Klinkeraufmaß - wie werden Fenster berechnet

Hallo!
Bei einem Aufmaß von Klinkern bei einem Neubau werden Fenster bis zu einer bestimmten Größe mitgerechnet. Ab welcher Größe / Fläche werden diese denn nicht mehr mitgerechnet? Danke schön.

Hallo T.Beeken,

leider kann ich dir nicht folgen. Je nachdem, wie die Fenster montiert werden, müssen die Überschläge in der Horizontalen und die Ausführung der Fensterbank in der Vertikalen berücksichtigt werden. Was das mit dem Klinkeraufmaß zu tun hat, weiß ich im Moment leider nicht. Tut mir leid.

Wenn es sich auf die Berechnung der durchschnittlichen U-Werte der Außenhülle bezieht, dann findest du die richtigen Werte in der Energieeinsparungsverordnung.

Maik

keine ahnung, solltest einen architekten fragen.
LG Ganges

Hallo!

Bei einem Aufmaß von Klinkern bei einem Neubau werden Fenster
bis zu einer bestimmten Größe mitgerechnet. Ab welcher Größe /
Fläche werden diese denn nicht mehr mitgerechnet? Danke schön.

Leider habe ich darüber weder eine Info noch Erfahrungen anzubieten.

Gruß Wolfgang

Hallo,
ich bin nicht der Experte für Maurerarbeiten. Aber das ist in der VOB Teil C eigentlich geregelt. Hier trifft die DIN 18330 Maurerarbeiten zu. Dort steht unter Punkt 5.2 Es werden abgezogen:
5.2.1 Bei Abrechnung nach Flächenmaß (m²):
-Öffnungen über 2,5m² Einzelgröße

dann gibt es noch ein paar Anstriche, die nicht auf Abzüge für Fenster- oder Türöffnungen hinweisen. Eine Fensteröffnung von z.Bsp. 1,6 x 1,35m würde also noch als Klinker abgerechnet werden können, auch wenn diese Fläche tatsächlich nicht gemauert wurde. Dafür musste aber ein Sturz gesetzt werden, was ja auch Kosten und Aufwand bedeutet - selbst wenn der Sturz nur aus einem Stahlwinkel bestehen sollte.
Das sind aber Punkte, die man sicher vor Ausführung besprechen / festlegen kann - man muß die natürlich vorher kennen. Da wäre aber wieder die Frage: Inwieweit kann man einzelne Passagen aus der VOB ändern oder ist das unzulässig?
Ich hoffe, Dir damit ein wenig geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Jörg Labahn

Kann ihnen leider keine betreffende Information geben, da ich von Klinkerthemen wenig Ahnung habe.
Die Fenster werden nach Rahmenaussenmaß berechnet.
Ich hoffe diese Information Ihnen weiter !

Gruss aus Österreich

Keine Ahnung.

Hallo T.Beeken!

Deine Frage betrifft nicht das Gewerk Fensterarbeiten (Kenntnisse über Fenster und Bauelemente), sondern liegt im Bereich des Gewerks Maurerarbeiten. Hierzu kann ich überhaupt keine Auskunft geben, denn das ist - wie man so schön sagt - eine andere Baustelle.

Viel Glück bei der Suche nach Informationen!

Mit freundlichem Gruß,
Peter Ralf Lipka
ActualVision ZILL-Fenster GmbH, Berlin

hallo,

sorry, hier kann ich nicht helfen…

Hallo,

leider habe ich davon überhaupt keine Ahnung.

Viele Grüße

Ganz genau weiß ich das nicht…aber meines Wissens kommt es auf die Vertragsform bei der Vergabe an:
Wurde VOB vereinbart so gibt es klare Abrechnungsgrundlagen für das übermessen von Tür und Fensteröffnungen (bis 2,5m²werden als ganze Flächen einberechnet bzw. übermessen).

Wurde BGB vereinbart so muß die Abrechnung der Absprache nach erfolgen.

ich hoffe das hilft weiter…
ans

Hallo,

diese Frage kann dir ein Maurer besser beantworten,
aber so weit ich mich erinnern kann,wird alles mitberechnet ,was unter 1m² ist. Frage deshalb zur Absicherung noch einmal bei diesem Gewerk nach.
Tschüss

Es ist wohl so, dass durch dieses Berechnungsverfahren die Mehraufwändungen für Kanten und Laibungen an den Fensterausschnitten aufgefangen werden sollen.

„Um die Ecke“ gelegte Klinkersteine sind nun einmal aufwändiger als die auf geraden Flächen.

Sollte es dazu eine spezielle Berechnungsvorschrift geben, erfahren Sie diese vom Fachbetrieb in Ihrer Nähe.