Leute,Richter, Juristen.
Was ist eigentlich los mit der deutschen Rechtsprechung?
Wie kann man Jura studieren,wenn man weiss, dass Recht haben und Recht bekommen 2 Paar Schuhe sind???
Sachlage (Nachbarin=Kampfsportlerin):
4 polizeilich aufgenommene Anzeigen.
- Beleidigungen, Androhungen v.Schlägen,Versuch,gewaltsam in die Whg.zu dringen
- Mittels Vermieter Sühneversuch,gescheitert, wh.der Aggression. Gesprächsabbruch seitens des Vermieters. Weitere Beleidigungen, Diffarmierung in Person+Beruf, Androhung v.schlägen. Verweis seitens der Sachbearbeiterin aus der Vorhalle des Vermieters
- Umsetzung der Schläge mit ärztlichem+radiologischen Nachweis von Traumafolgen ( diverse Prellungen, frischer Bandscheibenvorfall mit Ödem. Lt.Polizei schwere Körperverletzung). Attest v.Orthopäden+2 psychiatr.Attesten, Arbeitsunfähigkeit v.ca.1 Mo. Medikamenten+Krankengynm.kosten, telefon.fremde Zeugen.
Im Polizeibericht: Hätten RTW gerufen.Hat Betroffene abgelehnt.
Zudem Bespucken zur Coronapandemiezeit! - Ereignis: Sachbeschädigung (Farbabblassung) an der Wohnungstür durch Tritte. Neutraler Maler zugegen.
Als Zeugin vor Gericht ausgesagt.
Noch keine Zivilklage erhoben.
Nun erfahre ich,dass die Klage fallengelassen wird, da angeblich „Aussage gg.Aussage“!
Ich habe den Telefonzeigen,die Atteste, das MRT Bild.KG+Medikamenteneinnahme,plus fremden Zeugen im 4.Fall+Vermieter.
Sie andere gar niemanden!
Allerdings möchte mich der Vermieter loswerden,da ich hier zu lange zu sehr günstigen Konditionen wohne +mich auch tatsächlich über Nachbarn beschwert habe,die tatsächlich die Nachtruhe massivst stören,dass Polizeieinsätze nötig waren. Zu allen anderen Nachbarn besteht ein hervorragendes Verhältnis, sogar mit schriftlicher Stellungnahme an den Vermieter.
Ausserdem, was hat die Meinung vom Vermieter über mich mit der Körperverletzung zu tun??
Ist das wirklich deren ernst?
Kann sich mal bitte jemand melden, der mir so etwas erklären kann+mir evtl.rät, mich mit welchen Erfolgsaussichten an einen Anwalt zu wenden?
Lieben Dank!