Kollektivstrafe und geschäftsschädigendes Verhalten

Ein Vater muss aufgrund der Arbeitszeiten der Mutter in Absprache mit dem stellvertretenden Marktleiter eine Stunde früher gehen, um sein Kind vom Kindergarten abzuholen. Ein Kollege kommt dafür früher. Diese Absprache fand zwei Tage im Voraus statt. Am Tag, an dem das Kind abgeholt werden muss, besucht der Geschäftsführer den Laden und wirft dem Vater in seiner Abwesenheit geschäftsschädigendes Verhalten vor und verhängt - vor allem wegen der Unordnung in einer Abteilung - für alle Mitarbeiter die Streichung der freien Tage.

  • Kann das Verhalten des Vaters tatsächlich als geschäftsschädigend bezeichnet werden? Welche Konsequenzen können sich juristisch daraus ergeben?
  • Ist die Kollektivstrafe haltbar?

Vielen Dank im Voraus.
AthenePallas

Das um 1 Std. frühere Gehen (zumal gewilligt und abgesprochen) natürlich nicht !
Aber die Unordnung schon, denn die hat doch mit dem früheren Gehen nix zu tun.
Kollektivstrafen sind unzulässig (Strafen im Arbeitsrecht sowieso).

Was sind das für freie Tage? Irgendein freiwilliges Geschenk vom Unternehmen an die Mitarbeiter?

Wenn nicht, dann hätte ich noch einen besseren Vorschlag für den Geschäftsführer: Er solle den Leuten doch gleich auch den Lohn streichen, das würde doch mehr Effekt machen.

Irgendwas, worauf Arbeitnehmer Anspruch haben, darf er gar nicht streichen. Er kann Abmahnungen verschicken, die Leute strafversetzen, sie nicht befördern oder im Rahmen des Gesetzes und des Arbeits- und Tarifvertrages entlassen. Das wären so die üblichen Strafmaßnahmen, die einem Arbeitgeber zur Verfügung stehen.

Einen Betriebsrat gibt es da wohl nicht, oder?

Hat dieser Chef eigentlich noch einen Chef über sich? Das ist doch eine ganz schlechte Mitarbeiterführung, die er da macht. Leute, die sich respektiert fühlen, arbeiten doch wesentlich besser als solche, die sich über den Tisch gezogen fühlen. Vielleicht sollte man das dem Chef vom Chef als geschlossene Gruppe mal mitteilen. - Aber na ja, wenn im ganzen Unternehmen so ein Betriebsklima herrscht, würde das wohl nichts bringen.

Viele Grüße

PS: Hab grad gesehen, dass du die Frage öfters gestellt hast. Die andere im Brett für Arbeitsamt melde ich mal als Doppelposting.

Hallo AthenePallas,

eine Kollektivstrafe für alle Mitarbeiter ist nicht möglich.
Wenn der Vater in Absprache mit dem stellvertretenden Marktleiter (so er der der Vorgesetzte ist? bzw diese Std früher gehen genehmigen kann) eine Std früher gegangen ist, so müsste das in Ordnung gehen.
Sollte Unordnung in der Abteilung sein, so kann ich mir nicht vorstellen, dass die innerhalb einer Std, die der Mitarbeiter da gewesen wäre, beseitigt werden könnte. Da vermischen sich verschiedene Sachverhalte.
Jedenfalls klingt das sehr nach nicht kompetenter Personalführung seitens des Abteilungsleiters. Ob daraus eine evtl Abmahnung der Vaters entsteht, könnte sein, oder auch nicht, siehe oben…

Lieber Gruss, Gabi

Danke für die schnelle Antwort.
Ich war schon länger nicht mehr da und habe mich in der Kategorie vertan. Aber erst später gesehen :wink:

Der freie Tag ergibt sich aus der vertraglichen Arbeitszeit, wobei man die auch mit mehreren Tagen verkürzter Arbeitszeit erreicht, was natürlich nicht gerade familienfreundlich ist.

Betriebsrat gibt es selbstredend nicht.

Und es gibt über dem, der die Beschuldigungen und Sanktionen in den Raum gestellt hat, keine weitere Instanz.
Dass das Vorgehen nicht korrekt und förderlich für das Arbeitsklima ist, ist klar. Aber in einem Bereich, in dem neue Mitarbeiter vermeintlich aus dem Boden schießen, wird vieles unnötig auf die Goldwaage gelegt, habe ich den Eindruck.

Hm, das klingt ja nicht gut. Es gibt ja anscheinend auch Leute, die es genießen, die Angestellten in Angst und Schrecken zu versetzen.

Wenn die Angestellten alle zusammenhalten, könnte man was machen gegen so einen Chef, denn alle gleichzeitig entlassen, das wird er nicht können. Aber wäre wirklich wichtig, dass eventuell auch mal was riskiert und Zivilcourage gezeigt werden muss.

Wenn z. B. wenigstens alle, die keine ganz schlechte Stellung dort haben (also eingearbeitet und unbefristet beschäftigt sind), sich weigern, ihre freien Tage abgenommen zu kriegen, das vorher mitteilen und dann nicht kommen, dann wird er kaum was dagegen machen können. Oder höchstens gegen ein oder zwei Einzelne als Sündenböcke …

Klagen bringt wohl nichts, es ist aber natürlich wichtig zu wissen, ob man im Recht ist.

Es ist wirklich nicht einfach und es ist leider so, dass viele auf diese Stelle abgewiesen sind und eher die bittere Pille schlucken als aufzustehen. Gerade mit Familie ist eine Anstellung wichtig.
Aber ich sehe es im Grunde genauso. Aber einer Sache bin ich mir sicher: Konsequenzen würden bestimmt folgen, wenn auch nur für einzelne.

Ich wünsch euch viel Glück …
oder besser: einen anderen Chef

Nach einem Gerichtsurteil, habt ihr aber noch einen zusätzlichen Schutz. Der AG kann dann nicht einfach normal kündigen, da muss er dann zusätzliche fristen, meist ein Jahr, abwarten. Der AN kann aber normal kündigen.
Damit will man verhindern, dass eine Klage trotzdem einen Rauswurf provoziert.
MfG Peter(TOO)

Regelmäßige „freiwillige Geschenke“ werden irgendwann zu solchen, auf die der AN dann einen Anspruch hat.

Glückauf!

Hallo,

das hier

ist so pauschal falsch. In Betrieben mit BR sind sog. „Betriebsbußen“ durchaus zulässig, unterliegen aber der vollen Mitbestimmung des BR.

&Tschüß
Wolfgang