Kollegstufe - Blutanämie

Während meiner Kollegstufenzeit in Bayern war ich ständig schlapp und übermüdet, zweifelte jedoch zunächst an mir selbst statt an meiner Konstitution. Dann war es ein langer Weg, bis ein kompetenter Arzt mir erklärte, dass ich von Eisenmangel betroffen sei und bis die entsprechende Therapie Wirkung zeigte. Nun schlug sich diese chronische Krankheit natürlich auch in den Noten nieder. Ist es möglich nachträglich diese Krankheit geltend zu machen? Ich weiß, das klingt merkwürdig, doch bin ich nicht gleich auf die Idee gekommen mich an Lehrer zu wenden und mein Problem zu schildern wie es ein Mitschüler tat, dem wegen eingeschränkter Sehfähigkeit mehr Arbeitszeit bei Prüfungen eingeräumt wurden.

Vielen vielen Dank für Hinweise und Tipps jeglicher Art.

Hallo,
leider kann ich in dieser speziellen rechtlichen Frage nicht weiterhelfen. Aufgrund meiner schulischen Erfahrung mit Leistungsmessung, Prüfungen in einem anderen Bundesland etc. würde ich aber annehmen, dass nachträglich nichts zu machen ist.
Bitte wende dich an Experten für Recht bzw. Schulrecht in Bayern.
Grüße + viel Erfolg bei der Suche
mitzisch

Hallo rabenstein,
nachträglich eine Note wegen einer erkennbaren Krankheit aufzuheben, erscheint mir nahezu ausgeschlossen. Etwas Anderes wäre es, wenn die Störung z.B. in einer vorübergehenden Einschränkung der geistigen Fähigkeit etwa durch eine versteckte Virusinfektion hergerufen worden wäre.
Es tut mir Leid, keine Hoffnung machen zu könne.
Gru
egolf

geht es um die richtigen Abi Prüfungen? Da könnte so etwas schwer werden, da die Schulen alles tun, damit keiner nachträglich irgendwas einklagen kann. Sonst würde jeder im nach hinein irgendwelche sachen anklagen. Aber wenn die Note wirklich fürs spätere Leben wichtig ist (NC an der Uni) dann würde ich mich an die Schule wenden. Meistens stehen solche Regelungen auf den Schulseiten der Bundesländer.

Hallo,
sorry, für die verspätete Antwort, ich habe gerade derbe „Rücken“ und bin nicht so oft am PC

Nun zur Frage:
Ich schätze,das es nur mit viel Wohlwollen des Lehrers möglich ist im Nachhinein eine bessere Beurteilung zu erlangen.

Denn es ist zwar unstrittig, das eine Beeinträchtigung vorhanden war, nur wie sollte man dies als Lehrer berücksichtigen?
Ich kenne viele Autoimune- Schilddrüsenerkrankte, die ja auch Schüler sind. Nicht selten leiden diese unter Schlafstörungen und somit dauerhaft übermüdet.
Abgeschlagenheit und Antriebslosigkeit sind auch nicht selten und kein einziger bekommt einen Krankenbonus, weil man nicht abschätzen kann, ob der Schüler unter normalen Vorraussetzungen mehr Leistung erbringen könnte.

Sehfähigkeit ist messbar und belegbar. Aber leider sind es andere Erkrankungen leider nicht.

Ich fürchte, das eine positivere Benotung nicht in Frage kommt.
Aber ein Versuch ist es allemal wert. Mehr als ablehnen kann die Schule/Lehrer ja nicht.
Dazu würde ich ein Attest oder eine schriftliche Einschätzung/Gutachten des Arztes vorlegen

LG
Tina

Ganz genaue Auskunft kann aber darüber auch das zuständige Schulamt geben.

Vielen Dank für all eure Antworten. Fürchte jedoch auch, dass die Chancen - v.a. nachträglich - gering sind.

sorry aber da kenn ich mich net aus