Km-Geld bei Firmenauto?

Frage an die (Arbeits)Rechtsexperten:

mal Angenommen Hr. Huber arbeitet bei Firma A - vollzeit.
von Firma A wird ihm ein Firmenpkw zur Verfügung gestellt - für den er ganz normal den Sachbezug zahlt.
Vertraglich geregelt ist, dass Hr. Huber den PKW für private Zwecke uneingeschränkt benutzen darf. Sprich, keine Kilometerbeschränkung oder ähnliches.

Hr. Huber (fleißig wie er ist), fängt jetzt zusätzlich noch einen Nebenjob bei Firma B an.
Dort ist er als Außendienstmitarbeiter angestellt und muss zu diversen Kunden mit dem PKW fahren.
Von der Firma B bekommt er aber keinen PKW zur Verfügung gestellt, statt dessen zahlt ihm die Firma B ein Kilometergeld für die Kundenbesuche.

Ist das gesetzlich überhaupt erlaubt diese Kundenbesuche mit dem PKW von Fa. A durchzuführen, und dann noch Kilometergeld dafür zu verlangen? bzw. kann man diese Fahrten noch unter „private Zwecke“ (bezugnehmend Fa. A) gelten lassen?

Welche korrekte Vorgehensweise wäre hier angebracht?
müsste Hr. Huber der Fa. A die gefahrenen Kilometer für Fa. B melden? bräuchte er dafür einen neuen Vertrag zur PKW-Nutzung der Fa. A?

oder sind sämtliche Tätigkeiten, die Außerhalb der Arbeitszeit von Fa. A anfallen, als „privat“ anzusehen?

Gruß,

Baumi

das ist doch hoffentlich nicht ernst gemeint ?

doch ist es!
dreißt, nicht wahr?
mich würde wirklich der rechtliche Aspekt an dieser „Geschichte“ interessieren.
Ist aus der Sicht von Fa. A - alles außerhalb der Arbeitszeit - gleich „Freizeit“?

private Nutzung heißt all das was man mit einem eigenen PKW üblich auch machen würde. Also Weg zur Arbeit, Besorgungen, Besuche, Freizeit, Urlaub.

Aber sicher nicht berufliche Fahrten eines Zweitjobs. Über Fahrt zum und vom Zweitjob mag man noch (nicht) streiten.
Aber sicher über Reisetätigkeit(Außendienst) für den Zweitjob.

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ja, schon klar - das sagt einem ja e schon der „Hausverstand“.

Die Frage die ich jedoch stelle: wie sieht es RECHTLICH aus?!
WO steht das geschrieben? Gibts dazu Präzedenzfälle?
und vor allem (und auf das beruft sich nämlich der Hr. Huber): ist alles außerhalb der Dienstzeiten der Fa. A gleich Freizeit?! (rechtlich gesehen! dass die Arbeit bei Fa. B keine Freizeit ist wissen wir. aber wie darf das die Firma A sehen?)

Die Firma A stellt das Fahrzeug für Geschäftsfahrten im Auftrag der Firma A und für private Fahrten zur Verfügung.
Wenn der AN nun auch für Firma B damit herunmfährt, handelt es sich um eine nicht durch die Nutzungserlaubnis abgedeckte Nutzung.
Eine Abmahnung, ggf. sogar eine außerordentliche Kündigung wegen des gestörten Vertrauensverhältnisses wären mögliche Folgen.

Nein.
Wenn der Herr bei Firma A Urlaub genommen hat, dann darf er ja in diesem Erholungsurlaub nicht für Firma B arbeiten.

Bei der Überprüfung, ob eine Nebentätigkeit gegen das ArbZG verstößt, wird schlicht und einfach die Arbeitszeit beider Firmen addiert - kommen dabei mehr als 6 Werktage mit je 8h zusammen, ist es ein Verstoß.

Insoweit sind schutzwürdige Interessen der Firma A natürlich dadurch belangt, wenn in der Freizeit bei Firma A bei Firma B gearbeitet wird.

Die widerrechtliche Nutzung des Dienstwagens hat auch steuerliche Konsequenzen:
Er kann sich durchaus die 39ct/km ersetzen lassen (als Ausgleich für seine baldige Arbeitslosigkeit bei Firma A), darf dieses Geld aber NICHT steuerfrei einsacken!

Analog dazu:
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/553817/
(Hier etwas anders gelegen: Es sollten keine 39ct steuerfrei kassiert werden, sondern man wollte diesen Satz als Ausgabe absetzen, obwohl einem selber keine Kosten entstanden waren, sondern dem Steller des Dienstwagens)

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Danke!!!