Guten Tag,
in einem gewissen Bereich des öffentlichen Dienstes wird über Kombistellen (je Teil 50%) nachgedacht, bei denen die eine Hälfte separat sonst üblicherweise im Beamten-, die andere im Angestelltenverhältnis besetzt wird.
Ist derzeit im ÖD der Bundesländer eine 100%-Stelle möglich, die so aufgeteilt wird, dass der ANer dann zu 50% Beamter und außerdem zu 50% Angestellter ist?
Falls nicht: Wie wären die Aussichten, die Landesgesetze so zu ändern. Würde im Landtag eine einfache Mehrheit reichen?
Meiner Meinung würde eine solche Aufteilung den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums widersprechen und wäre somit schon per se Verfassungswidrig.
Außerdem sehe ich da praktische Probleme wie
-den unterschiedlichen Arbeitszeitrahmen für Beamte und Beschäftigte
-unterschiedliche Regelungen in den Bereichen Urlaub, Krankheit, Ruhestand, usw.
Könnte mir nicht vorstellen, dass ein Mensch mit Verstand solch eine Stelle freiwillig übernimmt.
Aber, da ich von so einer Idee bisher noch ch nichts gehört habe: In welchen Bereichen ist das angedacht? Hast Du dazu weitere Informationen?
in der Sprache der Jugend ist das doch (mal wieder) „ganz einfach“:
Eine halbe Alimentierung, eine halbe Treuepflicht, eine halbe Gehorsamspflicht, eine halbe Amtsverschwiegenheit, dafür aber auch ein halbes Streikrecht, und dann braucht man „nur noch - ganz einfach“ eine App, die im Krankheitsfall eine halbe Beihilfe berechnet.