Hallo,
ihr habt sicher bereits davon gelesen, dass es in einer Kölner Flüchtlingsunterkunft sexuelle Übergriffe zuungunsten von Frauen/Mädchen durch das Sicherheitspersonal gegeben haben soll.
Es wurde ein offener Brief geschrieben: https://dignity4refugees.wordpress.com/ (5. Beitrag vom 17.02.16) und eine weitere Erklärung nachgereicht (1. Beitrag vom 17.02.16).
Zudem gab es eine „spontane“ Demonstration. So kann das Versammlungsrecht bequem ausgehebelt werden und eine Anmeldung wird vermieden. Im Brief werden ein ganzer Haufen von Forderungen (durch dignity…) namens der Flüchtlinge formuliert, die mit dem Wunsch nach Strafverfolgung nichts zu tun haben. Die typischen linken Aktivistenforderungen.
Bzgl. der angeblichen Straftaten konnten bisher keine die Vorwürfe erhärtenden Kenntnisse gewonnen werden. http://www.taz.de/Angebliche-Uebergriffe-im-Fluechtlingsheim/!5276580/
Sicher hat man genau die Frauen (bisher 50 von 60) befragt, die unterzeichnet haben. Sollte es eigentlich nicht so sein, dass alle der 50 befragten Frauen selbst hätten Zeugen oder Betroffen der Straftaten sein müssen, um unterzeichnen zu können?
Ich will den Flüchtlingsfrauen hier keinen strafrechtl. Vorwurf machen (Vortäuschung einer Straftat). Aber irgendjemand von dignity… muss doch den Brief verfasst und auch übersetzt sowie zur Unterschrift vorgelegt haben. Hätte(n) diese Person(en) nicht darauf hinweisen müssen, dass man hier etwas bezeugt? Bzw. zwei rubrriken erstellen müssen? Eine für Forderungen und eine für die Anzeige von Straftaten, mit jeweils getrennter Unterschriftsmöglichkeit? Als engagierter Helfer hätte man doch an so etwas denken sollen, oder etwa nicht?
Gruß
vdmaster