Moin bkb1234,
willst du Waren gewerblich aus der EU ausführen, egal ob per Versandhandel oder mit LKW, Flugzeug & Co., bist du verpflichtet, diese bei deinem zuständigen Zollamt zur Ausfuhr anzumelden bzw. durch eine Spedition anmelden zu lassen.
Zunächst benötigst du einmalig eine Registrierung beim Zoll, die sog. EORI-Nummer, die dich als Wirtschaftsbeteiligten eindeutig identifiziert, guckst du hier: http://www.zoll.de/DE/Unternehmen/Warenverkehr/Ausfu…. Der Zoll hat dafür eine Zentralstelle in Dresden.
Die Anmeldung zur Ausfuhr muss vor jeder Warensendung erfolgen mittlerweile ausschließlich über eine Online-Anwendung, Kurzname ATLAS. Um diese selbst nutzen zu können benötigst du mittlerweile eine elektronische Zertifizierung vom Finanzamt anmes ELSTER, ähnlich wie bei der Einkommens- oder Lohnsteuer, hier gibts Infos: https://www.ausfuhrplus.internetzollanmeldung.de/iaa…. Lässt du dich von einer Spedition bei der Anmeldung vertreten brauchst du diese Zertifizierung nicht.
Mehr zum Ausfuhrverfahren findest du unter http://www.zoll.de/DE/Unternehmen/Warenverkehr/Ausfu…. Es gibt Wertgrenzen, bis zu denen vereinfachte Anmeldeverfahren greifen, bis 1.000 EUR mündliche Anmeldung, bis 3.000 EUR einstufig, also direkt bei der Ausgangsollstelle: http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Zollrechtlic… Jetzt zu der ‚Kombinierten Nomenklatur‘. Diese ist quasi ein Warenverzeichnis, in dem du du alle möglichen Waren einordnen kannst, der Zöllner nennt das einreihen oder tarifieren. Das System wird hier erläutert: http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Zolltarif/Al…. Nun musst du die korrekte Codenummer in deiner Ausfuhranmeldung angeben, und diese wird vom Zoll kontrolliert. Enthält die Anmeldung Fehler oder wird als unzureichend eingestuft, wird die Anmeldung nicht angenommen und du musst nochmal ran.
Wichtig ist auch, dass die Ware ohne Freigabe durch den Zoll nicht ausgeführt werden darf.
Sinngemäß gilt dieses Prinzip auch für die Einfuhr von Waren aus Drittländern (Nichtmitgliedsstaaten der EU).
Verschickt du Privatverkäufe mit der Post, gilt das hier: http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Post-Internet/S…. Nur im Ausnahmefall ist hier eine Ausfuhranmeldung erforderlich, darauf weist meist auch der Paketdienst hin, bzw. einige nehmen solche Pakete gar nicht mehr an, da hilft die alte Deutsche Post…
Hoffe, ich konnte dir etwas weiterhelfen,
gruß, floyd_83