HAllo!
Die Schweizer sind ja echt lustig: verlangen für eine Geschwidigkeitsübertretung von 2 (!)km/h 33Euro Bußgeld…natürlich nur im rein hypothetischen FAll eines FAlles.
Wie sähe es denn im Fall so eines FAlles aus:
- hat man ein Zeugnisverweigerungsrecht wie in Deutschland (wenn Ehegatte, Eltern etc. des HAlters am Steuer saßen?
- wenn man das Knöllchen einfach nicht bezahlt; haben die überhaupt HAndhabe auf deutschem Boden (schicken die evtl. ihre KAvallerie:smile: - oder konfiszieren die einfach bei der nächsten „Grenzübertretung“ das Fahrzeug o.ä.
Bin auf fachkundige MEinungen gespannt!
Grüße,
LAdyDi
die spinnen, die Schweizer