Ich stand bei einem Besuch meiner Schwägerin auf einem Privatgelände ( gekennzeichnet als solches und vom öff. Verkehrsraum deutlich abgegrenzt durch eine Hausdurchfahrt) auf einem Parkplatz der mit dem Zusatzschild " Parken nur mit Parkausweis " ausgewiesen war. Gestern erhielt ich nun Post vom Ordnungsamt nebst einer Zahlungsaufforderung. Als Zeuge wurde ein Mitinhhaber der betreffenden Hausverwaltung benannt.
Ist das Ordsnungsamt berechtigt bei Parkverstößen auf Privatgelände ein Verwarngeld zu erheben?
Hallo Jack464,
zunächst der obligatorische Hinweis, dass nachfolgende Antwort meine persönliche Meinung ist. Ich bin nicht berechtigt, rechtsverbindliche Auskünfte zu erteilen.
Wie immer bei juristischen Fragen gilt: es kommt darauf an, hier nämlich auf die sog. Widmung. Es gilt also die Frage zu klären, ob es sich tatsächlich um privaten oder aber um den öffentlich tatsächlichen Verkehrsraum handelt. Im rein privaten Verkehrsraum kann der Grundstückseigentümer zwar bestimmen, dass die StVO gelten soll, die Behörde kann Verstöße aber nicht ahnden. Anders im öffentlich tatsächlichen Verkehrsraum. Hier gelten die Regeln des StVG und der StVO. Klassische Beispiele für öffentlich tatsächlichen Verkehrsraum sind Supermarktparkplätze oder Tankstellengelände.
Gleichwohl halte ich den Sachverhalt für, sagen wir, ungewöhlich. Ich würde mir den „Bescheid“ mal genau ansehen. Ist wirklich eine Behörde der Absender? Welche Rechtsgrundlage ist genannt? Stimmen Ort und Zeit der vorgeworfenen Ordnungswidrigkeit? Und ganz wichtig: liegt der Parkverstoß vielleicht schon länger als 3 Monate zurück? Dann ist die Sache nämlich verjährt.
Aber egal, wer das Schild aufgestellt hat: gibt es einen Grund, warum Du meinst, keinen Berechtigungsausweis zu benötigen?
Viele Grüße
colonia-matthes
Hallo colonia-matthes,
vlD für deine Antwort.
So in der Art hab ich mir das auch gedacht.
Es war wie gesagt ein kurzer Verwandschaftsbesuch und der einzige Besucherparkplatz wie immer um die Mittagszeit besetzt. Es handelt sich hierbei um Parkplätze für die Hausbewohner bzw. die Mieter der Büroräume im Hinterhaus. Mir geht es auch eigentlich nicht um die paar Euro Verwarngeld. Ich bewohne selbst eine Eigentumswohnung mit entspr. Parkplätzen auf Privatgelände. Die unterzeichnende Mitarbeiterin des Ordnungsamtes unserer Kleinstadt wurde von mir bereits mehrfach beim Verteilen von Knöllchen auf unserem Grundstück beobachtet. Da meiner Rechtsauffassung nach eine Kontrolle des ruhenden Verkehrs auf eindeutig privatem Gelände durch das Ordnungsamt nur zur unmittelbaren Gefahrenabwehr bzw. nach schriftlicher Auftragserteilung durch den Eigentümer möglich ist, haben sowohl ich als auch andere Bewohner die betreffende Person mehrfach des Grundstücks verwiesen und ihr jegliches Fotografieren auf dem Grundstück untersagt. Schriftliche Anfragen an die Stadtverwaltung wurden zwar mit dem Versprechen auf Prüfung des Sachverhaltes beantwortet, blieben aber bisher ohne Folgen. Mir geht es also eigentlich nur darum, eine Handhabe gegenüber den gottgleichen Ordnungsamtsmitarbeitern zu bekommen. Falls diese Zahlungsaufforderung keine gesetzliche Grundlage besitzt, ist meiner Ansicht nach der Tatbestand der Nötigung erfüllt.
Mir ist schon klar, das ich dort unberechtigterweise parkte. Im Falle des auf Schildern angekündigten Abschleppens meines Fahrzeuges hätte ich die Kosten auch übernehmen müssen. Es geht mir aber ausschließlich um eine hoffentlich wirksame Darstellung der Arbeitsweise dieseer Stadtbehörde in der Öffentlichkeit.
Nochmals Danke!
Jack
Hallo,
schwierig so aus dem Stehgreif zu beantworten.
Grundsätzlich gilt, ob es sich um einen öffentlichen Verkehrsraum (Eigentumsverhältnisse sind hier unrelevant) handelt oder um nichtöffentlichen Verkehrsraum. Ist dieser „Parkraum“ für jeden frei zugänglich?, Sind diese Parkplatz-Ausweise von der Ordnungsbehörde ?
Grüße
Hallo Giratze,
vlD für deine Antwort.
Die 4 betreffenden Parkplätze sind für die Mitarbeiter des Büros der Rentenversicherung, welche dort die untere Etage gemietet hat. Also geh ich davon aus das die auch die Parkausweise ausgestellt hat. Für Besucher dieser Einrichtung sind 2 seperate Parkplätze vorgesehen. Alle anderen Parkplätze sind den Mietern der Wohnungen zugeordnet.
Es war wie gesagt ein kurzer Verwandschaftsbesuch und der einzige sonstige Besucherparkplatz wie immer um die Mittagszeit besetzt. Mir geht es auch eigentlich nicht um die paar Euro Verwarngeld. Ich bewohne selbst eine Eigentumswohnung mit entspr. Parkplätzen auf Privatgelände. Die unterzeichnende Mitarbeiterin des Ordnungsamtes unserer Kleinstadt wurde von mir bereits mehrfach beim Verteilen von Knöllchen auf unserem Grundstück beobachtet. Da meiner Rechtsauffassung nach eine Kontrolle des ruhenden Verkehrs auf eindeutig privatem Gelände durch das Ordnungsamt nur zur unmittelbaren Gefahrenabwehr bzw. nach schriftlicher Auftragserteilung durch den Eigentümer möglich ist, haben sowohl ich als auch andere Bewohner die betreffende Person mehrfach des Grundstücks verwiesen und ihr jegliches Fotografieren auf dem Grundstück untersagt. Schriftliche Anfragen an die Stadtverwaltung wurden zwar mit dem Versprechen auf Prüfung des Sachverhaltes beantwortet, blieben aber bisher ohne Folgen. Mir geht es also eigentlich nur darum, eine Handhabe gegenüber den gottgleichen Ordnungsamtsmitarbeitern zu bekommen. Falls diese Zahlungsaufforderung keine gesetzliche Grundlage besitzt, ist meiner Ansicht nach der Tatbestand der Nötigung erfüllt.
Mir ist schon klar, das ich dort unberechtigterweise parkte. Im Falle des auf Schildern angekündigten Abschleppens meines Fahrzeuges hätte ich die Kosten auch übernehmen müssen. Es geht mir aber ausschließlich um eine hoffentlich wirksame Darstellung der Arbeitsweise dieseer Stadtbehörde in der Öffentlichkeit.
Nochmals Danke!
Jack
Hallo,
gerne…
also würde aufgrund deiner Schilderung keine rechtliche Grundlage für die Ahnung meines Wissens nach finden. Grüße
Hallo Jack,
wenn klar ist, dass es sich um Privatgelände handelt, fehlt m.E. jede straßenverkehrsrechtliche Grundlage. Schließlich ist es ja auch nicht bußgeldbewehrt, wenn Du in Deiner Wohnung eine Lichtzeicheanlage montierst und dann bei rot durch den Flur gehst. Nach meinem Dafürhalten macht sich die Mitarbeiterin der Ordnungsbehörde sogar strafbar. Ich würde es auf ein Verfahren ankommen lassen und der Behörde mit dem Anhörungsbogen mitteilen, dass das Fahrzeug auf Privatgelände geparkt war. Um die Sache auch strafrechtlich prüfen zu lassen, reicht es aus, eine Kopie des Anhörungsbogens der Staatsanwaltschaft zu übersenden.
Viele Grüße
colonia-matthes