Kleinunternehmerreglung und die MWST weiterberechnen

Hallo,

ich habe eine Kleingewerbe (bzw. Unternehmen) als Grafikdesigner und bin von der MWST bis zu dem Umsatz von 17.500 befreit, heisst ich stelle dem Kunden nur meine Leistung ohne die MWST in Rechnung. Soweit so gut…

Nun ist es jedoch immer öfter der Fall das ich zum Design auch noch gleich den Druck anbieten muss zB bei Visitenkarten die ich auf meine kosten 300,- Brutto bestelle un noch 100,- für das Design auf meiner Rechnung an den Kunden verlange.

Da ich in meiner RG keine MWST ausweisen darf muss der Kunde dann 400,- Netto bei mir zahlen also hat nichts von dem Netto Betrag der VKs da es für mich ja dann ein verlust wäre.

Das ganze ist wie ich finde etwas unfair meinen Kunden gegenüber aber ich möchte denen auch nicht weniger berechnen als ich dafür bezahle.

Gibt es da eine Möglichkeit anderst zu verfahren?

Danke für die Hilfe

Servus,

Du bist nicht von der MWST USt befreit, sondern sie wird bei Dir nicht erhoben. Das ist in einigen Zusammenhängen ein wichtiger Unterschied, bitte nicht vermischen.

Wenn der Kunde ein vorsteuerabzugsberechtigter Unternehmer ist, bist Du als Kleinunternehmer einfach teurer als der Wettbewerb. Dann wäre es für Dich viel besser, zur Regelbesteuerung zu optieren (Einzelheiten in § 19 Abs 2 UStG).

Wenn der Kunde Endverbraucher ist, bist Du immer noch billiger als der regelbesteuerte Wettbewerb, weil Du auf Deine eigene Leistung keine USt erhebst.

Da musst Du jetzt halt schauen, ob die Unternehmer oder die Endverbraucher die wichtigeren Kunden sind. Wenn es die Unternehmer sind, solltest Du für die Regelbesteuerung optieren, wenn Du das mit den Aufzeichnungen für die USt hinkriegst.

Schöne Grüße

MM

Was evtl. funktionieren könnte, dass Du den Druck nicht selbst anbietest, sondern nur die Organisation des Druckes, und somit die extra Rechnung direkt an den Kunden weitergibst.

Beatrix

Und was hat der Kunde davon, ob er nun ausgewiesen Umsatzsteuer des Druckers oder die weiterbelastete Umsatzsteuer des Fragestellers bezahlt?

Falls der Kunde ein gewerblicher Kunde ist, kann er, je nach Konstellation, evtl. den Vorsteuerabzug in Anspruch nehmen.
Der Fragesteller weist ja selbst keine Umsatzsteuer aus.

Beatrix

Genau darum geht es, ich verlange selber keine Umsatzsteuer muss die aber meinem Kunden trotzdem berechnen weil es mich sonst teurer kommt.

Die Sache ist die das die Anlieferung beim Kunden meist mit UPS erfolgt und wenn die das Geld nicht passend haben oder nicht da sind dann wird das Paket nich abgegeben.
Wenn ich allerdings bei der Bestellung Vorauszahle, gibt UPS das Paket auch gerne beim Nachbarn ab und der Kunde hat somit weniger stress.

So gesehen muss er für diese Stressreduktion das dann wohl in Kauf nehmen das er einfach die MWST mitbezahlt :frowning:

Servus,

der Zusammenhang einer Zustellung mit UPS und den ersten zwei Absätzen von § 19 UStG bleibt zwar dunkel, aber es reicht ja, wenn Du ihn verstehst. Wenn Du jetzt noch verstehst, wie viel besser Du Dich mit der Option zur Regelbesteuerung stellen kannst, ist alles in Butter.

Schöne Grüße

MM

Ah, richtig. Da hab ich wohl zu kurz gedacht.

Man glaubt gar nicht, wieviele Leute es gibt, die ihr Geld einfach nur dadurch verbrennen, dass sie nicht zur Umsatzsteuer zu optieren.

Dabei ist es doch nicht soooo schwer, dem Buchungssatz eine „9“ hinzuzufügen.

Hallo Enno,

schwierig ist das für Leute, die ihre eigenen Aufzeichnungen anfertigen und denen dabei die Vorstellung ganz fehlt, was die Anwendung mit den eingegebenen Werten macht. Wenn man dann noch mit Excel oder sowas „bucht“, kann die Option zur Regelbesteuerung dazu führen, dass man nach draußen geben muss, was man bisher selber erledigt hat - dann kann das sogar unterm Strich ungünstig sein.

Die Aufgabe, unter Excel ein „Amerikanisches Journal“ einzurichten, das Abstimm- und Kontrollsummen mitrechnet und USt- und Vorsteuerwerte ausgibt, ist allerdings auch keine unbezwingbare Herkulesarbeit - das gehört eigentlich bei einem IHK-Existenzgründerkurs als „freiwillige“ Fleißaufgabe noch mit rein: Auch, um das Gelernte dauerhaft zu festigen.

Aber vielleicht ruft dann gleich der Herr Lexware bei der IHK an und beschwert sich bitter, dass man ihm die zahlende Kundschaft abspenstig macht, und das noch finanziert mit seinen Beiträgen!

Schöne Grüße

MM

Also wenn man ein ganz ausgekochter Sparfuchs ist und seine Abrechnungen auf Ecxel oder gar auf gebrauchten Briefumschlägen macht, dann muss man doch bei den Kostenkonten nur eine Markierung anbringen, um die vorsteuerbehafteten von den vorsteuerfreien zu unterscheiden. Konten, bei denen beides vorkommt (Porto z.B.) lege ich doppelt an.

Wer selbst das nicht kann, hat gute Argumente, sich auf sein eigentliches Fachgebiet zu konzentrieren und die Buchungen jemandem zu überlassen, der zumindest Collmex oder MMS zu Hause hat (beides etwa 150 Euro im Jahr).

Sehe ich anders. Wenn ich eine Existenz gründe, dann will ich damit auf dem Gebiet erfolgreich sein, das ich beherrsche. Alles andere muss ich Spezialisten überlassen.

Die Leute sind da etwas eigenartig. Sie sparen am Buchhalter und am Computerfritzen, weil die ja so teuer sind, aber sie lassen sich die Haare von extra dazu ausgebildeten Spezialisten schneiden.

Das verstehe wer will.

Hallo Enno,

Na siehste - so einfach könnte man das haben. Als ich für meine Gattin so ein Journal unter Excel zusammengeschraubt habe, war mir der Gedanke, Vorsteuerabzug vom Sachkonto abhängig zu machen, so zuwider, dass ich aus purem Eigensinn eine extra Spalte eingeführt habe, in die man als „Vorsteuerschlüssel“ 19 oder 7 oder nichts hineinschreiben kann, und daneben zwei, von denen eine die Vorsteuer berechnet und die andere die Differenz zwischen Gesamtbetrag und Vorsteuerbetrag zieht, die dann in das Sachkonto übernommen wird.

Der Lerneffekt, der daran hinge, wenn der Gründer sowas selber umsetzte, wäre das Einprägen der Denke in „Netto“-Beträgen - auch das ist eigentlich nicht schwer, aber es scheint doch oft große Mühe zu bereiten.

Schöne Grüße

MM