Koch mit Meisterbrief, Verdienstmöglichkeit laut TvöD?

Hallo zusammen,

ich bin Koch und werde demnächst hoffentlich meinen Meisterbrief in den Händen halten. Ich habe mich als stellvertretender Küchenleiter in einem Alten- und Pflegeheim beworben, die auch umliegende Schulen und Kindergärten bekochen. Laut Stellenanzeige bezahlen sie nach TvöD.
Der Meisterbrief wird ja als Bachelor bewertet, was sicherlich wohl auch ins Gehalt mit einspielt. Ich habe versucht, eine Gehaltstabelle zu lesen, was mir mehrmals nicht gelungen ist.

Nun möchte ich aber nicht unvorbereitet in die Gehaltsverhandlungen gehen.

Kann mir jemand sagen, was ich verlangen kann? Brutto oder Netto bitte dazuschreiben.
Braucht ihr noch irgendwelche Parameter?

Schöne Grüße und ein entspanntes Wochenende

Tobias Wambsganß

moasche. verlangen kannst du viel. ob du es bekommst, ist die andere sache. nun ja. ich habe mal eine tabelle rausgesucht, wo der durchschintt liegt. diese habe ich schon des öffteren benutzt, z.b. bei bewerbungen, wobei der arbeitgeber die gehaltsvorstellungen haben wollte. ich weis nicht in welchem bundesland du wohnst. auch bin ich nicht im bilde, ob du mit dem zukünftigen chef handeln kannst. also höher ran gehen und sich dann irgendwo in der mitte treffen, sodass beide zufrieden sind  mit dem ergebnis. aber recht hast du, wenn du sagst, habe den meister und möchte auch danach bezahlt werden. denke eventuell auch an weiterbildungen, die vom arbeitgeber bei bedarf deinerseits oder seinerseits bezahlt werden. schriftlich vereinbaren!!! dazu wünsche ich dir auf alle fälle viel glück und zeigs ihnen!! :smile:

hier nun der link: http://www.gehaltsvergleich.com/gehalt/Kuechenmeiste…

Hallo,

Der Meisterbrief wird ja als Bachelor bewertet,

Unsinn

was sicherlich
wohl auch ins Gehalt mit einspielt.

Bezahlt wird die Tätigkeit und nicht nach irgendeinem Zerfikat.

Ich habe versucht, eine
Gehaltstabelle zu lesen, was mir mehrmals nicht gelungen ist.

Ist auch zu schwierig. Grundsätzlich müßte man wissen, in welche Entgeltgruppe diese Tätigkeit bei diesem AG eingestuft ist.

Kann mir jemand sagen, was ich verlangen kann?

Im ÖD kann man nicht verlangen, es sei denn, der AG ist in einer Notlage.

Brutto oder
Netto bitte dazuschreiben.

Gehaltsangaben sind immer brutto.

Gruß
Otto

Moin,

Laut Stellenanzeige bezahlen sie nach TvöD.

dann ist ja soweit alles klar.

Der Meisterbrief wird ja als Bachelor bewertet,

Würde mich jetzt interessieren wo das so steht.
Wäre mir in dieser Pauschalität neu.

Nun möchte ich aber nicht unvorbereitet in die
Gehaltsverhandlungen gehen.

Hm, im öffentlichen Dienst gibt es üblicherweise keine Gehaltverhandlungen.
In der Stellenausschreibung steht normalerweise drin daß die Stelle nach TVöD Stufe X bezahlt wird. Wenn Du Dich als promovierter auf eine Stelle in der Hofkolonne bewirbst, kriegst Du das Gehalt eines Arbeiters einer Hofkolonne.

Kann mir jemand sagen, was ich verlangen kann?

Wenn da z.B. steht ‚nach TVöD 7‘ dann guckst Du nach, was in Deinem Fall TVöD 7 in Geld heißt und das kriegst Du dann. Verhandeln ist da meist nicht drin, so nach dem Motto ‚ich hätte aber gerne TVöD 9, einigen wir uns auf 8‘

Brutto oder
Netto bitte dazuschreiben.

Alle Angaben sind immer in Brutto.

Gandalf

Hallo Herr Wambsganß, 
kann mich nur den Antworten der Anderen anschließen!

Viel Erfolg bei der Verhandlung.

Mfg.

AdM

OT: Verhandeln im ÖD und Meister =/ Bachelor
Hallo

Der Meisterbrief wird ja als Bachelor bewertet,

Würde mich jetzt interessieren wo das so steht.
Wäre mir in dieser Pauschalität neu.

Das kommt nur von diesem DQR bzw EQR-Mist.
http://de.wikipedia.org/wiki/Deutscher_Qualifikation…
http://www.forschung-und-lehre.de/wordpress/?p=13639

Das was man damit ursprünglich anstrebte, wurde (bislang) noch nicht erreicht, was man erreicht hat ist, dass jeder Meister meint, er kann sofort promovieren …

Eigentlich wollte ich dazu was sagen:

Nun möchte ich aber nicht unvorbereitet in die
Gehaltsverhandlungen gehen.

Hm, im öffentlichen Dienst gibt es üblicherweise keine
Gehaltverhandlungen.

Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass das schon geht, aber da muss man (so wie ich damals) der einzige, oder zumindest der einzige mit den geforderten Qualifikationen sein.
Das erste Angebot war damals TVöD EG 13 Stufe 2, wir haben uns dann auf EG 13 Stufe 3 mit außertariflicher Zulage auf Stufe 4 geeinigt.
Es geht also schon was, ich bezweifle aber, dass der Poster des UP in diese Lage kommt.

Gruß
Wawi

Du kannst dich bei der Gewerkschaft Verdi erkundigen. Da der Tarifvertrag auch nach Lebensalter und Berufsjahren gestaffelt ist, kann man dir da nicht so freihändig etwas sagen.

Das Nettogehalt ergibt sich dann aus deinem Familienstand. Das kann man nicht mit anderen Personen vergleichen.

Hallo

Das Nettogehalt ergibt sich dann aus deinem Familienstand.

Warum? Meinst du die Lohnsteuerklasse?

Gruß
Wawi

Moin,

Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass das schon geht,

aber wie Du schon schriebst ist das eine ziemliche Ausnahme.
Ich für meinen Teil hab schon mehrfach erlebt, daß Wunschkandidaten abgesprungen sind, weil sich unsere Verwaltung sich kein Jota bewegt hat.

Gandalf

Moin,

Da der
Tarifvertrag auch nach Lebensalter und Berufsjahren gestaffelt
ist,

das war damals beim BAT so. Beim TVöD spielt das Lebensalter überhaupt keine Rolle mehr. Die Berufserfahrung bedingt.

Gandalf