Knöllchen Mietwagen - zwei Fahrer

Hallo zusammen,

was würde bei folgender theoretischer Rechtslage geschehen:

A mietet einen Mietwagen in Deutschland an und lässt einen Zweitfahrer eintragen.

In Frankfurt wird eine Ordnungswidrigkeit wegen Überschreitens der Höchstparkdauer festgestellt und ein Verwarnbetrag von 20,-€ festgesetzt.

Was geschieht nun, wenn beide Fahrer angeben, sich nicht mehr zu erinnern, wer den Wagen an dieser Stelle geparkt und nicht an die Verlängerung des Parkscheins oder das rechtzeitige Wegfahren gedacht hat?

Freue mich auf jede Antwort,

Marcel

Hallo,

dann bekommt der Hauptmieter des Fahrzeuges die Kosten des Verfahrens übergebügelt (und die liegen über 20,-€).

Dachsgruß

Danke

Hallo,

das zahlt der, der den Wagen gemietet hat.

Zur Begründung:

Der Unterzeichner des Mietvertrages übernimmt die volle Verantwortung und auch die volle Haftung.

Das ist im Gesetz so geregelt, es gilt allerdings nicht für alle Bereiche…

Im konkreten Fall ist das eindeutig…

Hoffe, ein wenig geholfen zu haben.

Der Unterzeichner des Mietvertrages übernimmt die volle
Verantwortung und auch die volle Haftung.
Das ist im Gesetz so geregelt, es gilt allerdings nicht für
alle Bereiche…

interessant. in welchem denn wohl? in meinem steht nämlich genau gar nichts dazu. bei mir wäre der mietvertrag entscheidend.