Hi zusammen.
Ich hätte mal eine Frage zu folgendem Fall :
Ein PKW wird anfang Februar 2012 an einer Strasse etwa 120 km entfernt von seinem gemeldeten Kennzeichen mit 81 km/h in einer fest installierten Säule in einer 50 km/h Zone geblitzt .
Der Fahrzeug stand aber an dem Abend auf dem Parkplatz vor seiner Wohnung und der Fahrzeughalter feierte mit 8 Gästen seinen Geburtstag .
Der Fahrzeughalter erhebt Einspruch , fordert die Beweisfoto’s an und auf dem Foto ist eine männliche Person an Steuer die so lala etwas ähnlichkeiten mit dem Fahrzeughalter hat( Kopfform und alter ähnlich , der Fahrzeughalter ist aber Brillenträger , der Fahrer auf dem Foto hat keine auf .)
Auf der Beifahrerseite sitzt eine weibliche Person , die der Fahrzeughalter nicht kennt.
Das Beweisfoto zeigt einen Audi 100 , der Fahrzeughalter besitzt aber einen Audi S6 die sich durch einige entscheidende Details voneinander Unterscheiden ( andere Felgen , andere Scheinwefer , Logo am Kühlergitter usw )
es gibt Schriftverkehr und der Fahrzeughalter schaltet einen Rechtsanwalt ein.
es gibt weiteren Schriftverkehr bei dem Aussagen der 8 Gäste zittiert werden , sowie 2 Kfz Meister die eindeutig sagen , das auf dem Foto ein anderes Fahrzeug zu sehen ist als das was Sie von der Wartung des PKW’s kennen.
Es gibt eine gerichtliche Anhörung
Auch hier werden nochmals Zeugenaussagen zitiert und Foto’s vorgelegt die die unterschiede des Auto’s verdeutlichen .
Die Richterin plädiert aber :
Sind sie Halter des Fahrzeuges EMS - x - 123 ?
der Beklagte sagt ja
Sind sie im Besitz eines silbernen Audi’s
der Beklagte sagt Ja
Der Rechtsanwalt legt 2 Tage nach der Anhörung im April 2012 Einspruch gegen diese Vorgehensweise ein.
seit dem ruht dieser Fall .
gestern kommt mit der Post eine Rechnung über 390 Euro
zusammengesetzt aus Gerichtskosten und Ordnungswidrigkeit .
Einen Beschluss / Entscheid oder dergleichen gibt es in schriftlicher Form nicht .
wer hat da einen Tipp parat ?
gruss
Toni