Ein Vater muss aufgrund der Arbeitszeiten der Mutter in Absprache mit dem stellvertretenden Marktleiter eine Stunde früher gehen, um sein Kind vom Kindergarten abzuholen. Ein Kollege kommt dafür früher. Diese Absprache fand zwei Tage im Voraus statt. Am Tag, an dem das Kind abgeholt werden muss, besucht der Geschäftsführer den Laden und wirft dem Vater in seiner Abwesenheit geschäftsschädigendes Verhalten vor und verhängt - vor allem wegen der Unordnung in einer Abteilung - für alle Mitarbeiter die Streichung der freien Tage.
- Kann das Verhalten des Vaters tatsächlich als geschäftsschädigend bezeichnet werden? Welche Konsequenzen können sich juristisch daraus ergeben?
- Ist die Kollektivstrafe haltbar?
Vielen Dank im Voraus.
AthenePallas