Können Banken die vorzeitige Rückzahlung eines Hypothekendarlehens fordern?

Hallo,

ein Mensch namens Hannich behauptet, daß man bei dr Aufnahme eines Hypothekendarlehens Gefahr läuft, dass die Bank den Darlehensbetrag vorzeitig zurückfordern kann (s. unten). - Stimmt das?

Bitte nur ernstgemeinte Experten-Antworten!!!

Zitat:

„Nicht ohne Grund wurde die Finanzkrise von 2008 durch eine platzende Immobilienblase in den USA ausgelöst. Auch bei uns wird diese Blase platzen und dann geht es mit den Immobilienpreisen ganz rasant nach unten. Den Wenigsten ist heute bewusst, dass die Bank den Kredit kündigen kann, sobald die Immobilienpreise fallen und der Immobilienwert nicht mehr den Kreditwert abdeckt und das auch dann, wenn der Kredit laufend bedient wird. Dies ist eine Falle, die in der Krise noch viele Hausbesitzer in große Schwierigkeiten bringen wird. Aber so lange es gutgeht, kümmern sich eben auch nur die wenigsten Immobilienkäufer um die Schattenseiten dieser Anlageform“.

http://www.srv3.de/ov?mailing=12TCRY2Y-CFQ12ZG&m2u=1…

Das was Herr Hannich schreibt, gibt substantiel nicht viel her und ist zum grössten Teil nur lauwarme Luft. Meiner persönlichen Meinung nach ist das, was er auf seiner Homepage schreibt, nicht seriös.
Jede Bank, die Geld verleiht, möchte dieses auch wieder haben. Dazu wird sie Sicherheiten verlangen. Wenn nun der Wert der Sicherheiten die Restschuld unterschreitet, kann die Bank Sicherheiten nachfordern und ggf. den Kredit fällig stellen. Aber das unterstellte Scenario, damit dieses in Deutschland eintrifft, ist schon ziemlich krass. Und die Immobilienkriese in den USA mit der heutigen Situation am Immobilienmarkt zu vergleichen spricht nicht für den Sachverstand des Autors.

p.s. Was ist für Dich eine ernstgemeinte Antwort?

Zunächst einmal schließe ich den Ausführungen von Roland prinzipiell an. Zusätzlich kommt es darauf an, Was im einem Vertrag niedergeschrieben ist (und nicht gegen die „guten Sitten“ verstößt), bzw., ob hinsichtlich vorzeitiger Kündigung besondere Klauseln verankert wurden. Ohne solche Vertragskenntnisse sind weitere Einschätzungen nicht möglich.
roej

Das ist wohl wahr. Das Darlehen ist i.d.R. an das Bestehen einer werthaltigen Absicherung (Immobilie) geknüpft. Entfällt diese Sicherheit, wird dem Darlehen die Grundlage entzogen. Verfügt der Darlehensnehmer über andere Sicherheiten (weitere Immobilien, Bonität o.a.m.) wird die Bank ein Darlehen nicht kündigen. Gruß … a.

MOin,

das ist sicher aus einem Weltuntergangsszenario entnommen - aber ein wenig Wahrheit ist schon dran.

Grundsätzlich ist es mal so, dass wir in Deutschland ein anderes Rechtssystem haben, als das in Amerika. Hier regiert noch der alte römische Grundsatz

pacta sund servada

Verträge sind einzuhalten. Das gilt für beide Seiten. Solange der Kunde also zahlt, muss auch der Vertrag von Seiten der Bank eingehalten werden. Auf der anderen Seite kann und darf die Bank die Werthaltingkeit der Kundenbeziehung prüfen.

Bei Geschäftskunden macht man das laufend, dass man sich die aktuellen Zahlen und Bilanzen vorlegen lässt. Aber auch wenn ein Privatkunde arbeitslos oder insolvent wird, kann die Bank nachfragen und sich - aber erst bei ersthafter Gefahr ihres Vertrages - zusätzlich absichern.

Genauso könnte es sich mit den Hauswerten verhalten. Wenn diese falllen, könnte die Bank Zusatzsicherheiten fordern. Auf keinen Fall kann sie einfach kündigen.
Allerdings wird die Prüfung in Deutschland komplett anders vorgenommen, als in den USA. Die Preise steigen lange nicht so schnell, also fallen sie nicht so schnell. Eine übermäßige Bautätigkeit wie in den USA oder China wo man in 5 Jahren eine Stadt mit mehrere 100.000 Menschen baut, gibt es hier nicht.

Hallo,

das kann nur passieren, wenn Sie die monatlichen Raten nicht zahlen. Dann hat die Bank ein Sonderkündigungrecht und kann den gesamten Darlehnsbetrag zurück fordern.

Mfg
F.-W. Hollmann-Raabe

Die Bank will nur eines: Die Kreditraten und ihre Ruhe :wink:
Bei einwandfrei bedientem Kredit wäre die Bank schön blöd, daran etwas zu ändern.

Ein Sonderkündigungsrecht durch die Bank besteht im wesentlichen
-bei Ausfall mehrerer Raten
-und eingeschränkt: bei deutlicher Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers

Übersetzt heißt das:
Zahle Deine Raten, fertig.
Sofern Du Geldprobleme bekommst, dann rede VOR dem Ratenausfall mit der Bank. Zumindest wir finden dann fast immer eine gute Lösung.
Blöd ist halt, wenn der Kreditnehmer einfach so seine Raten nicht zahlt.

Erdbeerzunge

Hallo,
wenn Sie eine Zinsfestschreibungszeit mit der Bank vereinbart haben (üblich sind z.B. 10 oder 15 Jahre) dann müßen Sie, genau wie Ihr Vertragspartner die Bank sich an die vertraglich vereinbarten Festschreibungszeiten halten. Sollten Sie Ihren Zahlungen allerdings eine gewisse Zeit nicht nachkommen, hat die Bank die Möglichkeit den Darlehensvertrag fristlos zu kündigen und somit die vorzeitige Rückzahlung des geliehenen Darlehens zu verlangen. 

In Amerika wurden in der Regel Darlehen zu variablen Zinsen (das heist, dass der Zinssatz für das geliehene Geld nicht auf eine bestimmte Zeit fixiert war) vergeben, da variable Zinssätze niedriger waren als festgeschriebene Zinssätze und der monatliche Zinsaufwand somit niedriger ausfiel!

So hatte die Bank jederzeit die Möglichkeit das geliehene Geld wieder zurück zu verlangen!
Zudem haben die Banken in Amerika in der Zeit des Immobilienbooms ihre Kunden angerufen und ihnen mitgeteilt, dass Ihre Immobilie im Wert gestiegen ist und sie so weitere Darlehen erhalten könnten…so konnten Immobilienbesitzer teilweise über mehrere Jahre allein durch immer neu Darlehen ihre Zinszahlungen leisten.
Was man auch beachten sollte: In Amerika hatte jeder das Grundrecht auf ein Eigenheim… Dies bedeutete, dass auch Arbeitslose Darlehen aufnehmen konnten!!!

In Deutschland unvorstellbar!!! Noch…

Gruss A. Meier

Zunächst einmal schließe ich den Ausführungen von Roland
prinzipiell an. Zusätzlich kommt es darauf an, Was im einem
Vertrag niedergeschrieben ist (und nicht gegen die „guten
Sitten“ verstößt), bzw., ob hinsichtlich vorzeitiger Kündigung
besondere Klauseln verankert wurden. Ohne solche
Vertragskenntnisse sind weitere Einschätzungen nicht möglich.

Doch, weil schon Kenntnisse der AGB ausreichen und diese sind über die Institutsgruppen und Institute hinweg zumindest bei diesem Thema schlicht und ergreifend gleich.

ich kann mich allen Vorrednern anschliessen. Herr Hannich (zumindest diese Internetseite) ist bekannt dafür gewisse Ängst zu schüren und damit Geld zu vedienen. Wäre interessant im Archiv zu stöbern welche Szenarien in der Vergangenheit tats. eingetreten sind. Dass wir in manchen Lgen aufgrund einer Flucht in Sachwerte und somit einer hohen Nachfrage in der Tat aktuell zu hohe Preise haben steht ausser Frage. Ob und wie schnell diese wieder fallenw erden ist ungewiss.

Allerdings ist es schon weit her geholt dieses Szenario mit der Immo Krise in Amerika überhaupt in Verbindung zu bringen. In Deutschland sind die AGB’s maßgebend. Solange hier für solch ein Fall kein ausserordentliches Kündigungsrecht vorgesehen ist (und da sind mir aktuell keine Beispiele bekannt) gibt es der Bank während der Zinsbindungsfrist auch keine Möglichkeit einer Kündigung.

Im Prinzip ist dies richtig, wenn der Wert Deiner Immobilie sinkt und eine Unterdeckung Deiner Sicherheiten entsteht kann die Bank den Kredit fällig stellen !!!
In der Praxis sieht dies aber normalerweise anders aus. Jede seriöse Bank will ja ihr Geld wiedersehen, sie wird also mit Dir Kontakt aufnehmen und weitere Sicherheiten verlangen bzw. wenn dies nicht möglich ist eine sonstige Lösung mit Dir suchen, z.B. erhöhte Rückzahlungen etc.
Deshalb der Tipp: auf jeden Fall mit der Bank sprechen und eine mögliche und vernünftige Lösung suchen, in den meisten Fällen ist dies möglich !!!