Könnte ich ohne Brille autofahren, wenn ich meine Augen lasern lasse?

Ich bin M/24, mache zurzeit meinen Führerschein, habe bisher 17 Fahrstunden absolviert und ich denke, dass ich meinen Führerschein bestehen werde, weil bisher alles sehr gut läuft.

Ich bin kurzsichtig und habe auf beiden Augen einen Dioptrien Wert von -4. Den Sehtest konnte ich nur mit meiner Brille bestehen und werde dafür einen Vermerk bekommen.

Weil ich in den nächsten Jahr vorhabe, meine Augen lasern zu lassen, wollte ich fragen, ob ich dann ohne Brille autofahren kann?

Eindeutig ja.
Im FS steht zwar das Code-Kürzel für „muss eine Sehhilfe tragen“, aber das bedeutet auch Augenkorrektur. Hauptsache die Sehkraft ist ausreichend. Du musst nichts weiter veranlassen oder ändern lassen.

MfG
duck313

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Das stimmt so sicherlich nicht. Wenn die Polizei einen anhält, machen sie keinen Sehtest, um festzustellen, ob er eine Augen-OP hatte oder nicht.

@anon82668580: als meine Kurzsichtigkeit soweit in meine Altersweitsichtigkeit überging, dass die „ausgeglichen“ war, habe ich mir vom Augenarzt eine kostenpflichtige Bescheinigung (Kosten weiß ich aber nicht mehr, 10-15 Euro evtl.) ausstellen lassen, und damit bin ich zur Führerscheinstelle gegangen und habe mir einen neuen Führerschein ohne Eintragung ausstellen lassen.

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@Christa Wie lange hatte es gedauert, bis du deinen neuen Führerschein ausgestellt bekommen hast?

Das ist schon ein paar Jahre her, ich weiß es ehrlich gesagt nicht mehr. Sehr lange hat es aber sicherlich nicht gedauert.

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Stimmt.
Aner sie verlangt sicher auch nicht dass man Kontaktlinsen rausnehmen müsste, oder ?
und so kann man auch sagen " Hab die Augen lasern lassen, kann jetzt wieder sehen wie ein Adler ".
Darüber gäbe es ja sicherlich eine Abschlussprüfung beim Augenarzt/Klinik, die den Eingriff vorgenommen hatte. Den kann man vorzeigen.
Man könnte auch einen neuen FS ausstellen lassen, kostet nur ca. 25 €.

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Ich habe mich auch schon gefragt, wie das bei Kontaktlinsen ist, konnte mir aber nicht selbst antworten. :smiley: Habe aber gerade gegoogelt und z. B. das gefunden:

Ja, aber der Führerschein hätte den Vorteil, länger zu halten, besonders im „neuen“ Kartenformat.

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Er hat ja noch gar keinen. Man müßte das der zuständigen Behörde mitteilen; vielleicht ist der Führerschein noch nicht erstellt.

Gruß T

Er ist auch noch nicht operiert, und es las sich nicht so, als würde das VOR dem Führerschein noch passieren. :slight_smile:

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Die Kolleg:innen von der Verkehrskontrolle leuchten einem aber tief in die Augen … mit der Stablampe … um zu sehen ob man KL trägt

.Obwohl man ihm vorher völlig ernsthaft versichert hat, dass er schlicht nicht mehr leben würde, wenn man keine tragen würde … immerhin hatte sich der Bub mitten auf die Straße gestellt um einen rauszuwinken :woman_shrugging:

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Lass es bleiben! Deine Sehleistung wird sich wieder verändern, die Hornhaut wird gefährlich dünn und Du bist ein Leben lang blendempfindlich.
Selbst wenn Du eine Zeit lang die erforderliche Sehleistung für den PKW-FS erreichst (Visus auf jedem Auge von 0,7), wird das nicht so bleiben. Außerdem wird ein seriöser Operateur Deine Fehlsichtigkeit nicht auf beiden Augen gleichzeitig durchführen und nicht auf Null reduzieren, sondern aus bestimmten Gründen eine Restfehlsichtigkeit belassen.
Ich kann Dir nur eindringlich empfehlen, Dich gut beraten zu lassen. Und zwar nicht nur beim Arzt, der mit der OP Geld verdienen will

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