, wenn Du als Kurierfahrer für irgendeine Vermittlungsfirma fährst. Du musst denen Rechnungen mit ausgewiesener Umsatzsteuer stellen, ich kenne es nicht anders (bin selber Kurierfahrer, war schon bei 5 verschiedenen Vermittlern).
Solltest Du frei selbstständig als Kurierfahrer arbeiten wollen, empfiehlt es sich auch USt auszuweisen, da die überwiegende Mehrzahl Deiner Kunden wohl Geschäftsleute sind, die Rechnungen mit USt brauchen.
Schließlich bist Du nie von der Umsatzsteuer befreit, sondern nur von der entsprechenden Buchhaltung und der Abführung der Differenz zwischen eingenommener (Mehrwert-) und ausgegebener (Vor-) Umsatzsteuer.

Gruß
WB

Hier sind die Vor- und Nachteile der Kleinunternehmerregelung gesammelt:
http://www.klicktipps.de/gewerbe_faq.htm#mit_mehrwer…

Falls ein Privatfahrzeug benutzt wird, gibt es nur eine Pauschale (ohne MwSt.) 0,30€/km und Schluss. Damit sind alle Kosten abgegolten.

Anders, wenn ein Fahrzeug „auf das Gewerbe läuft“;
dann spielt (falls kein Kleinunternehmer) die Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer eine Rolle.

Gruß JoKu