können Lehrer die Unterschrift eines 19j. verlange

Hallo,
ich habe mitbekommen das es seit dem Amoklauf von Winnenden ein neues Gesetz gibt, welches die Schulen berechtigt die Unterschrift der Eltern zu verlangen, auch wenn diese über 18 sind. Leider kann ich nichts genaueres zu diesem Thema finden.
Ich hätte für unser Schülerzeitung gerne etwas offizielles in der Hand oder wüsste zumindest gerne genau was dieses Gesetz besagt.
…Falls es bei den Bundesländern unterschiede gibt, es geht um NRW
ich hoffe jemand kennt sich aus…
danke schonmal voraus.

Jaja

ich habe mitbekommen

Wo?

das es seit dem Amoklauf von Winnenden
ein neues Gesetz gibt, welches die Schulen berechtigt die
Unterschrift der Eltern zu verlangen, auch wenn diese über 18
sind.

Eltern sind fast immer über 18

Leider kann ich nichts genaueres zu diesem Thema finden.

Is ja 'n Ding!

Ich hätte für unser Schülerzeitung gerne etwas offizielles in
der Hand oder wüsste zumindest gerne genau was dieses Gesetz
besagt.

So ein Redaktör hat’s schwör. Was Offizielles gibt’s in offiziellen Quellen

…Falls es bei den Bundesländern unterschiede gibt, es geht um
NRW

Gibt’s bestimmt.

ich hoffe jemand kennt sich aus…

Warum versuchst Du nicht selbst, dich auskennen zu lernen?

Jaja
Pit

Servus,

soweit ich es weiss, ist man ab 18 für sich selbst verantwortlich und nicht die Eltern.

mfg,

Hanzo

Hallo,
ich habe mitbekommen das es seit dem Amoklauf von Winnenden
ein neues Gesetz gibt, welches die Schulen berechtigt die
Unterschrift der Eltern zu verlangen, auch wenn diese über 18
sind. Leider kann ich nichts genaueres zu diesem Thema finden.
Ich hätte für unser Schülerzeitung gerne etwas offizielles in
der Hand oder wüsste zumindest gerne genau was dieses Gesetz
besagt.
…Falls es bei den Bundesländern unterschiede gibt, es geht um
NRW

§2 BGB macht jede unterschrift der eltern ab dem 18. lebensjahr bundesweit - fast weltweit - nichtig

Warum versuchst Du nicht selbst, dich auskennen zu lernen?

Warum versuchst du nicht einfach zu helfen, anstatt solche Kommentare abzulassen, die wirklich unnötig sind?

Jaja

Neinnein

Pit

Sarah

1 Like

Hilfe, wem Hilfe gebührt
Moin Sarah,

das ist so: ich helfe gern wenn ich sehe, dass ein Hilfesuchender Hilfe braucht. Wenn also z.B. jemand sagt, welche Schritte er bereits zur Lösung seines Problems unternommen hat, aber nun feststeckt und nicht mehr recht weiter weiß.
Wenn ich aber sehe, dass jemand nur zu faul ist, selbständig ein paar eigene Schritte zu unternehmen, oder zu borniert, den eindeutig besten und schnellsten Weg zu wählen (das wäre im vorliegenden Fall, einen Lehrer oder den Leiter der eigenen Schule zu fragen), dann erledige ich für niemanden die Arbeit.

Je nach Lust und Laune übergehe ich solche Bettelfragen, oder ich sage dem Bettler, wie er sich selbst helfen kann, oder ich trete ihm verbal in den Hintern.
Die Heftigkeit des Tritts ist abhängig von der Genauigkeit der Frage, der Glaubwürdigkeit der Angaben und dem evtl. erkennbaren Interesse des Fragestellers an seinem Problem.
Beispiele aus der Ursprungsfrage:
„ich habe mitbekommen“ - das ist Wischiwaschi
„Leider kann ich nichts genaueres zu diesem Thema finden“ - wo hat er gesucht?
„Ich hätte für unser Schülerzeitung gerne etwas offizielles in
der Hand“ - offizielle Antworten sucht man bei einer zuständigen Stelle, nicht in einem Internet-Forum.

Pit

P.S.: Wie gering das Erkenntisinteresse des Fragestellers ist, sieht man an der Nicht-Reaktion auf die seriösen Antworten.