Kombinierter Rad/Fußweg und Kreisverkehre

Hallo,

ich wohne in einer Kleinstadt und bin passionierter Radfahrer. Es gibt hier allerdings mehrere ziemlich nervige Konstrukte die jedes Mal für uneindeutige Situationen sorgen und ich wollte mal fragen, wie sowas eigentlich offiziell geregelt ist:

  1. Ein Kreisverkehr und um den Kreisverkehr herum ein kombinierter Rad/Fußweg mit Zebrastreifen. Fußgänger haben hier gegenüber abbiegenden Fahrzeugen also Vorrang. Gilt das auch für Radfahrer?

  2. Ein Kreisverkehr und um den Kreisverkehr herum ein kombinierter Rad/Fußweg ohne Zebrastreifen. Jetzt wirds kniffelig. Normalerweise haben Fußgänger gegenüber abbiegenden Fahrzeugen ja trotzdem Vorrang. Gilt das auch hier für Radfahrer?

Hallo,

Eine eindeutige, immer gültige Regelung, nach dem Prinzip X hat hier immer Vorfahrt/Vorrang wäre sicher besser. Aber ich befürchte auch die würde nichts nutzen, wenn sie niemand kennt. Ich bin auch schon im Brustton der Überzeugung von rausfahrenden PKW-Fahrern angebrüllt worden, was mir da einfällt eichfach vor ihnen zu fahren. Das war auch so einer von der Fraktion: Eingefädelt wird sofort und nicht etwa erst unmittelbar vor dem Hindernis. Naja.

  1. Ein Kreisverkehr und um den Kreisverkehr herum ein kombinierter Rad/Fußweg mit Zebrastreifen. Fußgänger haben hier gegenüber abbiegenden Fahrzeugen also Vorrang.

Also nicht nur gegenüber aus den Kreisverkehr rausfahrenden sondern auch gegenüber den reinfahrenden.

Gilt das auch für Radfahrer?

Käme jetzt vielleicht auf die konkrete Situation vor Ort an, da ich mir kaum vorstellen kann, dass die Radfahrer über den Zebrastreifen fahren sollen/dürfen, sondern der Radweg danaben verläuft. Aber ausschließen will ich sowas natürlich auch nicht.
So ganz allgemein gilt, dass Kraftfahrer beim Rausfahren den Radfahrern Vorfahrt gewähren müssen (§9 Abs. 3 StVO)

  1. Ein Kreisverkehr und um den Kreisverkehr herum ein kombinierter Rad/Fußweg ohne Zebrastreifen. Jetzt wirds kniffelig. Normalerweise haben Fußgänger gegenüber abbiegenden Fahrzeugen ja trotzdem Vorrang: Gilt das auch hier für Radfahrer?

Warum sollte das nicht so sein? Der oben angeführte § sagt es genau so aus. Der Radfahrer hat auch hier sogar vor dem Einfahrenden Vorrang: Wer abbiegen will, muß entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, … und Radfahrer auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren. http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__9.html

Eine allgemein verständliche Aufbereitung hat der ADAC versucht. Hat naürlich keinen Anspruch auf höchste Aktualität und Richtigkeit, aber so manchen PKW-Fahrer hat dieses Flyers tatsächlich schon dazu animiert seine in Stein gemeißelten Ansichten ganz vorsichtig zu hinterfragen. http://www.adac.de/_mmm/pdf/rv_kreisverkehr_flyer_08…
Der Dich insbesondere Teil ist auf Seite 6 zu finden. Aber im Grunde ist die Lektüre des gesamten Flyers zu empfehlen.

Grüße