Eine Bank bietet Hebelprodukte an, die handelbar sind von 8 bis 22 Uhr.
Gegen 7 Uhr morgens ist der k.-o.-Punkt erreicht, also außerhalb der Handelszeiten. Darf die Bank den Gewinn einfach so für sich einstreichen, obwohl sie ja eigentlich für ihre Kundschaft geschlossen war?
Hallo Wynmuck, dürfen wir fragen um welches Produkt und auf welchen Basiswert es sich gehandelt hat?
Generell profitieren Hebelprodukte je nach Produkttyp von steigenden oder fallenden Kursen. Knock-out-Produkte können vorzeitig verfallen, wenn der Kurs des Basiswertes eine bestimmte Schwelle unterschreitet (bei bullishen Knock-out) oder überschreitet (bei bearishen Knock-outs). Je nach Ausgestaltung des Produkts verfallen sie dann wertlos oder es wird ein bestimmter Restwert zurückgezahlt.
Das Produkt kann z.B. zu den Zeiten verfallen, in denen der Basiswert gehandelt wird (z.B. Euro/Dollar Produkte können aufgrund des 24-Stunden Handel auch in dieser Zeit verfallen, ausländische Indizes wie Nasdaq zu US-Handelszeiten).
Ihre Redaktion
Hallo Wynmuck, dürfen wir fragen um welches Produkt und auf
welchen Basiswert es sich gehandelt hat?
Vielen Dank auch für die anderen Infos, die mir in der Zwischenzeit auch von anderen Seiten zugeflossen sind.
Zum Glück handelte es sich um ein „Börsenspiel“, aber Produkte der Bank, die diese Plattform betreibt: boersenheld.de
Da ich in der Zwischenzeit die Lust am Spielen verloren habe, kann ich auch das genaue Produkt nicht mehr nennen, es handelte sich aber um einen Gold-Short, der irgendwann in der Nacht den k.o.-Punkt unterschritt und zum Handelszeitpunkt um 8h wieder im grünen Bereich war. Beim Kauf dieser Hebel-Produkte wird immer auf den Handelszeitraum hingewiesen, also von 8 bis 22 Uhr. k.-o.-Zeiten werden nicht genannt.
Auf meine Reklamation hin wurde mir ein Link zugesendet, in dem ich unter den tausenden angebotenen Produkten meines aussuchen muß und dann steht irgendwo wirklich, wann k.-o-Zeiten stattfinden können. Bei vielen Produkten sind diese Zeiten sehr unterschiedlich.
Auch auf intensives Bemühen meinerseits ist es mir nicht mehr gelungen, diese Seite wiederzufinden.
Auch bei einem anderen Produkt hatte ich Zweifel an Bankgeschäften:
Abends stiegen Long-Hebelprodukte um einige Hundert Prozent, auch am nächsten Morgen waren diese Werte nicht korrigiert.
Ich entschloß mich, bei dieser Aktie Short als Gegenreaktion zu gehen, was ein Mißgriff war.
Stellungnahme:
- Es waren lediglich einige Berkshire Hathaway Mini Future Long Produkte vom Mispricing betroffen. Einige Spieler konnten aufgrund dessen Gewinne realisieren, die ungerechtfertigt waren. Daher wurden die entsprechenden Verkaufstransaktionen rückgängig gemacht.
Sie haben heute Morgen ein Berkshire Hathaway Mini Future Short gekauft. Diese Produkte waren vom Mispricing nicht betroffen und wurden auch richtig quotiert. Ihre Gold Produkte zu verkaufen, um Berkshire Hathaway zu kaufen, ist Ihre eigenen Entscheidung gewesen.
Heißt also, wenn man sich auf 12 Stunden alte Kurse verläßt, die eine Bank anbietet und dann handelt, ist man selbst Schuld.
Mein Vertrauen ist erschüttert.
wynmuck