Knöllchen aus der Schweiz - Zeugnisverweigerungsrecht

HAllo!

Die Schweizer sind ja echt lustig: verlangen für eine Geschwidigkeitsübertretung von 2 (!)km/h  33Euro Bußgeld…natürlich nur im rein hypothetischen FAll eines FAlles.

Wie sähe es denn im Fall so eines FAlles aus:

  • hat man ein Zeugnisverweigerungsrecht wie in Deutschland (wenn Ehegatte, Eltern etc. des HAlters am Steuer saßen?
  • wenn man das Knöllchen einfach nicht bezahlt; haben die überhaupt HAndhabe auf deutschem Boden (schicken die evtl. ihre KAvallerie:smile: - oder konfiszieren die einfach bei der nächsten „Grenzübertretung“ das Fahrzeug o.ä.

Bin auf fachkundige MEinungen gespannt!

Grüße,

LAdyDi
die spinnen, die Schweizer

Hallo,

http://www.badische-zeitung.de/suedwest-1/basler-pol…

Bis auf die Frage des Zeugnisverweigerungsrechts sollte das ausreichend sein.

Gruß
vdmaster

Hi,

Die Schweizer sind ja echt lustig: verlangen für eine
Geschwidigkeitsübertretung von 2 (!)km/h  33Euro
Bußgeld.

wieso ist das lustig? Bei +50km/h klingelt bei denen übrigens der Staatsanwalt und dann biste wohl vorbestraft; zusätzlich gibts noch eine einkommensabhängige Strafe.
Du kannst doch nicht den lächerlichen deutschen Verwarnungsgeldkatalog als Referenz für den Rest der Welt ansehen.

VG
J~