Klinikeinweisung beschützt Untergebrachte: Wer bring Mensch zurück?

Einrichtung mit beschützt untergebrachten Betreuten nach §1906 BGB https://dejure.org/gesetze/BGB/1906.html:

Betreute werden manchmal per Krankentransport in eine Klinik eingewiesen. Strittig ist, wer sie wieder zurückbringt und/oder Kosten für Rücktransport trägt oder zuständig ist.

Also muss das die Einrichtung organisieren mit Fahrdienst oder die Klinik?

In B*yern

Hallo,
der Kostenträger für die Hinfahrt zu einer stationären Behandlung ist grundsätzlich die Krankenkasse. Demzufolge übernimmt auch für die Entlassung die Krankenkasse die Kosten, wobei es keine Rolle spielt, mit welchem Verkehrsmittel die Fahrt erfolgt. wenn es ein Krankentransportwagen sein muss, organisiert das die Klinik, da diese auch die Notwendigkeit bescheinigen muss, ansonsten ist es Sache des Patienten, bzw. des Bevollmächtigten, wie der Patient wieder „nach Hause“ kommt.
So wie geschildert gehe ich davon aus, dass die Klinik die Einrichtung informiert, dass der Patient am …, ab …Uhr abgeholt werden kann, wenn, wie geschrieben kein Krankentransport notwendig ist.
Gruss
Czauderna

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