Kollektivhaftung für Beschädigung

Hallo n.,
bei dir hat sich so viel Frust angestaut, dass hinterfragt
werden sollte, ob du noch auf Kinder losgelassen werden
solltest.

hm, wenn du meinst…

Es ist schon eine Weile her. Als Schüler war ich an einer
Schwammschlacht beteiligt und habe die weiße Wand getroffen.
So ein Mist auch. Falsch gezielt. Die Lehrerin sagte trocken:
„Da kannst du in den Ferien Streichen.“ Habe ich auch gemacht.
Die anderen zwei, die besser Zielen konnten, haben mir dabei
geholfen. Die Farbe haben wir uns beim Hausmeister geholt.
Ganz perfekt haben wir nicht gearbeitet. Das hat aber keiner
kritisiert. In unserer Klasse flogen keine Schwämme mehr.
Der gegenseitige Respekt Lehrerin/Schüler war gestiegen. Nun
stelle dir mal vor, wie ich über die Lehrerin denken würde,
wenn sie an die Klassenkasse gegangen wäre.
Grüße
Ulf

Hm, schöner Schwank aus deiner Jugend - hat aber rein gar nichts mit der Fragestellung zu tun.

Bei dir hat sich der Schuldige gemeldet und hat den angerichteten Schaden repariert. Prima!

In der Fragestellung hat sich der Schuldige nicht gemeldet! Und wenn die Lehrerin nichts tut, passiert auch nichts!

Was hätte die Lehrerin in deiner Geschichte tun sollen, wenn du dich nicht gemeldet hättest? Das ist doch die Frage!

Gruß n.

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In der Fragestellung hat sich der Schuldige nicht gemeldet!
Und wenn die Lehrerin nichts tut, passiert auch nichts!
Was hätte die Lehrerin in deiner Geschichte tun sollen, wenn
du dich nicht gemeldet hättest? Das ist doch die Frage!

Hallo n.
auf der Autobahn hat ein Golffahrer einen Unfall verursacht. Er konnte unerkannt flüchten. Werden nun alle Golfbesitzer verhaftet? Die richtige Antwort kennt fast jeder. Warum soll man im Umgang mit Kindern ein anderes Rechtsverständnis zeigen?
Grüße
Ulf

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auf der Autobahn hat ein Golffahrer einen Unfall
verursacht.
Er konnte unerkannt flüchten. Werden nun alle
Golfbesitzer
verhaftet?

Die Lehrerin würde dies wollen:wink:
Das ist hier der Punkt:smile:

Hallo Ulf,

Eine „gewisse Kollektivstrafe“ sollten weder Eltern noch
Lehrer „einsehen“.

Beispiel, was ich schon machte und deine Meinung dazu, über diese Kollektivstrafe.

4 Kids spielen im Zimmer. Sohnemann hatte eine bestimmte Wand, die freigegeben war zum Kritzeln. Andere Wand wurde auch verkritzelt.
Frage wer das war -> ergebnislos. Ich stellte ihnen einen Eimer und für jeden einen Lappen hin, schloss die Türe und sagte vorher, dass ich in einer halben Std. wieder komme und die Wand dann geputzt sein müsse.

Mehrere Kids streiten sich um einen Gegenstand. Ich sagte sie sollen sich einigen, sonst mehme ich ihn ihnen weg. Keine Einigung -> habe Gegenstand weggenommen.

Im Garten liegt ein mit Erde und vergammelten Kastanien gefüllter stinkender Eimer rum. Keiner der Kids war es, sie müssen ihn gemeinsam sauber machen

Es gibt noch einige Fälle, wo ich (und meine Nachbarn) kollektiv strafe

Ich bestrafte also kollektiv und fand das auch ok.

Gruß Marion

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Hallo Ulf,
ich danke dir, das ist echt das Beste heute!!!

Ulf spitzt Heike auf den Kopf

Uiuiuiuiui, was warst du doch für ein Schelm!

LG Caroline

Hallo!

Kollektivstrafen in dieser Form sind natürlich weder erlaubt noch erzieherisch sinnvoll, da man auch nicht von einem Komplott ausgehen kann, bei dem jeder aus der Klasse involviert war.
Wer ohne Schuld bestraft wird, wird berechtigterweise frustiert. Frustration verursacht Gleichgültigkeit und Affektarmut.

Wenn wirklich von Mutwilligkeit einiger auszugehen ist, sind trotzdem bestimmt einige Schritte sinnvoll. Die Lehrerin könnte zB im Rahmen eines kleinen Projekts die Umstände in den Schulen anderer Länder oder Zeiten darstellen lassen. Wenn sich die Kinder damit beschäftigen, dass es anderen Schulen am nötigsten mangelt und die Ausstattung der Schüler mit Lehrmitteln auch winzig ist, sensibilisiert sie das vielleicht. Wenn sie dann zB, wenn diese Projekte gemacht wurden, nochmal deutlich macht, wie viel das Geld für einen Stuhl in Ruanda helfen würde, wirkt das eventuell, da das abstrakte Steuerverteilungssystem durch ein persönlich emotionalisierendes ersetzt wird. Vielleicht erzeugt sowas ja ein grundsätzlicheres Bewusstsein für die Achtung von Gemeingut.

Viele Grüße, Stefan

Hallo,

ich habe mich mit der Vorsitzenden der Elternvertretung in Verbindung gesetzt und zuvor auch ein Gespräch mit der Klassenlehrerin geführt.

Die Lehrerin berief sich darauf, dass ihr Handeln die übliche Vorgehensweise in der Schule wäre. (Die Täter wurden inzwischen ‚ermittelt‘)

Dann rief ich die Vorsitzende Elternvertreterin an.

Resultat: Ihr ist eine solche schulische Regelung (Vorgehensweise) nicht bekannt und sie befürwortet dies auch nicht. Sie wird es in der nächsten Schulkonferenz zum Thema machen und fordern, dass die Schule zusammen mit den Schülervertretern einen Leitfaden (Regelung) erarbeitet, wie diese Problematik gehandhabt wird.

Ich für mich bin mit diesem Ergebnis zufrieden. Immerhin wurde erreicht, dass diese prekäre Problematik thematisiert wird.

Gruß Marion

Gesetzliche Grundlagen Beschädigung Schuleigentum
Hallo,
hier habe ich nun etwas gefunden, das die rechtliche situation datailliert darstellt:

http://www.rps-schule.de/recht/haftung.pdf

Gruß Marion