Hallo zusammen,
Krankenversicherungsbeiträge können ja von der Steuer abgesetzt werden. Wie verhält es sich in folgendem Fall:
Versicherter ist freiwillig Versicherter in einer gesetzlichen Krankenkasse. Aufgrund des Einkommens ist er Selbstzahler, d.h. er überweist die (kompletten) Beiträge monatlich selbst an die Krankenkasse und bekommt von seinem Arbeitgeber einen entsprechenden Zuschuß zusammen mit dem monatlichen Gehalt ausbezahlt.
Normalerweise kann man dann (stark vereinfacht) von der Steuer absetzen
gezahlte Beiträge - Arbeitgeberzuschuß.
Angenommen der Arbeitnehmer hat in 2019 nun eine Vorauszahlung an die Krankenkasse gemacht und die kompletten Beiträge für 2020 im voraus bezahlt.
Das bedeutet er bezahlt in 2020 selbst keine weiteren Beiträge an die Krankenkasse.
Er bekommt in 2020 aber weiterhin monatlich den Arbeitgeberzuschuß bezahlt.
Wenn ich nun die „Formel“
absetzbarer Betrag = gezahlte Beiträge - Arbeitgeberzuschuß
anwende ist der absetzbare Betrag ja negativ, da die gezahlten Beiträge = 0 sind.
Wie wirkt sich das steuerlich aus?
Sagt das Finanzamt, daß es negative Krankenkassenbeiträge nicht gibt und setzt den Wert in der Steuererklärung dann mit „Null“ an oder legt das FA dann tatsächlich den negativen Wert zugrunde, was dann zu einer Verminderung der sonstigen Vorsorgeaufwendungen und letztendlich zu höheren Steuern führt?
Zur Verdeutlichung meiner Frage das ganze nochmals in Zahlen mit den hypothetischen Krankenkassenbeiträgen von 5000€ pro Jahr, bei einem Arbeitgeberzuschuß von 2500€ pro Jahr.
Normalerweise absetzbar:
5000 - 2500 = 2500
In 2019 die Beiträge für 2019 und 2020 bezahlt, somit absetzbar
5000+5000-2500 = 7500
In 2020 dann
0-2500 = -2500 ???
Bin mal gespannt was da raus kommt
Viele Grüße und Danke im voraus
Andi1969