Knöllchen bezahlen ?

Hi zusammen.

Ich hätte mal eine Frage zu folgendem Fall :

Ein PKW wird anfang Februar 2012 an einer Strasse etwa 120 km entfernt von seinem gemeldeten Kennzeichen mit 81 km/h in einer fest installierten Säule in einer 50 km/h Zone geblitzt .
Der Fahrzeug stand aber an dem Abend auf dem Parkplatz vor seiner Wohnung und der Fahrzeughalter feierte mit 8 Gästen seinen Geburtstag .
Der Fahrzeughalter erhebt Einspruch , fordert die Beweisfoto’s an und auf dem Foto ist eine männliche Person an Steuer die so lala etwas ähnlichkeiten mit dem Fahrzeughalter hat( Kopfform und alter ähnlich , der Fahrzeughalter ist aber Brillenträger , der Fahrer auf dem Foto hat keine auf .)
Auf der Beifahrerseite sitzt eine weibliche Person , die der Fahrzeughalter nicht kennt.
Das Beweisfoto zeigt einen Audi 100 , der Fahrzeughalter besitzt aber einen Audi S6 die sich durch einige entscheidende Details voneinander Unterscheiden ( andere Felgen , andere Scheinwefer , Logo am Kühlergitter usw )
es gibt Schriftverkehr und der Fahrzeughalter schaltet einen Rechtsanwalt ein.
es gibt weiteren Schriftverkehr bei dem Aussagen der 8 Gäste zittiert werden , sowie 2 Kfz Meister die eindeutig sagen , das auf dem Foto ein anderes Fahrzeug zu sehen ist als das was Sie von der Wartung des PKW’s kennen.
Es gibt eine gerichtliche Anhörung
Auch hier werden nochmals Zeugenaussagen zitiert und Foto’s vorgelegt die die unterschiede des Auto’s verdeutlichen .
Die Richterin plädiert aber :
Sind sie Halter des Fahrzeuges EMS - x - 123 ?
der Beklagte sagt ja
Sind sie im Besitz eines silbernen Audi’s
der Beklagte sagt Ja
Der Rechtsanwalt legt 2 Tage nach der Anhörung im April 2012 Einspruch gegen diese Vorgehensweise ein.

seit dem ruht dieser Fall .

gestern kommt mit der Post eine Rechnung über 390 Euro
zusammengesetzt aus Gerichtskosten und Ordnungswidrigkeit .

Einen Beschluss / Entscheid oder dergleichen gibt es in schriftlicher Form nicht .

wer hat da einen Tipp parat ?

gruss

Toni

Hi Toni,

Auf der Beifahrerseite sitzt eine weibliche Person , die der
Fahrzeughalter nicht kennt.

in diesem Fall haette ich meiner Frau auch erzaehlt, ich haette mit meinen Kumpels Geburtstag gefeiert … und wuerd versuchen, gegen dieses Ticket anzugehen :wink:

Das Beweisfoto zeigt einen Audi 100 , der Fahrzeughalter
besitzt aber einen Audi S6 die sich durch einige entscheidende

Hat der RA diesen Fakt nicht vorgebracht?
Hatte der Geblitzte dasselbe Kennzeichen dran?
Konnte man das den Fotos entnehmen?
Hat derjenige, der hier zahlen soll, einen Zwillingsbruder?

Auch hier werden nochmals Zeugenaussagen zitiert und Foto’s
vorgelegt die die unterschiede des Auto’s verdeutlichen .
Die Richterin plädiert aber :
Sind sie Halter des Fahrzeuges EMS - x - 123 ?
der Beklagte sagt ja
Sind sie im Besitz eines silbernen Audi’s
der Beklagte sagt Ja

nur zwei Fragen, das kann ich mir so gar nicht vorstellen.

Mal als Beispiel aus dem Jahre 1987: In diesem Jahr wurde ein Traktor (Bj 1961) 400km von seinem Standort aus mit einer Geschwindigkeit von 80 km/h geblitzt … Nach einem einfachen Schreiben war der Käs gegegessen… (Man hatte offensichtlich einen Dreher gehabt bei der Eingabe des Nummerschildes)

wer hat da einen Tipp parat ?

Was sagt denn der RA dazu ?

Gruss
norsemanna

Hi Toni,

Auf der Beifahrerseite sitzt eine weibliche Person , die der
Fahrzeughalter nicht kennt.

in diesem Fall haette ich meiner Frau auch erzaehlt, ich
haette mit meinen Kumpels Geburtstag gefeiert … und wuerd
versuchen, gegen dieses Ticket anzugehen :wink:

Hi
Die bessere Hälfte gehört zu den 8 Zeugen die bei der Geburtstagsfeier dabei waren

Das Beweisfoto zeigt einen Audi 100 , der Fahrzeughalter
besitzt aber einen Audi S6 die sich durch einige entscheidende

Hat der RA diesen Fakt nicht vorgebracht?

Hat er , mit diversen Detailfoto’s und Bestätigungen von Audi , z.b. das 15" Felgen die auf dem Foto zu sehen sind , wegen der grösseren Bremsanlage gar nicht auf auf einen S6 passen

Hatte der Geblitzte dasselbe Kennzeichen dran?

Ja , es war genau das Kennzeichen des Beklagten

Fahrzeughersteller , Fahrzeugart ( Kombi ) und Fahrzeugfarbe stimmen sogar , aber nicht das Fahrzeugmodell .

Konnte man das den Fotos entnehmen?

Ja

Hat derjenige, der hier zahlen soll, einen Zwillingsbruder?

Nein , nur einen 4 Jahre jüngeren Bruder und die beiden sehen sich nicht sonderlich ähnlich

Auch hier werden nochmals Zeugenaussagen zitiert und Foto’s
vorgelegt die die unterschiede des Auto’s verdeutlichen .
Die Richterin plädiert aber :
Sind sie Halter des Fahrzeuges EMS - x - 123 ?
der Beklagte sagt ja
Sind sie im Besitz eines silbernen Audi’s
der Beklagte sagt Ja

nur zwei Fragen, das kann ich mir so gar nicht vorstellen.

es war bei der Anhörung ausser dem RA des Beklagten noch ein Sachverständiger für Gesichtserkennung dabei , dieser meinte : es könnte sein , er wäre sich aber nicht eindeutig sicher , da der Beklagte Brillenträger sei und einen kleinen Bart trage ,der auch auf dem Personalausweiss drauf ist , was auf dem Blitz Foto nicht der fall ist , ähnlichkeit sei aber vorhanden

Mal als Beispiel aus dem Jahre 1987: In diesem Jahr wurde ein
Traktor (Bj 1961) 400km von seinem Standort aus mit einer
Geschwindigkeit von 80 km/h geblitzt … Nach einem einfachen
Schreiben war der Käs gegegessen… (Man hatte offensichtlich
einen Dreher gehabt bei der Eingabe des Nummerschildes)

wer hat da einen Tipp parat ?

Was sagt denn der RA dazu ?

Am We kann man den RA nicht kontaktieren , der Beklagte will das am Montag tun , er fragt deshalb in Foren um vielleicht den RA noch auf eine Idee zu bringen

Gruss

Toni

Hi Toni,

Die bessere Hälfte gehört zu den 8 Zeugen die bei der Geburtstagsfeier dabei waren

ja, denn :wink: Waere es denn von der bezeugten Partydauer ueberhaupt rechnerisch moeglich gewesen, danach noch am Fotoort gewesen zu sein (Unabhaengig davon, was man getrunken, eingeworfen oder anderweitig konsumiert haette und aus welchen Gruenden man ohnehin nicht mehr fahren haette koennen) ?

Hatte der Geblitzte dasselbe Kennzeichen dran?
Ja , es war genau das Kennzeichen des Beklagten

strange … und auch deutlich auf den Fotos zu erkennen??

der Beklagte Brillenträger sei und einen kleinen Bart trage

Nun mal noch so eine kleine Frage zu der Brille, und ich weiss nicht, ob es hilfreich sein kann.

Herr Norsemanna koennte ohne Brille nur handbreit weit exakt sehen und damit (d.h. ohne Brille) mit Sicherheit weder 50 km/h oder 80 km/h fahren, allerhöchstens nachts, auf der Autobahn, bei klarer Sicht und bei einem Fahrzeug mit hellen Rueckleuchten in grossem Abstand vor ihm.

Wie sieht denn die Brillenstaerke des Beklagten aus?

Am We kann man den RA nicht kontaktieren , der Beklagte will
das am Montag tun

ja, aus irgendeinem Grunde kommen die Schreibsel vom Amt immer am WE, ich glaub, um die Autofahrer extra zu quaelen :wink:

Gruss
norsemanna

Hi Toni,

Die bessere Hälfte gehört zu den 8 Zeugen die bei der Geburtstagsfeier dabei waren

ja, denn :wink: Waere es denn von der bezeugten Partydauer
ueberhaupt rechnerisch moeglich gewesen, danach noch am
Fotoort gewesen zu sein

Die Gäste können eine Anwesenheit von ca 18 Uhr ( Abendessenzeit ) bis ca 22 - 23 Uhr bezeugen , das Foto wurde um 19.05 Uhr gemacht also mittendrin .

Laut berechnung eines Routenplaners bräuchte man 1H20 Min um diese Stelle zu erreichen wo das Foto gemacht wurde .

Hatte der Geblitzte dasselbe Kennzeichen dran?
Ja , es war genau das Kennzeichen des Beklagten

strange … und auch deutlich auf den Fotos zu erkennen??

der Beklagte Brillenträger sei und einen kleinen Bart trage

Nun mal noch so eine kleine Frage zu der Brille, und ich weiss
nicht, ob es hilfreich sein kann.

Herr Norsemanna koennte ohne Brille nur handbreit weit exakt
sehen und damit (d.h. ohne Brille) mit Sicherheit weder 50
km/h oder 80 km/h fahren, allerhöchstens nachts, auf der
Autobahn, bei klarer Sicht und bei einem Fahrzeug mit hellen
Rueckleuchten in grossem Abstand vor ihm.

Wie sieht denn die Brillenstaerke des Beklagten aus?

Der Beklagte hat keine Fehlsichtigkeit ( abgesehen von einer Lesebrille ) sondern eine Augenkrankheit , Polarisations und Blendempfindlichkeit ( ähnlich wie Heino )
Ohne „Autofahrerbrille“ ( gelbliche Tönung die Streulicht entpolarisiert ) um 19 Uhr im Februar im Dunkeln , der erste der entgegen kommt mit Fernlicht und der Beklagte macht Blindflug in den nächsten Strassengraben

Ärtztliches Atest wurde bei der Anhörung zur unabdingbarkeit einer Brille bei der Autofahrt vorgelegt

Gruss

Toni

Also wenn dieser Anwalt hier Probleme bei der Verhandlung haben sollte würde ich ihm Empfehlen in Zukunft Brötchen in einer Bäckerei zu backen.
Wenn die gemachten Erklärungen alle stimmen kann kein Richter für schuldig bekennen.

  1. Fahrzeug Typ erkennbar falsch!
  2. 8 Zeugen 1 Stunde entfernt vom Tatort!
  3. Augenleiden die eine Fahrt ohne ausgleichende Augengläser ausschlossen.

Und die Grundregel der Gerichtsbarkeit!
Im Zweifel für den Angeklagte.
Selbst wenn der Richter das Auto obwohl unterschiedliche Typen als das des Angeklagten erkennt kann dieser bestenfalls auferlegt bekommen ein Fahrtenbuch zu führen.

Gruß
Hans Jürgen

Das geschrieben gibt meine persönliche Meinung nach den vorliegenden Informationen wieder und hat kein Anrecht auf 100% Richtigkeit.

Zu diesem Thema welches eigentlich eher den Anschein macht das es Erfunden ist (Soll keine Beleidigung sein) fällt mir ein Spruch ein den ich kürzlich gelesen habe:

Mir ist völlig Egal wer dein Vater ist!
So lange ich hier Angele läuft keiner übers Wasser. :wink:

Howdy Hans Jürgen,

  1. Fahrzeug Typ erkennbar falsch!

aber du hast das Wichtigste vergessen… Es ist eine Richterin … und erwartest du da, dass Autotypen auseinander gehalten werden können? Das einzige Argument was da zaehlt, ist die Farbe, und die hat ihr offensichtlich nicht gefallen :wink:

Zu diesem Thema welches eigentlich eher den Anschein macht das
es Erfunden ist (Soll keine Beleidigung sein)

Alle Artikel hier sind rein fiktiv, ansonsten werden sie gelöscht.

Gruss
norsemanna

1 Like

@ Hans Jürgen,

Zu diesem Thema welches eigentlich eher den Anschein macht das
es Erfunden ist (Soll keine Beleidigung sein)

Ist leider nicht erfunden

AZ 431 OWI -248/12 1 471 Siegen

Der Ra des Beklagten hat wohl ein Telefongespräch mit Siegen geführt :

Die Rechnung ging mit folgender Begründung raus :

die 8 Zeugen sind befangen , da es Geburtstagsgäste des Beklagten waren , also wohl Verwandschaft oder enge Freunde .

Die Einwendungen des RA wurden als nichtig erklärt , da der RA seinen Sitz in Limburg ( Hessen ) hat und am Gericht in Siegen ( NRW ) keine Zulassung hat.

Das Atest der Augenklinik in Wiesbaden wurde auch als nichtig erklärt , da es auch aus Hessen stammt und nicht aus NRW

Die Aussage des einen KFZ Meisters wurde als befangen gewertet , da er laut „wer kennt wen“ im selben Opel Club Mitglied ist wie der Beklagte .

Der Schriftsatz eines Audi Händlers , das die Felgen auf dem Foto nicht auf das Fahrzeug des Beklagten passen würden , wurden als Freundschaftsdienst gewertet , man sehe ja das diese Felgen auf dem Auto seien.

und des weiteren hätte der Beklagte ja zugegeben das er einen silbernen Audi mit dem KFZ Kennzeichen besässe
demnach hätte man dann einen Entscheidungstermin ohne Ladung des Beklagten anberaumt und nach eindeutiger Sachlage so entschieden

Nach meiner Auffassung ist das Rechtsbeugung

gruss

Toni

Die Rechnung ging mit folgender Begründung raus :

es gibt also eine. auch wenn du sie nicht einsiehst.

Nach meiner Auffassung ist das Rechtsbeugung

nach meiner auffassung kommst du jetzt in den genuss dessen, was du immer so schön hier für andere forderst.

was rechtsmittel sind, ist dir bekannt?

Hi Toni,

das ist ja krass.

die 8 Zeugen sind befangen , da es Geburtstagsgäste des
Beklagten waren , also wohl Verwandschaft oder enge Freunde .

So, man geht also davon aus, dass es wirklich eine Geburtstagsfeier des Beklagten war, aber man geht weiterhin davon aus, dass der Jubilar gar nicht anwesend war bzw. schnell mal 120km irgendwo anders hingeduest ist und die anderen vor Ort sitzen gelassen hat …

Wen haette der Beklagte denn als Zeugen vorbringen muessen, einen Polizisten, der bei der Feier anwesend war? Oder muss man jetzt zu Beginn jeder Feier den „immer nörgelnden Rentner“ vom Flur unten rechts lautstark anmaulen, damit der später aussagen kann: „Ja der Beklagte, dieser Randalierer, war an dem Abend zuhause…“

Die Einwendungen des RA wurden als nichtig erklärt , da der RA
seinen Sitz in Limburg ( Hessen ) hat und am Gericht in Siegen
( NRW ) keine Zulassung hat.

Nun, wenn dieses so rechtens ist, dann haette das der RA doch wissen muessen und einen Ersatzanwalt schicken, der die notwendige Zulassung hat.

Das Atest der Augenklinik in Wiesbaden wurde auch als nichtig
erklärt , da es auch aus Hessen stammt und nicht aus NRW

Kann mich mal einer der Rechtsgelehrten hier aufklaeren, weshalb dieser Punkt so ist. Was aendert das Bundesland an dem Inhalt eines Attestes oder eines Gutachtens ?

Die Aussage des einen KFZ Meisters wurde als befangen gewertet
, da er laut „wer kennt wen“ im selben Opel Club Mitglied ist
wie der Beklagte .

Ok, super, ich kenn viele Leute auf xing, linkedin, facebook, … Sind die damit gleich alle im Falle des Falles befangen?

Der Schriftsatz eines Audi Händlers , das die Felgen auf dem
Foto nicht auf das Fahrzeug des Beklagten passen würden ,
wurden als Freundschaftsdienst gewertet , man sehe ja das
diese Felgen auf dem Auto seien.

Das koennte man doch globaler anpacken und ein Statement von Audi Deutschland einfordern …

Siehe meine Vita, wo wir uns befinden …

Gruss
norsemanna

Man koennte natuerlich auch eine Picture Suchmaschine laufen lassen und gucken, ob man zu der unbekannten weiblichen Begleitung irgendwo eine Übereinstimmung findet und die dann vorladen lassen :wink: :wink:

Die Rechnung ging mit folgender Begründung raus :

es gibt also eine. auch wenn du sie nicht einsiehst.

Hi

es gibt NUR eine Rechnung , es gab keine Verhandlung an der der Beklagte anwesend war und es gibt auch keinen schriftlichen Beschluss gegen den man innerhalb einer gesetzlichen Frist Einspruch erheben kann .
Der RA hat in verbindung mit dem Telefongespräch versucht den Beschluss zu bekommen , aber ihm wurde das zunächst verweigert da er ja aus Hessen kommt und demnach dort keine Zulassung hat.

Es gibt einen Beschluss , aber der wurde niemand zugestellt.
ein RA der dort zugelassen war , gab es nicht , und Gerichtssachen werden laut deren Aussage nicht an Privatpersonen , also an den Beklagten verschickt .

Das ein RA an irgendeinem Gericht nicht zugelassen ist ist selbst dem RA neu , denn wie sonst könnte sich so mancher Multimilionär ein Staranwalt aus München nach Hamburg kommen lassen um sich vertreten zu lassen

meines erachtens versucht die ganz junge Richterin ( geschätzt vielleicht 23 - 24 Jahre ) durch Härte sich einen Ruf zu erwerben und ja nicht klein beigeben wenn sie gleich am Anfang Fehler gemacht hat .

gruss

Toni

Fazit dieser Geschichte ist wohl das Bisher die zuständige Amtsanwaltschaft oder Gemeindeverwaltung welche das Foto zur Bearbeitung hatte einen Strafbefehl/ Busgeldbescheid an den Beklagten gesendet hat.
Dieser hat einen Anwalt seines Vertrauens mit dem Fall betraut.
Der Anwalt hat bei der zuständigen Busgeldstelle nur angerufen und Zwangsläufig eine negative Auskunft erhalten!
Gegen den Busgeldbescheid legt man Zeitnah Wiederspruch ein, (Rechtsmittelehrung meist auf der Rückseite).
Parallel zu diesem Wiederspruch bittet der Anwalt „Schriftlich“ um Akteneinsicht.
Inhalt des Wiederspruchs sollte in diesem Fall neben der Erklärung dass man zum Zeitpunkt des Fotos incl. Des KFZ ca. 120 km entfernt gewesen sei.
Und cali-toni ist der Fall endlich Entschieden worden?
Der Vorfall wenn Real war ja im Februar!
Somit ist der Fall entweder verjährt oder bereits ordentlich Verhandelt!
Deine Schilderung hier war ja nur rein Theoretisch und sollte ein mögliches Szenario darstellen.

PS. Auch weibliche Richter im Verkehrsrecht können KFZ Typen unterscheiden :wink:

1 Like

Hi

diese Wiedergabe des Szenario’s ist unkorrekt .

Die Richterin kann diesen Wagen :

http://www.audi4ever.com/v2/images/blog/posts/small_…

nicht von diesem Unterscheiden :

http://www.bestofaudi.ru/media/gallery/s6/c4/audi_s6…

Das ganze verlief wie folgt :

Ende Februar kam ein Schreiben des Ordnungsamt Siegen mit einem Foto und einem Verwarnungsgeld .
Der Beschuldigte legte Einspruch ein und forderte das komplette Foto an und nicht nur das „Passfoto“ und den Nummernschildausschnitt .
Der Beschuldigte legte erneut Einspruch ein , benannte Zeugen die ihn auf seiner Geburtstagsfeier gesehen hatten und zeigte Foto’s seines Auto’s und wies auf Modelldifferencen zwischen dem Fotografierten „C4“ und seinem „C5“ ( Nachfolgemodell hin )
Es wurde ein Termin zur Anhörung vor Gericht in Siegen anberaumt wo der Beschuldigte noch Alleine ohne Rechtsanwalt hingefahren ist.
Die Anhörung verlief ohne Ergebniss , aber die Richterin wies darauf hin , das wenn nicht hieb und Stichfeste Beweise geliefert würden , die auch der Rechtsform entsprechen würden , sie die Ordnungswidrigkeit als korrekt ansehen würde , da bei der Anhörung ein Sachverständiger vor Ort war , der nach Gesichtserkennung es für möglich hielt das der Beschuldigte der Fahrer ist.

Der Beschuldigte beauftragt JETZT einen Rechtsanwalt.

Der Rechtsanwalt schreibt eine Mehrseitige Ausführung , und lässt sich von dem Beschuldigten Ateste , Zeugenaussagen sowie Techniche Dokumentationen von Audi beschaffen und schickt das nach Siegen .

danach Nichts , keine Info’s vom Gericht bis vor ca 1 Woche .

Der Beklagte bekommt eine Rechnung geschickt über ca 400,- Euro , Gerichtskosten zzgl der Ordnungswidrigkeit .

weder der Beauftragte Rechtsanwalt noch der Beschuldigte haben zwischenzeitlich einen Beschluss in die Hand bekommen.

erst durch die telefonische Anfrage des RA wurde man in Kenntniss gesetzt das es im Juli einen Beschluss ohne Vorladung des Beschuldigten gab , da man wie schon erwähnt die Ausführungen des Rechtsanwaltes für Nichtig erklärte , da er dort keine Zulassung hätte und die erwähnten Zeugen befangen seien

gruss

Toni

zulassung des anwaltes…

Hypothetisch hat die Mutter vonn herrn C mal einen Anwalt in NRW beauftragt eine Klage gegen eine Firma in BW einzureichen.

Die komplette schriftlichenagelegenheit zwischen den anwälten ging über das gericht in BW ohne das ein Anwalt oder ein Richter auch nur ansatzweise auf die IDee kamen, das der Anwalt von Frau C aufgrund seiner Residenz in NRW für BW nicht qualifiziert wäre.

Einzig bei einer Verhandlung in BW, zu der Frau C geladen wurde, musste ein Anwalt vor ort antreten, da der NRW anwalt keine Zulassung für das entsprechende Gericht hatte. Diese muss der anwalt wohl regelmäßig gegen bares bei allen gerichten, bei denen er persönlich erscheinen will, „kaufen“.

Wenn also Anwalt x sagen wir mal in OTown sitzt, kann er sich für die gerichte in Otown Cstadt und Ybergen akreditieren. Sowie für die entsprechenden Landes und Oberlandesgerichte und Kreisgerichte in seinem Arbeitsbereich um Otown herum.

für ein anderes Bundesland knn er dann für einen Prozess einen KOrrespondenzanwalt eintragen. pasta.

ansonsten würde ich den strittigen fall tatsächlich mittels einspruch etc bs vors verwaltungsgericht zu bringen.

Für alle beweise gilt:
Über das gericht kann vor ort ein Gutachter angefordert werden, welcher die ensprechenden Punkte zweifelsfall bestätigt bzw verneint.

ich sehe hier gute chancen für eine zweite party

Also wenn ich diese Ergänzung lese vermute ich mal das bei der ersten Anhörung ohne Anwalt von der Richterin Termine für die Vorlage der verwertbaren Dokumente gesetzt wurden die bis zur Vorlage durch den Anwalt verstrichen waren.
Andernfalls würde ich dieses Urteil als Rechtsbeugung betrachten nach meiner persönlichen Meinung.
Was ich nicht Verstehe ist diese Schwachsinnige Zulassung nach Bundesländern.
Ich werde dazu meinen Nachbarn befragend er Anwalt ist.
Ich selbst hatte vor ein paar Jahren einen Unfall in Österreich wo ich mich von einem Anwalt im Verkehrsrecht aus Hessen habe vertreten lassen.
Dieser hatte keine Probleme mit einer Zulassung im Ausland.
Ferner kann ich mir nicht Vorstellen das man in Deutschland das Recht auf qualifizierte Vertretung durch den Anwalt meiner Wahl durch derartige Hürden unterwandert.
Schon fast eine Einschränkung der Grundrechte!
Nach meiner persönlichen Meinung.