Kollision tatsächlichee Arbeitszeiten vs Kernarbeitszeit =>Überstunden ?

Hallo,
in unserer Firma gibts Arbeitnehmer mit Verträgen zwischen 6 und 9h. Gleichzeitig gibts eine Kernarbeitszeit, die für Leute mit Arbeitsverträgen <8h auf eine Zeit zwischen 9:30 und 15.30 definiert ist. Ich mit meinem 7h Vertrag bin zwischen 8 und 15:30 da.
Da es in manchen Jobs (beispielsweise der IT) manchmal notwendig ist, bestimmte Arbeiten außerhalb der Arbeitszeiten der anderen Arbeitnehmer zu erledigen, wurde das bisher so gehandhabt, daß die entsprechenden Mitarbeiter auf Anweisung des Chefs frühs später gekommen sind, abends dann auch länger blieben,um die notwendigen Arbeiten durchzuführen. Heißt für mich im Umkehrschluß: wer früher kommt, geht entsprechend eher,auch wenn er diesen Fall nicht explizit erwähnt hat.

Aber wie ist das eigentlich rechtlich gesehen bei Kollisionen mit der definierten Kernarbeitszeit ? Angenommen, ich erscheine schon um 7,um irgendwelche notwendigen Arbeiten schon durchzuführen,bevor die anderen AN ihren Dienst antreten, dann wären meine Stunden laut Vertrag ja schon 14:30 erreicht (inkl. 30min Pause). Hieße das,daß ich rechtlich gesehen eine nicht explizit angeordnete Überstunde machen müsste, um nicht gegen die festgelegten Kernarbeitszeiten zu verstoßen ?

Hallo,
das sollte der Chef wissen bzw genehmigen.
Bedenke, es ist ein Unterschied, ob der Arbeitnehmer entscheiden will (heute will ich heim, komme frueher, Ausrede findet sich) oder ob der Chef dasselbe entscheidet, und zwar vorher (macht heute abends nichts mehr, kommt dafuer morgen frueher und geht entsprechend passend.)
Bedenke auch, dass es meist kein Problem darstellt, 10 Stunden im Monat laenger in der Firma zu sein, aber schon eher ein Problem, wenn 10 Minuten fehlen (Sie haben ihre Sollzeit nicht erreicht).
Gruss Helmut

Hallo,

Es gibt keine rechtliche(!) Regelung der Kernarbeitszeit. Diese Regelungen finden sich in Arbeitsverträgen, Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträgen.

Daher kann ich mich @Helmut_Taunus nur anschließen: die Verstöße gegen die Regelungen für die flexible Arbeitszeiten und die Kernarbeitszeit sind mit Deinen Vorgesetzten oder dem Betriebsrat zu klären.

Nun ja, und hier könntest Du wiederum gegen andere betriebliche Vereinbarungen verstoßen. Ich hörte von Unternehmen, die Überstunden explizit verboten haben - ich selbst arbeitete mal unter dieser Maßgabe.

Dann solltest Du das vorher mit den Vorgesetzten besprechen, bzw. Dich von den Vorgesetzten dazu anweisen lassen.

Ich kann mir vorstellen, dass die selbständige Entscheidung eines AN gegen die Regelungen von flexibler Arbeitszeit und Kernarbeitszeit zu verstoßen ein abmahnfähiges Verhalten ist.

Grüße
Pierre

Hallo,

eine (individualrechtliche) arbeitsvertragliche Bestimmung geht (kollektivrechtlichen) allgemeinen betrieblichen Regelungen grundsätzlich vor. Diese arbeitsrechtliche Regelung kann daher nur im gegenseitigen Einvernehmen oder aber einseitig vom AG durch eine Änderungskündigung geändert werden.

&Tschüß
Wolfgang