können Lehrer die Unterschrift eines 19j. verlange

Hallo,
ich habe mitbekommen das es seit dem Amoklauf von Winnenden ein neues Gesetz gibt, welches die Schulen berechtigt die Unterschrift der Eltern zu verlangen, auch wenn diese über 18 sind. Leider kann ich nichts genaueres zu diesem Thema finden.
Ich hätte für unser Schülerzeitung gerne etwas offizielles in der Hand oder wüsste zumindest gerne genau was dieses Gesetz besagt.
…Falls es bei den Bundesländern unterschiede gibt, es geht um NRW
ich hoffe jemand kennt sich aus…
danke schonmal voraus.

Hallo, Martin, Redakteur der SchülerInnenzeitung,
um auf Deine Frage zu antworten, bitte ich um weitere Informationen:
WOFÜR WIRD DIE UNTERSCHRIFT VERLANGT?
Mit guten Wünschen
sören

sie wird eigentlich für fast alles verlangt, halt immer wenn irgendetwas beanstadet wird (ue Fehlstunden, mehrere verspätungen, etc)

sie wird eigentlich für fast alles verlangt, halt immer wenn
irgendetwas beanstadet wird (ue Fehlstunden, mehrere
verspätungen, etc)

Hallo, Martin,
zunächst: ich kenne entsprechende Gesetze nicht,
halte aber die geforderte Unterschrift von Eltern
für sinnvoll und zweckmäßig, gerade auch vor dem
erwähnten Hintergrund des Amoklaufs.
Andererseits gebe ich folgendes zu bedenken:
obwohl Schülerinnen und Schüler ab Vollendung des
18. Lebensjahres juristisch als volljährig gelten,
leben sie in der Regel bei ihren Eltern, die nicht nur mit Unterkunft und Verpflegung für sie sorgen und ihnen den weiterführenden Schulbesuch ermöglichen.
Das bedeutet, die Eltern sind weiterhin für ihre Tochter, ihren Sohn verantwortlich. Deshalb wird es in ihrem Interesse liegen, dass der Schulbesuch ordnungsgemäß erfolgt.
Den folgenden Aspekt halte ich in diesem Zusammenhang für noch bedeutender?
Lehrerinnen und Lehrer stehen nach den Amokläufen unter einem erhöhten Verantwortungsdruck.
Deshalb halte ich es für gerechtfertigt, dass sie im Zweifelsfall die Unterschrift der Eltern einfordern, auch von Volljährigen.
Diese Maßnahme bedeutet keine Entmündigung,
auch wenn manche Schülerin, mancher Schüler sie so erlebt.
Sie dient der Sicherheit aller Menschen in einem Schulgebäude, und nur so ist sie zu werten.
Ich wünsche Dir einen weiten Horizont, in dem die Interessen aller Beteiligten gewürdigt werden.
Mit guten Wünschen für Eure SchülerInnenzeitung.
sören

Hallo,

kenne mich speziell zu solchen rechtlichen Fragen nicht aus. Du kannst aber auf der Homepage des Ministeriums nachsehen, z. B. im Schulgesetz, ob es da entsprechende Hinweise gibt. Hier der Link:

http://www.schulministerium.nrw.de/BP/index.html

Ich würde dir vorschlagen, dass du auch die Lehrerseite anklickst, ein Login ist nicht vorgesehen. Hier müsstest du dich einfach mal durchklicken.

Alles Gute, vor allem gutes Gelingen

franzl

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

kenne mich speziell zu solchen rechtlichen Fragen nicht aus. Du kannst aber auf der Homepage des Ministeriums nachsehen, z. B. im Schulgesetz, ob es da entsprechende Hinweise gibt. Hier der Link:

http://www.schulministerium.nrw.de/BP/index.html

Ich würde dir vorschlagen, dass du auch die Lehrerseite anklickst, ein Login ist nicht vorgesehen. Hier müsstest du dich einfach mal durchklicken.

Alles Gute, vor allem gutes Gelingen

franzl

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

.

So komisch es ist, es ist wahr. Im Grunde ist man als volljähriger für sich verantwortlich und darf auch für sich unterschreiben. Andererseits zeigte es sich in der Vergangenheit, dass nicht alle 18jährigen wirklich für sich selbst sorgen können. Wenn die Schüler noch bei ihren Eltern wohnen, so darf die Schule diese noch über einige Sachen informieren, auch wenn der Schüler es selbst nicht will. Ob die Schule auch eine Unterschrift einfordern darf, weiß ich nicht, aber wahrscheinlich dann auch. - Ich selbt finde dies aber auch nicht OK.

Ich bin hier in Bayern. Aber sicher können sie das verlangen; ein neuerlicher Amoklauf muss vermieden werden. M.E. sind die heutigen 18jährigen nicht reif genug, um ihnen all diese Rechte zuzubilligen! Im Gegenteil: sie werden immer unreifer!

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,
ich kann deine Frage leider nicht beantworten, weil ich Ungarin bin, in Budapest lebe, und mich in diesem Bereich nicht auskenne.
mit Grüssen
Agnes

Hallo,

leider kann ich die Frage nicht beantworten, von einem solchen Gesetz habe ich bisher noch nicht gehört.
Gruß
SingSang

Hallo Martin,

Nach den verherenden Amoklauf wurde wieder mal viel über die Gesetzeslage diskutiert. Ich habe aber leider keinen konkreten Entwurf bzw. keine konkrete Änderung mit bekommen.

Wenn du es aber genau wissen möchtest, dann würde ich einfach mal bei einem Gericht anrufen. Da es ja für die Schülerzeitung ist, werden sie dir bestimmt gerne helfen.

Das Ergebnis würde mich auch interessieren.

Grüsse Papi-Ewert