Hallo,
wir haben eine Dunstabzugshaube (Abluft) in der Küche. Wenn ich koche, dann nur mit geschlossener Tür. Als wir nun mit unserem Kaminkehrer über einen neuen Kaminofen sprachen, hieß es er kann ihn nur zulassen, wenn wir einen Zugluftabzugwächter einbauen. Sprich beim Kochen müsste ich immer das Fenster öffnen (kippen). Totaler Blödsinn, genau deshalb haben wir eine Dunstabzugshaube mit entsprechender Kraft für die Abluft nach draußen, dass ich eben nicht im Winter bei offenen Fenster kochen muss und vor allem die Gerüche gleich abgeleitet werden und nicht mit im Raum herumziehen Richtung Fenster. Dazu kommt, dass zwischen Küche und Wohnzimmer unser Treppenhaus liegt, sprich insgesamt bei geschlossener Küchentür knapp 200 qm Wohnraum offen ist. - Gut ich weiß nicht, wie sich Kohlenmonoxid verhält, aber irgendwie ist es doch für einen Laien irrwitzig, dass für den Kaminkehrer alles ok ist, solange wir den alten Kaminofen haben, also Bestandsschutz. Wenn ein neuer eingebaut wird, kann ich nur noch bei offenem Fenster kochen.
Nachdem ich mitbekommen habe, dass es ähnlich wie Rauchmelder solche Kohlenmonoxidmelder gibt, fragte ich unseren Kaminkehrer, das würde an der Rechtslage nichts ändern. Stimmt das? Sprich ein Kohlenmonoxidmelder kann keinen Zugluftwächter ersetzen?
Ich frage, weil Freunde, die 10 km entfernt wohnen, benachbarter Landkreis, gleicher Regierungsbezirk, gleiches Bundesland nur eben anderer Kaminkehrer die Auskunft bekamen, dass Kohlenmonoxidmelder einen Zugluftwächter ersetzen können. Diese Feuerungsverordnung, die die Regelung zum Schutz vor Kohlenmonoxid regelt, ist doch ein Bundesrecht, wenn ich das richtig verstanden habe, muss das doch überall gleich sein, oder?
Falls hier niemand etwas sicher sagen kann, wo kann man sich informieren? Hat man überhaupt eine Chance, wenn sich herausstellt ein Kohlenmonoxidmelder geht, aber der Kaminkehrer etwas anderes behauptet?