Hallo Perverz030!
Die Antwort lautet: Ja, Silversterraketen können eine Scheibe zerbrechen. Sogar dann, wenn sie nur in der Nähe detonieren.
Aber:
Scheiben können auch durch einen Überschallknall, eine vom Durchzug zuschlagende Innentür, einer Fehlzündung von einem KFZ oder einem anderen lauten Böller kaputtgehen!
Die Ursache dafür liegt meistens nicht an der Konstruktion der Scheibe, sondern an kleinen Nebenumständen. Durch den Zuschnitt der Scheiben, die Montage im Fenster oder dem Transport vom Glaswerk zum Fensterhersteller können kleine Beschädigungen am Rand der Scheibe vorkommen. Solche minimalen Beschädigungen sind kein Mangel, weil sie die zugesicherten Eigenschaften der Scheibe nicht beeinträchtigen. Da Scheiben in einem Fenster mit Spannung eingesetzt werden, reicht eine bestimmte Frequenz aus, um den winzigen Vorschaden zu vergrößern und die Scheibe zu zerbrechen. Das ist dann einfach nur Pech.
Die Haftung für einen solchen Schaden trägt in der Regel der Verursacher, der den letzten Umstand zum Eintritt des Schadensfalls herbei geführt hat, sofern dieser zu ermitteln ist.
Und damit wären wir bei dem nächsten Thema innerhalb Deiner Frage.
Ob der Verursacher eines Schadens ermittelt ist, oder ob er nur vermutet wird, ist ein gewaltiger Unterschied. Hierzu ein Beispiel:
In einer engen Straße wird an einem parkenden Auto ein Spiegel abgefahren. Nur weil ein Nachbar des Autobesitzers gesehen hat, dass ein bestimmtes Auto diese Straße entlang gefahren ist, bedeutet dies nicht, dass dieses Auto den Spiegel abgefahren hat.
Auf den beschriebenen Fall mit der Silvesterrakete bezogen bedeutet dies, dass die Beobachtung einer fliegenden Silvesterrakete, ohne deren Landung und derer Auswirkungen eindeutig gesehen zu haben, nicht ausreichen dürfte, um den Verursacher für den Schaden festzustellen. Immerhin ist auch möglich, dass die Rakete die Scheibe voll getroffen hat ohne sie zu zerbrechen, aber ein später gezündeter Böller mit seiner Frequenz die Scheibe zum zerbrechen brachte.
Letztendlich muss bewiesen werden, wer die Scheibe zerstört hat. Es geht nicht darum zu beweisen, dass man die Scheibe nicht zerbrochen hat.
Ich weise darauf hin, dass ich kein Jurist bin und die Aussage zur Haftung für den Schaden allein auf Basis eines gesunden Menschenverstandes gemacht habe, weil ich aus Erfahrung weiß, dass es viele Möglichkeiten gibt, um eine Scheibe zum Zerbrechen zu bringen. Ein ganz bestimmter Ton kann eine Scheibe zerbrechen, die man nicht mit einem Hammer einschlagen kann.
Dass Richter manchmal anders denken als andere Menschen, muss man immer berücksichtigen. Ich habe schon von einem Richter gehört, der einem Kraftfahrer einen Monat den Führerschein wegen Geschwindigkeitsüberschreitung entzogen hat, obwohl durch Verkehrskameras nachgewiesen werden kann, dass am behaupteten Ort und zur Zeit des Vorfalls sich der Kraftfahrer in einem Stau befunden hat.
In diesem Sinne: Viel Glück!!!
Mit freundlichem Gruß,
Peter Ralf Lipka
ActualVision ZILL-Fenster GmbH, Berlin