CDU und CSU bilden im Bundestag eine Fraktionsgemeinschaft. Das ist nach § 10 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages möglich, da sie nicht direkt miteinander konkurrieren.
Würden beide Parteien die Fraktionsgemeinschaft nach der Bundestagswahl auflösen, könnte die CSU (die rechnerisch über der 5%-Hürde ist) rechtlich gesehen an einer Regierungskoalition (in diesem Fall Rot-Rot-Grün+CSU) mitwirken?
Ich denke ja.
Mfg AK
Hi
sicher, dass die CSU unter der 5% Hürde ist?
Dann wäre sie nicht im BT vertreten.
Als eigenständige Partei darf sie sich mit anderen Parteien verbünden - sie ist nicht die Landespartei der CDU.
Gruß
HaWeThie
Klar, warum nicht. Die CSU ist rechtlich eine eigenständige Partei, die aus eigenem Recht im Bundestag sitzt, da sie alleine mit ihren Stimmen aus Bayern die 5%-Hürde überschritten hat.
Historisch gesehn hat es das unter Franz Josef Strauß schon einmal gegeben. s. http://de.wikipedia.org/wiki/Kreuther_Trennungsbesch…
So tief stecke ich eben nicht im Wahlrecht, aber
…warum nicht?
kurze Antwort:
JA!
… das ist aber schon eine originelle Vorstellung …
Gruß
kmb
Sorry, diese Frage kann ich leider nicht beantworten.
Dazu kann ich leider nichts genaues sagen.