Hallo,
in unserer Firma gibts Arbeitnehmer mit Verträgen zwischen 6 und 9h. Gleichzeitig gibts eine Kernarbeitszeit, die für Leute mit Arbeitsverträgen <8h auf eine Zeit zwischen 9:30 und 15.30 definiert ist. Ich mit meinem 7h Vertrag bin zwischen 8 und 15:30 da.
Da es in manchen Jobs (beispielsweise der IT) manchmal notwendig ist, bestimmte Arbeiten außerhalb der Arbeitszeiten der anderen Arbeitnehmer zu erledigen, wurde das bisher so gehandhabt, daß die entsprechenden Mitarbeiter auf Anweisung des Chefs frühs später gekommen sind, abends dann auch länger blieben,um die notwendigen Arbeiten durchzuführen. Heißt für mich im Umkehrschluß: wer früher kommt, geht entsprechend eher,auch wenn er diesen Fall nicht explizit erwähnt hat.
Aber wie ist das eigentlich rechtlich gesehen bei Kollisionen mit der definierten Kernarbeitszeit ? Angenommen, ich erscheine schon um 7,um irgendwelche notwendigen Arbeiten schon durchzuführen,bevor die anderen AN ihren Dienst antreten, dann wären meine Stunden laut Vertrag ja schon 14:30 erreicht (inkl. 30min Pause). Hieße das,daß ich rechtlich gesehen eine nicht explizit angeordnete Überstunde machen müsste, um nicht gegen die festgelegten Kernarbeitszeiten zu verstoßen ?