Königliches Privileg

Wie nennt man eine Person, die ein königliches Privileg hält?

Ähm - König?

Der König ist der, der das Privileg verleiht. Gefragt ist aber nach demjenigen, der das Privileg erhält. Als Adjektiv kenne ich da nur „königlich privilegiert“.

Gruß,
Max

oh da gibt es einige, vor allen welche zeit und welches Land?
Hier gibt es heute beliehene, nicht vom König heute vom Staat

1 Like

Die Frage ist, wie man sie im 18. Jh. im Deutschen nannte.

„Königlich privilegiert“, wie sonst? Von einem König im Rahmen einer Beleihung (s.o. Antwort von @anon44275120 ) verliehene Privilegien können sehr unterschiedlich sein, daher gibt es für die derart mit Privilegien Bedachten keinen allgemeinen Oberbegriff. Ansonsten wurden natürliche Personen eher selten privilegiert; idR wurden juristische Personen privilegiert bzw. durch das Privileg erst geschaffen. Die meisten noch existierenden dieser juristischen Personen findet man heute im Gebiet des ehemaligen Königreichs Bayern; es handelt sich um 210 (von König Ludwig II.) königlich privilegierte Schützengesellschaften. Das Privileg bestand in einer teilweisen Befreiung von Vereinssteuern; dafür musste die Allgemeine Schützenordnung für das Königreich Bayern von 1869 als Satzung angenommen werden, was u.a. die staatliche Aufsicht durch einen von der Distriktspolizeibehörde bestellten Commissär implizierte. Letzteres macht heute idR der Ortsbürgermeister und anders als Vereine werden diese Gesellschaften nicht im Vereinsregister bei den Amtsgerichten geführt (Zuständigkeitsbereich Justizministerium) sondern beim Bayerischen Innenministerium.

Ein Beispiel für die königliche Privilegierung von natürlichen Personen sind die königlich privilegierten Apotheken in Schleswig-Holstein (vor 1864 in Personalunion mit dem Königreich Dänemark regiert). Das Privileg bestand aus der (notwendigen) Erlaubnis, an einem bestimmten Ort eine Apotheke betreiben zu dürfen - womit die dänische Krone für eine möglichst flächendeckende Versorgung sorgen und dafür Konkurrenz vor Ort ausschließen konnte. Den Apotheker kostete dieses Privileg eine ziemlich happige Gebühr.

Freundliche Grüße,
Ralf

2 Like

Meinst du nicht, es wäre die Aufgabe des Fragestellers, das zu erklären? Überhaupt mal zu beschreiben, wovon er eigentlich redet und was er wissen wil? Die Welt ist etwas größer als ein Tellerrand und niemand hier weiß, woran der Fragesteller bei seiner Frage grad gedacht hat.

Du, meinst niemand außer mir und Tychiades und Naseweis? :slight_smile: „Königliches Privileg“ ist ein durchaus gängiger Begriff, für Privilegien, die vom König verliehen werden … in meinen Augen hat der Fragesteller ziemlich genau gesagt, wovon er eigentlich redet und was er wissen will.

Gruß,
Max

In deinen allwissenden Augen?

In deinen allwissenden Augen?

Nö - nur Augen, die die Frage richtig verstanden haben. Es ist jetzt echt kein Problem, dass Du mit der Frage nichts anfangen konntest, weil Du den Begriff „köngliches Privileg“ nicht kanntest. Aber wenn dann schon jemand so freundlich ist und dir den Fachbegriff erklärt, sollte man nicht pampig werden und man sollte seine eigene Ahnungslosigkeit auch nicht dem Fragesteller anlasten.

Gruß,
M.

1 Like

Ich korrigiere mal:
„die glauben, die Frage richtig verstanden zu haben.“

Plonk!

Königsprivilegien kenne ich heutzutage nicht mehr.
Aber Präsidentenprivilege, zumindest in den USA.
Haben wir alle doch gerade vor Kurzem erst erlebt

Dann schau dich mal in Europa um wie viele Könige es noch gibt. z.B. Spanien , Niederlande, Schweden, England . . .

Spanien ist ein gutes Beispiel. Nur nennt sich die Privilegierung dort jetzt corrupción und ist allenfalls inoffiziell …

SCNR,
Ralf

1 Like