Hallo zusammen,
was würde bei folgender theoretischer Rechtslage geschehen:
A mietet einen Mietwagen in Deutschland an und lässt einen Zweitfahrer eintragen.
In Frankfurt wird eine Ordnungswidrigkeit wegen Überschreitens der Höchstparkdauer festgestellt und ein Verwarnbetrag von 20,-€ festgesetzt.
Was geschieht nun, wenn beide Fahrer angeben, sich nicht mehr zu erinnern, wer den Wagen an dieser Stelle geparkt und nicht an die Verlängerung des Parkscheins oder das rechtzeitige Wegfahren gedacht hat?
Freue mich auf jede Antwort,
Marcel