Kombinierte Nomenklatur Was ist das genau?

Ich möchte einfach mal genau verstehen, was das ist. Soweit ich es bis jetzt verstanden habe, ist es ein System um Waren bei einer Einfuhr bzw. Ausfuhr eindeutig zu identifizieren. Auf Basis dieser Daten können dann Statistiken erstellt werden oder aber auch gleich bestimmte Restriktionen oder ähnliches erkannt werden (z. B. könnte gleich erkannt werden, das es sich bei der Ware z. B. um Steroide handelt und diese in Deutschland (kann auch nicht korrekt sein) nicht erlaubt sind und somit wird die Einfuhr verwehrt.

Bedeutet das für mich, falls ich Produkte im Ausland verkaufen will, muss ich bei jedem Verkauf, diese Waren mittels der KN-Nummer beschreiben um den Ausfuhr der Produkte ermöglichen? Wird diese Zuordnung irgendwie überprüft?

Wie verhält es sich bei Privatverkäufen? Muss jedes Produkt auch eine KN-Nummer bekommen um dieses Produkt überhaupt aus Deutschland verschicken zu können?

Danke!

Was ist das ?

http://ec.europa.eu/taxation_customs/customs/customs…

mfG
duck313

Moin bkb1234,
willst du Waren gewerblich aus der EU ausführen, egal ob per Versandhandel oder mit LKW, Flugzeug & Co., bist du verpflichtet, diese bei deinem zuständigen Zollamt zur Ausfuhr anzumelden bzw. durch eine Spedition anmelden zu lassen.
Zunächst benötigst du einmalig eine Registrierung beim Zoll, die sog. EORI-Nummer, die dich als Wirtschaftsbeteiligten eindeutig identifiziert, guckst du hier: http://www.zoll.de/DE/Unternehmen/Warenverkehr/Ausfu…. Der Zoll hat dafür eine Zentralstelle in Dresden.
Die Anmeldung zur Ausfuhr muss vor jeder Warensendung erfolgen mittlerweile ausschließlich über eine Online-Anwendung, Kurzname ATLAS. Um diese selbst nutzen zu können benötigst du mittlerweile eine elektronische Zertifizierung vom Finanzamt anmes ELSTER, ähnlich wie bei der Einkommens- oder Lohnsteuer, hier gibts Infos: https://www.ausfuhrplus.internetzollanmeldung.de/iaa….  Lässt du dich von einer Spedition bei der Anmeldung vertreten brauchst du diese Zertifizierung nicht. 
Mehr zum Ausfuhrverfahren findest du unter http://www.zoll.de/DE/Unternehmen/Warenverkehr/Ausfu….  Es gibt Wertgrenzen, bis zu denen vereinfachte Anmeldeverfahren greifen, bis 1.000 EUR mündliche Anmeldung, bis 3.000 EUR einstufig, also direkt bei der Ausgangsollstelle: http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Zollrechtlic… Jetzt zu der ‚Kombinierten Nomenklatur‘. Diese ist quasi ein Warenverzeichnis, in dem du du alle möglichen Waren einordnen kannst, der Zöllner nennt das einreihen oder tarifieren. Das System wird hier erläutert: http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Zolltarif/Al…. Nun musst du die korrekte Codenummer in deiner Ausfuhranmeldung angeben, und diese wird vom Zoll kontrolliert. Enthält die Anmeldung Fehler oder wird als unzureichend eingestuft, wird die Anmeldung nicht angenommen und du musst nochmal ran.
Wichtig ist auch, dass die Ware ohne Freigabe durch den Zoll nicht ausgeführt werden darf.
Sinngemäß gilt dieses Prinzip auch für die Einfuhr von Waren aus Drittländern (Nichtmitgliedsstaaten der EU).
Verschickt du Privatverkäufe mit der Post, gilt das hier: http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Post-Internet/S…. Nur im Ausnahmefall ist hier eine Ausfuhranmeldung erforderlich, darauf weist meist auch der Paketdienst hin, bzw. einige nehmen solche Pakete gar nicht mehr an, da hilft die alte Deutsche Post…

Hoffe, ich konnte dir etwas weiterhelfen,
gruß, floyd_83

Servus,

hab ich den Abschnitt zur Kombinierten Nomenklatur in Deiner Antwort überlesen, oder hast Du tatsächlich vergessen, etwas zur vorgelegten Frage zu schreiben?

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Floyd_83 hat es genau erklärt. Da gibt es nichts mehr anzuhängen.

mit freundlichen Grüßen

Hallo Frank,

findest Du in dem sehr ausführlichen Beitrag etwas zur vorgelegten Frage nach der Kombinierten Nomenklatur? Wenn ja, in welcher Gegend ungefähr?

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

floyd 83 hat es gut beschrieben - dem ist nichts hizuzufügen. Bei Fragen zu konkreten Vorhaben Import/Export einfach melden.

gruß

Hat mir sehr geholfen. Danke!