2021 wurde ja bei der Km-Pauschale etwas geändert: Arbeitnehmer dürfen ab dem 21. Kilometer seither 35 Ct. geltend machen, statt der bisher durchgängig geltenden 30 Ct. Weiß jemand, ob das auch für Freiberufler bei der Steuererklärung gilt? Da ist ja sowieso anders, dass man nämlich die Hin- UND Rückfahrt ansetzen darf, anders als Arbeitgeber… aber darf man jetzt eben auch den höheren Preis ab dem 21. Kilometer hernehmen? Danke!
Servus,
bitte vergiss den Begriff „km-Pauschale“ gleich wieder - Du rührst hier zwei völlig verschiedene Dinge durcheinander.
Bei Selbständigen (vermutlich bist Du nicht freiberuflich im Sinn von § 18 Abs 1 EStG tätig) wird genau wie bei nichtselbständig Arbeitenden unterschieden zwischen der „Pendlerpauschale“ für regelmäßige Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte und der Kilometerpauschale für Fahrten im Zusammenhang mit Dienstreisen. Diese wird pro gefahrenem Kilometer angesetzt und beträgt 30 Cent pro km bei Fahrten mit dem PKW und 20 Cent pro km bei Fahrten mit dem Motorrad, dem Moped oder dem Mofa. Wie hier E-Bikes zu behandeln sind, hat die Verwaltung meines Wissens noch nicht ausgebrütet, sie wartet wohl noch auf einen Studienrat, der das Thema zum BFH durchklagt.
Schöne Grüße
MM