Knifflige Berufsunfähigkeitsversicherungsfrage

Was ich mich heute morgen gefragt habe (alles rein hypothetisch):

Ich habe allgemeines Abitur und entscheide mich Zimmerer zu werden. Bei einem Unfall verliere ich eine Hand und bin somit berufsunfähig. Meine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt ab sofort.
Ich entscheide mich noch einmal zu studieren und bekomme einen Beruf für den ich keine zwei Hände benötige. Zahlt nun meine Berufsunfähigkeitsversicherung immer noch?

Vielleicht ist das die dümmste Frage aller Zeiten aber ich habe darauf keine Antwort gefunden.

Servus,

wenn die Bedingungen eine Klausel zur konkreten Verweisung enthalten, zahlt die BU-Versicherung nicht mehr, wenn ein anderer Beruf tatsächlich ausgeübt wird.

Schöne Grüße

MM

Danke!

Dies kommt auf die Vertragsbedingungen an.

unter Umständen könnten diese Vertragsbedingungen zutreffen:

übt diese versicherte Person jedoch eine andere, ihrer Ausbildung oder Erfahrung oder Lebensstellung entsprechende berufliche Tätigkeit aus, liegt keine Berufsunfähigkeit vor.
Als entsprechend wird dabei nur eine solche Tätigkeit angesehen, die keine deutliche abweichenden Kenntnisse und Fähigkeiten erfordert und auch in ihrer Vergütung und Wertschätzung nicht spürbar unter das Niveau der bislang ausgeübten beruflichen Tätigkeit absinkt. Unzumutbar ist dabei in der Regel eine Einkommensminderung von 20 %.

Bedeutet in Kurzform, wenn diese Tätigkeit mehr als 80 % deines ehemaligen Einkommens beträgt, wird die BU eingestellt.

Bitte aber beachten - es kommt immer auf deinen Vertrag an und was dazu in den Vertragsbedingungen steht. Und hier trennt sich die Spreu vom Weizen.

Gruß Apolon