Frage an die (Arbeits)Rechtsexperten:
mal Angenommen Hr. Huber arbeitet bei Firma A - vollzeit.
von Firma A wird ihm ein Firmenpkw zur Verfügung gestellt - für den er ganz normal den Sachbezug zahlt.
Vertraglich geregelt ist, dass Hr. Huber den PKW für private Zwecke uneingeschränkt benutzen darf. Sprich, keine Kilometerbeschränkung oder ähnliches.
Hr. Huber (fleißig wie er ist), fängt jetzt zusätzlich noch einen Nebenjob bei Firma B an.
Dort ist er als Außendienstmitarbeiter angestellt und muss zu diversen Kunden mit dem PKW fahren.
Von der Firma B bekommt er aber keinen PKW zur Verfügung gestellt, statt dessen zahlt ihm die Firma B ein Kilometergeld für die Kundenbesuche.
Ist das gesetzlich überhaupt erlaubt diese Kundenbesuche mit dem PKW von Fa. A durchzuführen, und dann noch Kilometergeld dafür zu verlangen? bzw. kann man diese Fahrten noch unter „private Zwecke“ (bezugnehmend Fa. A) gelten lassen?
Welche korrekte Vorgehensweise wäre hier angebracht?
müsste Hr. Huber der Fa. A die gefahrenen Kilometer für Fa. B melden? bräuchte er dafür einen neuen Vertrag zur PKW-Nutzung der Fa. A?
oder sind sämtliche Tätigkeiten, die Außerhalb der Arbeitszeit von Fa. A anfallen, als „privat“ anzusehen?
Gruß,
Baumi