Kleinunternehmerregelung Mehrwertsteuer wenn über 17.500 Euro Umsatz im Jahr?

Hallo, wenn ich ein Kleinunternehmen anmelde und die Mehrwertsteuer in den Rechnungen nicht ausweise, da gibt es doch eine Grenze dass Wenn man mit dem Umsatz nicht über die 17.500 Euro im Jahr kommt dass es so in Ordnung ist.

Wie berechne ich den Umsatz bzw. wie muss ich dass berechnen dass ich mir ausrechnen kann bzw. schauen kann das ich nicht über die 17.500 Euro Umsatz komme?

Ich habe Rechnungen ausgestellt für Leistungen die Ich anbiete und dann habe ich Ausgaben wo ich Rechnungen bekomme.

Als Beispiel:
Rechnungen an Kunden in einem Monat 1000 €
Rechnungen vom Einkauf 700 €

Für Hilfe wäre ich sehr dankbar.

Lg
Andreas

Nur die steuerpflichtigen Ausgangsumsätze sind relevant. Also wenn du pro Monat etwa für 1.000 Rechnungen schreibst, bist du im Jahr bei 12.000, egal wie viel du einkaufst.

Leider fliesst der Materialverkauf in den Umsatz mit ein und Ausgaben für den Einkauf dürfen nicht in Abzug gebracht werden.
Deshalb kann es als Handwerker vorteilhaft sein, wenn man vom Kunden beigeliefertes Material verwendet.
Das kann ggf. auch Vorteile bei der Gewährleistung haben. Wenn nämlich ein Gewährleistungsfall wegen Materialfehler einritt, bist du da aussen vor und kannst ggf, erforderliche Werkleistung für Reparatur (Ausbau/ Wiedereinbau) in Rechnung stellen.
Für reine Händler ist die Kleinunternehmerregelung oft wenig attraktiv.
Ein Jahresumsatz (Summe aller Rechnungen des Jahres) von 17500 EUR ist hier schnell erreicht und ist bei weitem nicht der „Verdienst“.

Also sehe ich das richtig dass nur die Ausgangsrechnungen zu berücksichtigen sind und ich da nicht über die 1750 € kommen darf. Das heißt theoretisch könnte ich jedes Monat ca. für 1400 € Rechnungen ausstellen und dann könnte ich bei dem bleiben dass ich die Mehrwertsteuer nicht ausweise im Sinne der Kleinunternehmerregelung?

So ist es.

Vielen vielen dank.

Du bist in Deutschland? Denn in Österreich gelten völlig andere Werte. Vorsicht ist geboten.