Kombination Abkürzung mit Adjektiv

Hi.

Adjektive werden i.d.R. klein geschrieben.
Z.B. das ähnliche Dokument

Wie ist es aber, wenn ein solches Adjektiv mit einer großgeschriebenen
Abkürzung kombiniert wird, z.B. mit der Abkürzung „AGB“ (für Allg. Geschäftsbedingungen)?

Muss es trotzdem
das AGB-ähnliche Dokument
heißen, oder doch
das agb-ähnliche Dokument
??

☼ Markuss ☼

P.S.:
Bitte keine Hinweise für alternative Umschreibungen.
Es geht mir um diese konkrete Konstruktion.

Hallo,
ich kenne dazu keine Regel, finde auch keine.
Aber richtig erscheint mir nur:

das AGB-ähnliche Dokument

Denn kleingeschrieben als „agb“ verliert die Abkürzung ja ihren Sinn.
Wenn jemand die passende Regel wirklich findet - würd mich auch interessieren.
Gruß!
H.

Hallo, Hannes,

ich kenne dazu keine Regel, finde auch keine.
Aber richtig erscheint mir nur:

das AGB-ähnliche Dokument

Wenn jemand die passende Regel wirklich findet - würd mich
auch interessieren.

das ist Duden-Regel R 60:

" […]Die Groß- und Kleinschreibung von Abkürzungen und Zeichen ändert sich in Zusammensetzungen und Ableitungen nicht…Tbc-krank, US-amerikanisch, das n-Eck",

siehe auch die Amtliche Regelung http://www.kirov-center.org/incl_07/ids/d3-1.html (1,2)

Gruß
Kreszenz

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Daaaanke

das ist Duden-Regel R 60:

" […]Die Groß- und Kleinschreibung von Abkürzungen und
Zeichen ändert sich in Zusammensetzungen und Ableitungen
nicht…Tbc-krank, US-amerikanisch, das n-Eck",